Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/arbeiterkammerumlage.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

5.3 KiB

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-lnk-01 4 Arbeiterkammerumlage Lexis Briefings Personalrecht Entgelt: Anspruch & Abrechnung lohnnebenkosten Sabara/Haas 2026-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_arbeiterkammerumlage.pdf .lexis360/md/arbeiterkammerumlage.md
AKG § 10
AKG § 61
ASVG § 4 Abs 4
arbeiterkammerumlage
kammerumlage
ak-mitgliedschaft
lohnabzug
sv-beitragsgrundlage
lb-lnk-05
lb-lnk-06
lb-bes-05
lb-gsf-02
lb-lei-01
lb-vst-03

Arbeiterkammerumlage

Lexis Briefings Personalrecht, Sabara/Haas, Stand August 2026 (lb-lnk-01).

Zusammenfassung

  • Art der Abgabe: Die Kammerumlage (KU, „Arbeiterkammerumlage") ist der Pflichtbeitrag der der Arbeiterkammer angehörenden Arbeitnehmer zur Finanzierung der Kammer für Arbeiter und Angestellte (Pflichtmitgliedschaft § 10 AKG, Umlagepflicht § 61 AKG). Sie ist keine Dienstgeberabgabe: Der Dienstgeber behält sie vom Lohn (Gehalt) ein und führt sie ab.
  • Kreis: grundsätzlich alle versicherungspflichtig beschäftigten Dienstnehmer — auch geringfügig und Teilzeit Beschäftigte — sowie freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG; Lehrlinge zahlen keine KU.
  • Bemessungsgrundlage: allgemeine Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, maximal bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage; keine Umlage von Sonderzahlungen und nicht während eines Urlaubs ohne Entgeltzahlung.
  • Satz: wird je Arbeiterkammer von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschlossen; gesetzliche Obergrenze „höchstens 0,5 %" der Beitragsgrundlage (§ 61 AKG).
  • Abfuhr: durch den Dienstgeber monatlich gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen (Pensions-, Kranken-, Unfallversicherungs-, Arbeitslosen- und Wohnbauförderungsbeiträgen) an den zuständigen Krankenversicherungsträger.
  • Nicht AK-zugehörig sind u. a. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften sowie land-/forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte. Für leitende Angestellte bleibt die Zuordnung strittig (ÖGK Landesstelle NÖ: KU fällt auch für sie an); ein Prokurist ohne Geschäftsführungsbefugnis gehört der AK an (VfGH B 616/08).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Umlagesatz max. 0,5 % der allgemeinen Beitragsgrundlage (§ 61 AKG); die Quelle nennt nur die Obergrenze. Der 2026 geltende Satz 0,5 % ist verifiziert in RECHTSQUELLEN-Privat.md (Abschnitt 4, SV-Werte 2026: „AK-Umlage 0,5 %")
Bemessungsgrundlage allgemeine Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, cap bei der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930,00 €/Monat — RECHTSQUELLEN-Privat.md)
Sonderzahlungen keine Umlage von Sonderzahlungen
Unbezahlter Urlaub keine Umlage während eines Urlaubs ohne Entgeltzahlung
Befreiung Lehrlinge keine KU für Personen in Berufsausbildung nach dem BAG oder gleichartigen Rechtsvorschriften
Befreiung Arbeitslose nach einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung mit insgesamt mind. 20 Wochen kammerzugehöriger Beschäftigung, für 52 Wochen oder einen längeren Leistungsbezug
Abfuhr monatlich gemeinsam mit den SV-Beiträgen an den KV-Träger

Rechtsgrundlagen

  • Arbeiterkammergesetz (AKG): § 10 (Mitgliedschaft) und § 61 (Umlage) ausdrücklich zitiert — ⚠ Volltext/Paragraphenstand im Projekt noch nicht an RIS verifiziert.
  • ASVG § 4 Abs 4 (freie Dienstnehmer) als Anknüpfung des Umlagenkreises genannt.
  • Rechtsprechung/Verwaltungspraxis im Quelltext: VfGH B 616/08 (Prokurist ohne Geschäftsführungsbefugnis = AK-Mitglied); ÖGK NÖ, NÖDIS Nr. 14/2015 (KU für leitende Angestellte einer GmbH/AG).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Abzugsregel, kein DG-Aufwand: Die KU mindert das Auszahlungsentgelt des Arbeitnehmers. Hinweis zur Spalte „(nur DG)" in der RECHTSQUELLEN-SV-Werte-Tabelle: Sie bezeichnet die Einzahlungssicht (Abfuhr durch den DG über die ÖGK), nicht die wirtschaftliche Tragung — Umsetzung als Lohnabzug (kein Netto-Einfluss beim DG-Aufwand).
  • Regel-Technik: eigene Salary-Regel auf der allgemeinen Beitragsgrundlage KV mit HBG-Cap wie die SV-Regeln; Sonderzahlungen ausklammern (eigene BG-Kategorie der SZ beachten).
  • Ausschalt-Flags: Lehrlinge, fehlende AK-Zugehörigkeit (Geschäftsführer/Vorstand), unbezahlter Urlaub — über Mitarbeitergruppen-/Statusmerkmale lösen, nicht über Regel-Ausnahmen im Code.
  • Parameter: Satz als hr.rule.parameter-Jahreswert (je Arbeiterkammer beschließbar — Kammerbezug am Mandanten führen).
  • Abfuhr: im SV-Sammelzahlungs-Block (KV-Träger) — buchhalberisch über das SV-Verrechnungskonto, nicht über Lohnabgabenkonten des Finanzamts.

Verweise

  • KB-intern: lb-lnk-05 (WF-Beitrag: idente BG-Systematik, Abfuhrkanon SV) · lb-lnk-06 (IESG-Zuschlag: DG-Beitrag im selben Abfuhrkanon) · lb-bes-05 (freie Dienstnehmer § 4 Abs 4 ASVG) · lb-gsf-02 (Geschäftsführer: nicht AK-zugehörig) · lb-lei-01 (leitende Angestellte: Zuordnung strittig) · lb-vst-03 (Vorstand: AK-Umlage entfällt)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (Abschnitt 4: AK-Umlage 0,5 % in den SV-Werten 2026 — Satz deckungsgleich).