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| lb-azg-03 | 5 | Normalarbeitszeit | Lexis Briefings Personalrecht | Arbeitszeit | arbeitszeitgrenzen | Thöny-Maier | 2026-07 |
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Normalarbeitszeit
Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juli 2026 (lb-azg-03).
Zusammenfassung
- Gesetzliche Normalarbeitszeit nach § 3 AZG: 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche (Stand 2026-07); viele KVs sehen Verkürzungen vor (→ Teilzeit-Normalarbeitszeit lb-tzb-03).
- Verlängerung der Normalarbeitszeit (bleibt Normalarbeitszeit, keine
Überstunden!):
- § 5 AZG (regelmäßig erhebliche Arbeitsbereitschaft, zB Taxigewerbe): KV kann bis zu 60 Stunden/Woche, 12 Stunden/Tag zulassen; Umsetzung per BV bzw. Zulassung durch das Arbeitsinspektorat. Grundsätzlich zuschlagsfrei, sofern der KV keinen besonderen Zuschlag festsetzt.
- § 5a AZG (besondere Erholungsmöglichkeiten + überwiegende Arbeitsbereitschaft + arbeitsmedizinisches Gutachten): bis zu 24 Stunden dreimal pro Woche; KV kann Durchrechnung mit Ø 60 Stunden anordnen (einzelne Wochen max. 72 Stunden); für die Arbeitsübergabe + 0,5 Stunden möglich.
- Andere Lage der Normalarbeitszeit (§ 4 AZG): generelle 10-Stunden-Zulassung per KV; ungleichmäßige Verteilung („verlängertes Wochenende") mit max. 9 Stunden/Tag; Einarbeitung von Fenstertagen rund um Feiertage innerhalb von max. 13 zusammenhängenden Wochen mit max. 10 Stunden/Tag (bei längerem KV-Zeitraum nur 9 Stunden) (→ lb-azm-02).
- Durchrechnung der Normalarbeitszeit:
- Handel (§ 4 Abs 4 AZG): Durchrechnungszeitraum bis 4 Wochen, einzelne Wochen bis 44 Stunden, im Durchschnitt max. 40 Stunden bzw. KV-Normalarbeitszeit; max. 9 Stunden/Tag; Zeitausgleich zusammenhängend (bei > 4 Stunden Teilung möglich, ein Teil mind. 4 Stunden).
- Allgemein (§ 4 Abs 6 AZG): KV kann in Zeiträumen bis 8 Wochen bis 50 Stunden, bis zu einem Jahr bis 48 Stunden ausdehnen (Durchschnitt max. KV-Normalarbeitszeit/40 Stunden, max. 9 Stunden/Tag); mehrfache Übertragung von Zeitguthaben/-schulden in Folgendeiträume seit 1. 9. 2018 möglich.
- Viertagewoche (§ 4 Abs 8 AZG): gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf 4 Tage verteilt → bis zu 10 Stunden/Tag per BV bzw. schriftlicher Vereinbarung mit den Arbeitnehmern (Unterschrift).
- Schichtarbeit (§ 4a AZG): Schichtplan; Ø max. 40 bzw. KV-Wochenstunden, max. 9 Stunden/Tag; bei durchlaufender Mehrschicht per BV bis zu 12 Stunden am Wochenende (Nachtschicht Samstag- bis Montag-Morgengrenze) bzw. bei Schichtwechsel; KV kann einzelne Wochen bis 56 Stunden und generell 12 Stunden/Tag (mit arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeitsbestätigung; zweites Gutachten auf Verlangen von BR bzw. Arbeitnehmermehrheit) zulassen (→ lb-azm-07).
- Gleitzeit (§ 4b AZG): max. 10 Stunden/Tag; bis zu 12 Stunden, wenn ganztägiger Verbrauch des Zeitguthabens vorgesehen und der Verbrauch im Zusammenhang mit der wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist; innerhalb der Gleitzeitperiode Ø max. 40 Stunden soweit Übertragungsmöglichkeiten reichen. Bestehende Gleitzeitvereinbarungen bleiben nach § 32c Abs 10 AZG aufrecht (→ lb-azm-03).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Gesetzliche Normalarbeitszeit | 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche (§ 3 AZG); KV-Verkürzungen üblich |
| Arbeitsbereitschaft (§ 5 AZG) | bis 60 h/Woche, 12 h/Tag (KV; BV/Arbeitsinspektorat) — zuschlagsfrei außer KV-Zuschlag |
| Bes. Erholungsmöglichkeiten (§ 5a AZG) | bis 24 h, 3×/Woche; KV-Durchrechnung Ø max. 60 h, Einzelwoche max. 72 h; arbeitsmedizinisches Gutachten; + 0,5 h Arbeitsübergabe |
| Andere Lage: ungleichmäßig | max. 9 h/Tag (§ 4 AZG; BV bzw. Arbeitsinspektorat) |
| Fenstertag-Einarbeitung | max. 13 zusammenhängende Wochen, max. 10 h/Tag; längerer KV-Zeitraum → max. 9 h/Tag |
| Handel (§ 4 Abs 4 AZG) | Durchrechnung bis 4 Wochen; Einzelwoche max. 44 h, Ø max. 40 h/KV-Wert; max. 9 h/Tag; Zeitausgleich zusammenhängend (Teil mind. 4 h) |
| Allgemein (§ 4 Abs 6 AZG) | KV: Zeiträume bis 8 Wochen → max. 50 h, bis 1 Jahr → max. 48 h; Ø ≤ KV-Normalarbeitszeit; max. 9 h/Tag |
| Viertagewoche (§ 4 Abs 8 AZG) | bis 10 h/Tag (BV bzw. schriftliche Vereinbarung); gesamte Wochenarbeitszeit, regelmäßig |
| Schichtarbeit (§ 4a AZG) | max. 9 h/Tag, Ø 40 h; durchlaufend am Wochenende per BV bis 12 h; KV: Einzelwoche bis 56 h, generell 12 h mit ärztlichem Gutachten |
| Gleitzeit (§ 4b AZG) | max. 10 h/Tag; 12 h bei ganztägigem Guthabenverbrauch; Ø 40 h innerhalb der Periode |
Rechtsgrundlagen
- § 3 AZG (gesetzliche Normalarbeitszeit), § 4 AZG (andere Lage: Abs 4 Handel, Abs 6 allgemeine Durchrechnung, Abs 8 Viertagewoche), § 4a AZG (Schichtarbeit), § 4b AZG (Gleitzeit), § 5 AZG (Arbeitsbereitschaft), § 5a AZG (besondere Erholungsmöglichkeiten), § 32c Abs 10 AZG (Bestandsgarantie für bestehende Vereinbarungen).
- Änderungsgrundlage der 2018er-Neuerungen (12-Stunden-Gleitzeit, mehrfache Übertragung, § 32c Abs 10): BGBl I 2018/53.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Normalarbeitszeit als versionierte Vertragsgröße: je Arbeitnehmer (hr.version: geplante Stunden/Tag/Woche) und je KV-Regelwerk — die Überstundenschwelle ergibt sich daraus dynamisch, nicht aus einem globalen Wert.
- Verlängerte Normalarbeitszeit ist zuschlagsfrei (sofern KV nichts anderes festsetzt): Die Abgrenzung Normalarbeitszeit vs. Überstunde steuert die Zuschlagsautomatik (§ 5/§ 5a-Fälle als eigene Vertrags-/Regelwerkskonstellationen).
- Durchrechnungs-/Gleitzeitkonten als Zeitkonto-Logik im Work-Entry-Modell: Periodendurchschnitte (Handel 4 Wochen, allgemeine 8 Wochen/1 Jahr, Gleitzeitperiode) und Übertragungsregeln (Zeitguthaben/-schulden) nachbilden.
- Fenstertag-Einarbeitung braucht den Feiertagskalender (13-Wochen-Fenster um Feiertag + Ausfalltag) und verändert die Tages-Sollzeiten → Zusammenspiel Feiertagskalender × Arbeitszeitverteilung.
- ATZ-Sondermodelle (Blockzeit-/flexible Vereinbarungen) folgen eigenen Durchrechnungsregeln und sind nicht über § 4-AZG-Mechanik abzubilden (→ lb-atz-14).
- Jugendliche: keine AZG-Verlängerungen, KJBG-Grenzen stattdessen (→ lb-jug-08).
Verweise
- KB-intern: lb-azg-02 (Arbeitszeitbegriff/Grenzen allgemein) · lb-azg-01 (Gesamtarbeitszeit-Höchstgrenzen) · lb-azm-02 (Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen) · lb-azm-03 (Gleitzeit) · lb-azm-07 (Schichtarbeit) · lb-tzb-03 (Normalarbeitszeit bei Teilzeit) · lb-atz-14 (Probleme bei Blockzeit-/flexibler kontinuierlicher Altersteilzeit) · lb-jug-08 (KJBG-Grenzen für Jugendliche)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(AZG ⚠/❓ Volltextverifikation GP1/GP2); GemBG-Schiene ohne AZG-Anwendung (personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md).