25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
6.1 KiB
6.1 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-leh-02 | 1 | Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | lehrlinge | Knallnig-Prainsack/Kraft | 2024-03 |
|
|
|
|
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche
Lexis Briefings Personalrecht, Knallnig-Prainsack/Kraft, Stand März 2024 (lb-leh-02).
Zusammenfassung
- Anlass: Jugendliche (unter 18-Jährige, insbesondere minderjährige Lehrlinge) sind körperlich/seelisch noch nicht voll belastbar; der Dienstgeber muss Verwendungsgrenzen je Betrieb, Tätigkeit und Einsatzzeit beachten und auf die individuelle Konstitution Rücksicht nehmen.
- Gesundheits- und Sittlichkeitsschutz: Der Dienstgeber hat Gefahren für Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit vor Beginn der Beschäftigung und bei jeder bedeutenden Änderung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln (§ 23 KJBG) und dem Jugendlichen keine die Kräfte übersteigenden Arbeiten zuzuweisen (§ 9 Abs 2 BAG — gilt auch für volljährige Lehrlinge).
- Nacht-, Sonntags-, Feiertagsverbot (§§ 17, 18 KJBG): Nachtarbeit (20–6 Uhr) und Sonn-/Feiertagsarbeit sind grundsätzlich verboten; die gesetzlichen Ausnahmen umfassen Gastgewerbe, mehrschichtige Betriebe, Krankenpflegeanstalten, Bäcker (ab 15 Jahren ab 4 Uhr), Aufführungen, Foto/Film/TV-Aufnahmen und Sport-/Spielplätze.
- KJBG-VO: zahlreiche Verbote — bestimmte Betriebe (§ 2), gefährliche Arbeitsstoffe (§ 3), physisch/psychisch übersteigende Belastungen (§ 5), gefährliche Arbeitsmittel (§ 6), sonstige gefährliche Arbeiten (§ 7); einzelne Tätigkeiten sind unter Aufsicht und/oder nach Ausbildungszeit erlaubt. Raucherraum-Gastronomie max. 1 Stunde täglich (§ 7a KJBG).
- Lehrlingsspezifisch: Akkordarbeit ist für Lehrlinge generell — auch für volljährige — unzulässig (§ 21 Abs 1 iVm § 1 Abs 1a KJBG).
- Jugendlichenverzeichnis (§ 26 KJBG): Pflicht für jeden Betrieb mit Jugendlichen; Daten inkl. Arbeitsstunden, Entlohnung, Urlaub; Einsicht für Betriebsrat/Jugendvertrauensrat.
Kernwerte & Fristen (Stand 2024-03)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Nachtarbeitsverbot | 20–6 Uhr für Jugendliche (§ 17 KJBG); Ausnahmen zB Gastgewerbe über 16-Jährige bis 23 Uhr, mehrschichtige Betriebe über 16-Jährige bis 22 Uhr im Wochenwechsel, ab 5 Uhr bei Unzumutbarkeit späteren Beginns |
| Sonn-/Feiertag | grundsätzlich verboten (§ 18 KJBG); Gastgewerbe/Krankenpflege: Feiertage und jeder zweite Sonntag; Bäcker ab 15. Lebensjahr ab 4 Uhr (§ 17 Abs 5 KJBG, § 8 BäckAG 1996) |
| Tabakrauch-Gastronomie | Beschäftigung in Raucherräumen max. 1 Stunde täglich (§ 7a KJBG iVm § 13a TNRSG) |
| Akkordverbot | für alle Lehrlinge unabhängig vom Alter (§ 21 Abs 1, § 1 Abs 1a KJBG) — bestätigt durch lb-leh-12 (Stand 2026-07) |
| Gefahrenermittlung | vor Beschäftigungsbeginn und bei jeder bedeutenden Änderung (§ 23 KJBG) |
| Jugendlichenverzeichnis | Name, Wohnort, Geburtsdatum, Eintritt, Art der Beschäftigung, Arbeitsstunden + Entlohnung, Urlaub, gesetzliche Vertreter (§ 26 KJBG) |
| Nacht-/Sonntagsverbot aktuell | durch lb-jug-02 und lb-jug-04 (beide Stand 2026-07) unverändert bestätigt; Verwaltungsstrafen nach § 30 KJBG: € 72 bis € 1.090, im Wiederholungsfall € 218 bis € 2.180 (lb-jug-02, Stand 2026-07) |
Rechtsgrundlagen
- KJBG mit Zitaten: §§ 17, 18 (Zeitverbote), § 17 Abs 5 + § 8 Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 (Bäcker-Fall), § 23 (Gefahrenermittlung), §§ 21 Abs 1, 1 Abs 1a (Akkordverbot), § 7a (Tabakrauch), § 26 (Verzeichnis). ✅
- KJBG-VO mit Paragraphenverweisen (§§ 2, 3, 5, 6, 7). ✅
- § 9 Abs 2 BAG (Fürsorgepflicht) und § 13a TNRSG genannt. ✅
- Details zu Arbeitszeitgrenzen, Pausen und Ruhezeiten verweist die Quelle auf „Arbeitszeit unter Jugendliche“ → lb-jug-02 (Stand 2026-07). ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Verwendungs-Prüflogik: Zeitverbote (Nacht 20–6, Sonn-/Feiertag) und Betriebs-/Tätigkeitsverbote betreffen weniger die Abrechnung als die Einsatzplanung — als Validierungsregeln bei der Zuweisung von Arbeitszeiten (zB hr_attendance/Planning) oder als Warnung vor Zulagen-Autofill (Nacht-/Sonntagszulage darf bei unter 18-Jährigen nicht entstehen).
- Akkordverbot: lehrlingsspezifische Entlohnungsartikel auf Akkordbasis müssen für Lehrlinge ausgeschlossen sein (Regel-Condition Beschäftigtengruppe Lehrling).
- Jugendlichenverzeichnis: Stunden-, Entlohnungs- und Urlaubsdaten sind ohnehin in der Personalverrechnung vorhanden; ein Export-Report je Betrieb (unter 18-Jährige) ist aus bestehenden Feldern ableitbar (→ lb-jug-05).
- Lehrlinge liegen außerhalb des R1-Kerns der Privatwirtschaft
(
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md, Abschnitt 1) und sind im Bgld. GemBG ausdrücklich ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 1) → kein GemBG-Abrechnungsfall.
Verweise
- KB-intern: lb-jug-02 (Beschäftigung von Jugendlichen, Stand 2026-07) · lb-jug-03 (Beschäftigung von Kindern) · lb-jug-04 (Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeitsverbot, Stand 2026-07) · lb-jug-05 (Jugendlichenverzeichnis) · lb-leh-07 (Arbeitszeit/Arbeitsruhe Lehrlinge) · lb-leh-12 (Überstunden-/ Akkordabgeltung)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; KJBG-Werte vor Implementierung gegen RIS verifizieren. - Hinweis: Die Querverweise „Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeitsverbot“ und „Arbeitszeit unter Jugendliche“ sind Batch-1-Briefings mit IDs (lb-jug-04, lb-jug-02).