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lb-sac-07 2 Sachbezug Betriebsveranstaltungen Lexis Briefings Personalrecht Entgelt: Anspruch & Abrechnung sachbezuge Kronberger 2026-08
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.lexis360/Lexis360_sachbezug_betriebsveranstaltungen.pdf .lexis360/md/sachbezug_betriebsveranstaltungen.md
EStG § 3 Abs 1 Z 14
ASVG § 49 Abs 3 Z 17
betriebsveranstaltung
sachzuwendung
freibetrag
weihnachtsgeschenk
lb-sac-06
lb-sac-16

Sachbezug Betriebsveranstaltungen

Lexis Briefings Personalrecht, Kronberger, Stand August 2026 (lb-sac-07).

Zusammenfassung

  • Abgabenfreiheit: Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge, -feiern, kulturelle Veranstaltungen) ist je Arbeitnehmer bis € 365, pro Kalenderjahr abgabenfrei — lohnsteuerfrei, sozialversicherungsfrei und lohnnebenkostenfrei. Zusätzlich sind Sachzuwendungen im Rahmen solcher Veranstaltungen bis € 186, je Arbeitnehmer und Kalenderjahr abgabenfrei.
  • Freibeträge, keine Freigrenzen: Übersteigen die Werte die Beträge, bleibt die Befreiung für den Grundbetrag; nur der übersteigende Teil ist zu verabgaben (Quellenbeispiel: Sachzuwendung € 300, → € 186, frei, € 114, pflichtig; Stand 2026-08).
  • Sachzuwendungen sind Sachbezüge aller Art, die keine individuelle Entlohnung darstellen dürfen; Barzahlungen sind stets steuer- und beitragspflichtig. Beispiele: Autobahnvignetten, nicht in Bargeld lösbare Gutscheine/Geschenkmünzen, Goldmünzen/Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht.
  • Keine Betriebsfeier erforderlich: Auch die bloße Verteilung von Weihnachtsgeschenken gilt als Betriebsveranstaltung, wenn die Übergabe der Geschenke selbst Anlass und Inhalt der Veranstaltung ist.
  • Mangels Aufzählung in der Lohnkontenverordnung ist der abgabenfreie Vorteil nicht über das Lohnkonto zu führen.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Freibetrag Teilnahme € 365,/Kalenderjahr und Arbeitnehmer (LSt-, SV- und Lohnnebenkostenfrei; § 3 Abs 1 Z 14 EStG, § 49 Abs 3 Z 17 ASVG)
Freibetrag Sachzuwendungen € 186,/Kalenderjahr und Arbeitnehmer; keine individuelle Entlohnung, keine Barzahlung
Charakter Freibeträge (keine Freigrenzen): übersteigender Teil abgabepflichtig, Grundbetrag bleibt frei
Lohnkonto keine Lohnkontenführung für den befreiten Vorteil (Lohnkontenverordnung)
Anlass besondere Betriebsfeier nicht Voraussetzung (zB reine Geschenke-Übergabe genügt)
Sachzuwendungs-Beispiele Autobahnvignetten; Gutscheine/Geschenkmünzen ohne Bargeldablösung; Goldmünzen/Golddukaten (Goldwert im Vordergrund)

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Abs 1 Z 14 EStG und § 49 Abs 3 Z 17 ASVG — Freibeträge für Betriebsveranstaltungen und die dort empfangenen Sachzuwendungen.
  • Lohnkontenverordnung — kein Lohnkonto-Erfordernis, weil der befreite Vorteil nicht aufgezählt ist.
  • LStR 2002 Rz 79 f. — Begriff der Sachzuwendung (keine individuelle Entlohnung, Barzahlung stets pflichtig) und Beispiele (Vignetten, Gutscheine, Goldmünzen).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Jahres-Kumulation je Arbeitnehmer für beide Freibeträge (€ 365, / € 186,); abgerechnet wird nur der übersteigende Teil als lohnsteuer-/beitragspflichtiger Bezug → Freibetrags- statt Freigrenzenlogik.
  • Barzuwendungen (Geldgeschenke) immer als Bezug erfassen, nie über die Veranstaltungsfreiheit laufen lassen.
  • Befreite Anteile ohne Lohnkonto-Eintrag; gleichwohl Nachweisführung/Kostenaufzeichnung für die GPLB sinnvoll.
  • Abgrenzung zu individuellen Vergütungen (Leistungsbezug) bei der Zuordnung der Zuwendung sicherstellen.

Verweise

  • KB-intern: lb-sac-16 (Sachbezug Incentive-Reisen — Abgrenzung von Veranstaltungs- und Reisezuwendungen) · lb-sac-06 (Sachbezug Arbeitsrechtliche Fragen — Einbettung der Betriebsveranstaltungen)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md