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| lb-leh-06 | 1 | Lehrberufe | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | lehrlinge | Steinbrenner/Kraft | 2025-08 |
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Lehrberufe
Lexis Briefings Personalrecht, Steinbrenner/Kraft, Stand August 2025 (lb-leh-06).
Zusammenfassung
- Begriff (§ 5 BAG): Lehrberufe sind Tätigkeiten, die im Wirtschaftsleben den Gegenstand eines Berufs bilden und deren sachgemäße Erlernung mindestens zwei Jahre erfordert; sie sind als Einzel-, Gruppen-, Schwerpunkt- oder Modullehrberuf eingerichtet und bundesgesetzlich geregelt.
- Lehrberufsliste (§ 7 BAG): Verordnung des Wirtschaftsministers mit allen Lehrberufen (außer Land-/Forstwirtschaft und Jägerlehre), Lehrzeitdauern und Verwandtschaftsregelungen samt Anrechnung; je Lehrberuf eine verbindliche Ausbildungsordnung (Berufsbild nach Lehrjahren, nur Mindestanforderungen; bei neuen Berufen zusätzlich Berufsprofil).
- Kaufmännisch vs. gewerblich: bedeutsam für die betriebsverfassungs- rechtliche Zuordnung (Angestellten-/Arbeiterbelegschaft), die Kollektivvertragsanwendung (zB Handel: ein KV für alle Lehrlinge) und die SV-Beitragsgruppen.
- Doppellehre (§ 5 Abs 6/7, § 6 Abs 2 BAG): gleichzeitig zwei sich ergänzende Lehrberufe beim selben Lehrberechtigten, max. 2 Berufe, keine volle gegenseitige Anrechnung; Dauer = Hälfte der Summe der Lehrzeiten + 1 Jahr, höchstens 4 Jahre; einheitlicher Lehrvertrag.
- Modullehrberuf: Grundmodul (mind. 2 Jahre), Hauptmodul (mind. 1 Jahr), Spezialmodul (½–1 Jahr); Grund + Haupt mind. 3 Jahre, Gesamtdauer max. 4 Jahre; Modulkombination ist schon bei Lehrvertragsabschluss zu wählen, Wechsel nur per Lehrvertragsänderung.
- Ausbildungsverbund (§ 2a BAG): verpflichtend (wenn der Lehrbetrieb das Berufsbild nicht zur Gänze vermitteln kann) oder freiwillig; die wesentlichen Fertigkeiten/Kenntnisse müssen überwiegend im eigenen Betrieb vermittelt werden.
Kernwerte & Fristen (Stand 2025-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Mindest-Lehrzeit | 2 Jahre (§ 5 BAG); vorkommende Dauern: 2, 2 ½, 3, 3 ½ oder 4 Jahre |
| Zahl der Lehrberufe | ca. 211 inkl. landwirtschaftlicher Lehrberufe (Quellenangabe: Stand 2021): 2-jährig 7 · 3-jährig 141 · 3 ½-jährig 36 · 4-jährig 16 · Modullehrberufe 11 |
| Doppellehre-Dauer | ½ der Summe beider Lehrzeiten + 1 Jahr, max. 4 Jahre (§ 6 Abs 2 BAG) |
| Modullehrberuf | Grundmodul mind. 2 Jahre, Hauptmodul mind. 1 Jahr, Spezialmodul ½–1 Jahr; Grund+Haupt mind. 3 Jahre, max. 4 Jahre gesamt |
| Zusatzberufe | Land-/Forstwirtschaft (zB Forstfacharbeiter, Molkerei- und Käsereifacharbeiter, Pferdewirtschaftsfacharbeiter) und Jägerlehre außerhalb der Lehrberufsliste |
| Beitragsgruppen-Relevanz | kaufmännische Lehrlinge → Angestellten-, gewerbliche → Arbeiterlehrlinge (B 044/B 045 nach lb-leh-03); Land-/Forstwirtschaft und Jäger mit gesonderten Beitragsgruppen |
Rechtsgrundlagen
- BAG mit Zitaten: § 5 (Begriff, Abs 6/7 Doppellehre), § 6 Abs 2 (Dauer), § 7 (Lehrberufsliste), § 2a (Ausbildungsverbund), § 8a (Ausbildungsversuch, Kontext). ✅
- GewO-Kontext (Ausbildungsordnungen ergehen vom Wirtschaftsminister) referenziert. ✅
- Die Berufezählung (211; Stand Juli 2021 der Lehrberufsliste) stammt aus dem Quelltext; für aktuelle Bestände ist die Lehrberufsliste am RIS zu prüfen. ⚠
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Lehrberuf-Stammdatum: Lehrberuf (inkl. Modulkombination bei Modullehrberufen), Lehrzeitdauer und Lehrbeginn bestimmen Lehrjahr-Stichtage → versioniertes Lehrlingseinkommen je Lehrjahr (→ lb-leh-12), Beitragsgruppe B 044/B 045 (→ lb-leh-03) und Berufsschulstufe.
- Doppellehre/verkürzte Lehrzeit: abweichende Enddaten und Lehrjahr-Verläufe (½ Summe + 1 Jahr; Anrechnungen → lb-leh-13) erfordern einen berechneten Lehrzeitkalender statt fixer 3-Jahres-Logik.
- Verwandtschafts-/Anrechnungsregeln der Lehrberufsliste beeinflussen Eingruppierung und Lehrzeitverkürzung — als nachschlagebare Referenzdaten (kein Odoo-Standardobjekt) vorhalten.
- Lehrlinge liegen außerhalb des R1-Kerns der General-AT-Privatwirtschaft
(
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md, Abschnitt 1) und sind im Bgld. GemBG ausdrücklich ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 1) → Lehrberufsdaten gehören zum optionalen Lehrlingsmodul.
Verweise
- KB-intern: lb-leh-13 (Lehrvertragsabschluss, Doppellehre/Verkürzung) · lb-leh-03 (Einstellung, Beitragsgruppen) · lb-leh-11 (Voraussetzungen, Ausbildungsverbund) · lb-leh-12 (Lehrlingseinkommen je Lehrjahr)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; Lehrberufsliste/Verordnungen vor Umsetzung am RIS verifizieren.