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lb-atz-04 1 Altersteilzeit - Lohnausgleich Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse altersteilzeit Marek 2026-09
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lohnausgleich
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unterwert
all-in-gehalt
uberstundenentlohnung
lb-atz-01
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lb-atz-06
lb-atz-07
lb-atz-10
lb-atz-12

Altersteilzeit Lohnausgleich

Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand September 2026 (lb-atz-04).

Zusammenfassung

  • Grundformel: Der ATZ-Arbeitnehmer erhält das Entgelt für die geleistete (Teilzeit-)Arbeit plus Lohnausgleich; dieser beträgt mindestens die halbe Differenz zwischen Oberwert und Unterwert. Unterwert = 40 % bis 60 % des Oberwerts je Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.
  • Oberwert/Unterwert bei geblockter ATZ (Beginn vor oder ab 1. 1. 2026): Oberwert = Monatsdurchschnitt der laufenden Bezüge der letzten 12 vollen Kalendermonate inkl. Zulagen, Zuschläge und Überstundenentlohnung (ob sporadisch oder laufend); herangezogen werden alle SV-rechtlich als laufender Bezug abgerechneten Bezüge — Sonderzahlungen und beitragsfreie Bezüge bleiben außer Betracht. Beim Unterwert sind Überstunden-, Mehrstunden- und Rufbereitschaftsentgelte (auch Pauschalen) auszuklammern.
  • Kontinuierliche ATZ mit Beginn nach 31. 12. 2025: Oberwert und Unterwert ohne Überstunden-/Mehrstunden-/Rufbereitschaftsentgelt und Pauschalen; Basis ist nur das Entgelt für die Normalarbeitszeit. Ohne derlei Bezüge und ohne All-In-Vereinbarung ist der Lohnausgleich bei beiden ATZ-Formen gleich hoch. Ausnahme (Fußnote der Quelle): nicht aliquotierbare Bezüge (z. B. Dienstauto) oder in der Praxis für Teilzeitbeschäftigte nicht aliquote Bezüge (z. B. BV-Kinderzulage).
  • Rechenbeispiel der Quelle (Beginn 1. 9. 2026, 50 % Reduktion, Gehalt 3.000 € → 3.090 € ab Mai 2026, 3.000 € Überstundenentlohnung in 12 Monaten): geblockt → Lohnausgleich 882,50 € (Überstunden erhöhen ihn um 125 €/Monat für die gesamte ATZ-Dauer); kontinuierlich → 757,50 € (Überstunden bleiben gänzlich unberücksichtigt).
  • All-In-Gehalt vor kontinuierlicher ATZ (Beginn nach 31. 12. 2025): die Anteile für Überstunden, Mehrstunden und Bereitschaftsdienste sind für Ober- und Unterwert herauszurechnen — Variante 1 (All-In deckt nur Überstunden/Mehrstunden/Rufbereitschaft): Grundgehalt (seit 2016 verpflichtend angegeben) bzw. KV-Gehalt. Variante 2 (All-In deckt auch Diäten, Kilometergelder, SEG-/SFN-Zulagen): Überstundenanteil = Grundgehalt bzw. KV-Mindestentgelt ÷ KV-Überstundenteiler, +50 % Zuschlag, × abgedeckte Überstunden (laut Vereinbarung) bzw. × durchschnittliche geleistete Überstunden der letzten 12 Monate (wenn die Zahl nicht angegeben ist); dieser Betrag wird vom All-In abgezogen.
  • Überstundenpauschale: Nach OGH 8 ObA 35/21 (= ARD 6797/7/2022) darf eine Überstundenpauschale, für die auch tatsächlich Überstunden geleistet wurden, bei Schwangerschaft widerrufen werden — gilt auch in der ATZ. Wird die Pauschale in der ATZ weitergezahlt, ist darin keine Mehrarbeit inkludiert; geleistete Mehrarbeit ist mit Zeitausgleich abzugelten.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-09)

Wert / Regel Detail
Lohnausgleich (Mindestmaß) ½ × (Oberwert Unterwert) (Stand 2026-09)
Unterwert 40 %60 % des Oberwerts je Ausmaß der Arbeitszeitreduktion
Oberwert geblockte ATZ 12-Monats-Durchschnitt der laufenden Bezüge inkl. Überstundenentlohnung; ohne SV-Sonderzahlungen/beitragsfreie Bezüge
Oberwert kontinuierliche ATZ (Beginn ab 2026) 12-Monats-Durchschnitt nur aus Normalarbeitszeit-Entgelt (Überstunden etc. ausgeschieden)
Beispiel geblockt Oberwert 3.280 €, Unterwert 1.515 €, Lohnausgleich 882,50 €, Brutto 2.427,50 € (50 % Reduktion)
Beispiel kontinuierlich Oberwert 3.030 €, Unterwert 1.515 €, Lohnausgleich 757,50 €, Brutto 2.302,50 €
All-In, Variante 2a (Beispiel) 4.000 € ÷ Teiler 160 = 25 € + 50 % Zuschlag = 37,50 €/Überstunde × 10 → 375 € abziehen (tatsächliche Überstunden irrelevant)
All-In, Variante 2b (Beispiel) KV-Mindestentgelt 3.960 € ÷ Teiler 165 = 24 € + 12 € = 36 € × 12,5 Ø-Überstunden → 450 € abziehen
Keine Überstundenaufzeichnung (nicht verpflichtend) Oberwert nur aus Grundgehalt bzw. KV-Mindestentgelt

Rechtsgrundlagen

  • Die Quelle nennt keine Gesetzesstelle zum Lohnausgleich; die Berechnungsgrundsätze (Ober-/Unterwert, Mindestlohnausgleich) sind ohne §-Zitat referenziert — ⚠ Detailnorm (AVRAG § 3c, in lb-atz-07 ohne §-Nennung angedeutet) vor Implementierung gegen RIS verifizieren.
  • OGH 8 ObA 35/21 (= ARD 6797/7/2022) — Widerruf der Überstundenpauschale bei Schwangerschaft (ausdrücklich zitiert).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Lohnausgleich als Gehaltsregel auf dem Teilzeitentgelt (hr_payroll): Formel max(½ × (Oberwert Unterwert), …) aus zwei versionierten Bezugsgrößen je ATZ-Vertrag — keine festen Beträge am Mitarbeiter.
  • Oberwert-/Unterwert-Basis aus der Abrechnungshistorie: 12 volle Kalendermonate, SV-Kategorisierung laufend vs. Sonderzahlung — nutzt die Bezugsarten der Abrechnung (input types/Gehaltsregeln), Geblockt/Kontinuierlich als Berechnungsvariante je Vertrag.
  • Überstunden-/Mehrstunden-/Rufbereitschafts-Filter braucht eine Kennzeichnung dieser Bezugsarten (regel-category Tag), damit der Ober-/Unterwert-Wurf sie je Form ein-/ausschließen kann.
  • All-In-Zerlegung erfasst Grundgehalt, KV-Überstundenteiler und abgedeckte Überstunden als Vertragsfelder (hr.version-Kontext) — Teiler aus den KV-Stammdaten, nicht hard-codiert.
  • Die im Beispiel dokumentierte Differenz (geblockt +125 €/Monat vs. kontinuierlich) zeigt: Berechnungsvariante materiell lohnrelevant → Testfälle aus den Quellbeispielen abbilden.

Verweise

  • KB-intern: lb-atz-01 (Oberwert-Änderung 2026) · lb-atz-05 (Spezialfälle) · lb-atz-06 (Vertiefung) · lb-atz-07 (Überblick) · lb-atz-10 (Gehaltsabrechnung während ATZ) · lb-atz-12 (Formen)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.
  • Hinweis: Im All-In-Beispiel Variante 2b der Quelle springt das genannte Gehalt zwischen 4.600 € und 5.000 € (Export-/Quell-Unstimmigkeit); die Rechenmethode ist davon unberührt.