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| lb-gsv-01 | 9 | Abfertigung für Selbstständige | Lexis Briefings Personalrecht | Sozialversicherung | gsvg-fsvg | Mair | 2026-07 |
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Abfertigung für Selbstständige
Lexis Briefings Personalrecht, Mair, Stand Juli 2026 (lb-gsv-01).
Zusammenfassung
- Selbständigenvorsorge („Abfertigung für Selbständige“): seit 1. 1. 2008 (BGBl I 2007/102) bestehendes, abfertigungsähnliches Vorsorgemodell für unternehmerisch tätige Personen für die Zeit nach der Betriebsaufgabe; die Modalitäten regelt das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz). Verpflichtend eingebunden sind alle nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversicherten selbständig Erwerbstätigen — also „Alte Selbständige“ (Tätigkeit auf Basis einer Gewerbeberechtigung) und „Neue Selbständige“ (Tätigkeit zulässigerweise ohne Gewerbeberechtigung, GSVG-pflichtversichert).
- Freiwilliger Beitritt für Freiberufler (§ 62 Abs 1 BMSVG): pensionsversicherte Personen nach dem FSVG oder GSVG sowie von der GSVG-Krankenversicherung nach dem Opting-out (§ 5 GSVG) ausgenommene Personen (zB Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Apotheker/Apothekerinnen). Der Beitritt muss binnen zwölf Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung mittels Beitrittsvertrag mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) erklärt werden (§ 64 Abs 1 BMSVG) und ist unwiderruflich.
- Beitrag: monatlich 1,53 % der Beitragsgrundlage nach dem GSVG an eine BV-Kasse; Vorschreibung und Einzahlung laufen im Wege der SVS, die die Beiträge an die BV-Kasse weiterleitet und säumige Beiträge einmahnt (letztlich auch im Exekutionsweg).
- BV-Kassen-Auswahl: durch die selbständig erwerbstätige Person selbst (derzeit sieben BV-Kassen); hat sie eigene Mitarbeiter:innen mit bereits gewählter BV-Kasse, sind ihre Beiträge ebenfalls an diese zu leisten (§ 53 Abs 1 BMSVG). Wird binnen sechs Monaten ab Beginn der GSVG-Pflicht- Krankenversicherung keine BV-Kasse gewählt, leitet die SVS ein Zuweisungsverfahren (§ 27a BMSVG) bis zur zwangsweisen Zuweisung ein. Der Beitrittsvertrag regelt ua Veranlagungspolitik, Kündigungsmodalitäten und Verwaltungskosten (§ 53 Abs 3 BMSVG).
- Realisierung des angesparten und durch Veranlagungserträge erhöhten Kapitalbetrags (§ 55 Abs 1 und 2 BMSVG): bei „Alten Selbständigen“ zwei Jahre nach Ruhendstellung der Gewerbeausübung (sofern drei Einzahlungsjahre vorliegen), jedenfalls ab Inanspruchnahme einer Eigenpension, jedenfalls fünf Jahre nach Beendigung der Gewerbeausübung ohne weitere Beiträge; bei „Neuen Selbständigen“ entsprechend zwei Jahre nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit bzw fünf Jahre nach Beendigung der Gewerbeausübung/betrieblichen Tätigkeit ohne weitere Beiträge.
- Verwendung (§ 58 Abs 1 BMSVG): Einmalzahlung, Übertragung an eine andere BV-Kasse (bei Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit als Dienstnehmer:in) oder Übertragung an eine Pensionskasse; ohne Auswahl innerhalb von sechs Monaten bleibt der Betrag in der BV-Kasse veranlagt (§ 58 Abs 2 BMSVG). Für die selbst eingezahlten Beiträge besteht eine Kapitalgarantie (§ 24 Abs 1 BMSVG).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Beitragssatz Selbständigenvorsorge | 1,53 % der Beitragsgrundlage nach dem GSVG, monatlich; Vorschreibung/Einzahlung via SVS; keine Nachbemessung (Stand 2026-07) ✅ |
| Pflichtpersonenkreis | alle in der GSVG-Krankenversicherung Pflichtversicherten („Alte“ und „Neue Selbständige“); Freiberufler freiwillig (§ 62 Abs 1 BMSVG) ✅ |
| Freiwilliger Beitritt (Freiberufler) | binnen 12 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung; Beitrittsvertrag mit BV-Kasse (§ 64 Abs 1 BMSVG); unwiderruflich ✅ |
| BV-Kassen-Auswahl | binnen 6 Monaten ab Beginn der GSVG-Krankenversicherung; sonst Zuweisungsverfahren durch die SVS (§ 27a BMSVG); derzeit sieben BV-Kassen (Allianz, APK, BONUS, BUAK, NÖ, Valida Plus, VBV) (Stand 2026-07) ✅ |
| Abweichende Zuständigkeit | beschäftigt die Selbständige selbst Mitarbeiter:innen mit gewählter BV-Kasse, sind die Beiträge an diese BV-Kasse zu leisten (§ 53 Abs 1 BMSVG) ✅ |
| Realisierung „Alte Selbständige“ | 2 Jahre nach Ruhendstellung der Gewerbeausübung (mit 3 Einzahlungsjahren); jedenfalls ab Eigenpension; jedenfalls 5 Jahre nach Beendigung ohne Beiträge (§ 55 Abs 1 und 2 BMSVG) ✅ |
| Realisierung „Neue Selbständige“ | 2 Jahre nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit (mit 3 Einzahlungsjahren); jedenfalls ab Eigenpension; jedenfalls 5 Jahre nach Beendigung der Gewerbeausübung bzw der betrieblichen Tätigkeit ohne Beiträge ✅ |
| Verwendung des Kapitalbetrags | Einmalzahlung, Übertragung an andere BV-Kasse (bei Aufnahme unselbständiger Tätigkeit) oder an eine Pensionskasse (§ 58 Abs 1 BMSVG); keine Auswahl binnen 6 Monaten → weitere Veranlagung (§ 58 Abs 2 BMSVG) ✅ |
| Kapitalgarantie | abrufbarer Betrag mindestens Summe der selbst eingezahlten Beiträge (§ 24 Abs 1 BMSVG) ✅ |
| Bestandsschutz seit | 1. 1. 2008 (BGBl I 2007/102) ✅ |
Rechtsgrundlagen
- BMSVG § 53 (Abs 1 Zuständigkeit bei beschäftigten Mitarbeiter:innen, Abs 3 Inhalt des Beitrittsvertrags) — ausdrücklich zitiert ✅
- BMSVG § 55 Abs 1 und 2 (Realisierungstatbestände) — zitiert ✅
- BMSVG § 58 Abs 1 und 2 (Verwendungsmöglichkeiten) — zitiert ✅
- BMSVG § 62 Abs 1 (freiwilliger Einbezug Freiberufler), § 64 Abs 1 (12-Monats-Frist Beitrittsvertrag), § 27a (Zuweisungsverfahren), § 24 Abs 1 (Kapitalgarantie) — zitiert ✅
- GSVG § 2 (Pflichtversicherung als Anknüpfung) und § 5 GSVG (Opting-out bestimmter Berufsgruppen) — zitiert ✅
- Quellenhinweis: BGBl I 2007/102 (Inkrafttreten) sowie Lehrbuchzitate (Hofer/Seidl/Kreimer-Kletzenbauer, SV für alle Erwerbstätigen²⁷, 2026) — im Export als Fußnoten ausgewiesen ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Kein Odoo-Kern-Payroll-Objekt: die Selbständigenvorsorge wird von der
SVS auf Basis der GSVG-Beitragsgrundlage vorgeschrieben — außerhalb der
Odoo-Dienstnehmerverrechnung; kein Work Entry, kein
hr.rule.parameter, keine Lohnregel. Allenfalls als Nachbarkontext dokumentieren. - DN-Pendant abgrenzen: für Dienstnehmer:innen ist der BMSVG-Beitrag
(„Abfertigung Neu“) ein Dienstgeberbeitrag von 1,53 % auf Entgelt
und Sonderzahlung (→ verifizierte DN-Werte 2026 in
RECHTSQUELLEN-Privat.md, Abschnitt 4) — derselbe Satz, aber andere Systematik (DG-Beitrag vs Selbständigen-Beitragsgrundlage); im Odoo- hr_payroll-Kern alshr.rule.parameterverankert. - Status-Schnittstelle: ob überhaupt GSVG-Pflichtversicherung (und damit Beitragspflicht zur Selbständigenvorsorge) vorliegt, entscheidet die SV-Zuordnung (→ lb-gsv-11, lb-gsv-06; GF/Beteiligungs-Abgrenzung auch → lb-gsf-03) — Datenqualitätsfrage vor dem Abrechnungsmodell, kein Odoo-Standardfeld für den SV-Status Selbständiger.
- Übergang Selbständige:r → Dienstnehmer:in: Übertragung des Kapitalbetrags an die BV-Kasse des neuen Arbeitgebers (§ 58 Abs 1 BMSVG) — Onboarding-Hinweis; die BV-Kassen-Wahl im DN-Kontext ist separates Thema (→ lb-vor-02).
Verweise
- KB-intern: lb-gsv-04 (Beitragssätze und Vorschreibung SV-Beiträge — Selbständigenvorsorge-Beitrag im Beitragsgefüge) · lb-gsv-05 (Freiwillige Versicherungen — freiwilliger Einbezug der Freiberufler) · lb-gsv-11 (Pflichtversicherte Personen nach dem GSVG/FSVG (Vollversicherung) — Pflichtpersonenkreis) · lb-vor-02 (Betriebliche Vorsorgekasse - Auswahl und Wechsel) · lb-vor-06 (Geltungsbereich BMSVG)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(SV-Rahmen; dort verifizierter DN-BMSVG-Satz 2026: 1,53 % DG auf Entgelt und SZ — gleich hoch wie der GSVG-Selbständigensatz, aber abweichende Systematik ⚠ dokumentiert). GemBG-Relevanz nicht gegeben (Selbständige außerhalb des Besoldungsregimes).