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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
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| lb-atz-06 | 1 | Altersteilzeit – Lohnausgleich: Vertiefung | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | altersteilzeit | Marek | 2026-07 |
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Altersteilzeit – Lohnausgleich: Vertiefung
Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand Juli 2026 (lb-atz-06).
Zusammenfassung
- Normalarbeitszeit-Basis (seit Jänner 2024): Für die Arbeitszeitreduktion zählt die durchschnittliche Normalarbeitszeit der letzten 12 vollen Kalendermonate (vorher: weitgehend NAZ des letzten Monats). Vollbeschäftigte: KV-Arbeitszeit, ohne KV: gesetzliche 40 Wochenstunden; Überstunden/Mehrstunden zählen nicht. Teilzeit: individuell vereinbarte NAZ; bei Teilzeit→Vollzeit-Wechsel im Bezugszeitraum wird gedrittelt/durchschnittlich gerechnet — Beispiel: (32,5 h × 7 + 38,5 h × 5) ÷ 12 = 35 h; ATZ-Vereinbarung 19,25 h → Reduktion auf 55 %, Unterwert = 55 % des Oberwerts.
- Krankenstände: Seit Jänner 2024 zählen nur Kalendermonate mit vollem Entgelt für den ganzen Monat; Monate mit halber (oder geringerer) Entgeltfortzahlung fallen weg — Ober-/Unterwert ggf. aus weniger als 12 Monaten. Mindestens 3 volle Kalendermonate; fehlen sie wegen langem Krankenstand, wird so lange zurückgerechnet, bis 3 vorliegen. Bei Karenz kein Rückgriff: erst 3 volle Monate ≥ 60 % KV-Arbeitszeit arbeiten, dann ATZ möglich.
- KV-Gehaltserhöhung zum ATZ-Beginn — drei Grundsätze: Ober-/Unterwert
richten sich nach den Bezügen der letzten 12 vollen Kalendermonate; eine
KV-Erhöhung steigert BG, Teilzeitentgelt und Lohnausgleich; das
Altersteilzeitgeld steigt nicht (Abgeltung über Erhöhung des ATZ-Geldes
mit 1. Mai um den Tariflohnindex des Vorjahres). Beispiel (Beginn
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- 2026, 50 %, Ø-Bezug 4.600 €, KV +4 %): gemeldeter Lohnausgleich 1.150 €, ausgezahlter 1.196 € (× 1,04), Teilzeitentgelt 2.444 €, BG 4.888 €; nach Biennalsprung (+80 €, 1. 11. 2026) decken sich gemeldeter und ausgezahlter Lohnausgleich (1.216 €).
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- Sachbezüge erhöhen Ober- und Unterwert; nicht aliquotierbare (Dienstauto) oder für Teilzeit nicht aliquote Sachbezüge gehen in den Unterwert in gleicher Höhe ein. Beispiel (60 % Reduktion, Ø 4.800 €, Auto 600 €): Oberwert 5.400 €, Unterwert 2.520 €, Lohnausgleich 1.440 €; Tausch gegen E-Auto oder Entfall ändern den Lohnausgleich nicht (Ausnahme: HBG-Einkürzung).
- HBG-Begrenzung (vereinbart): Lohnausgleich + Teilzeitentgelt ≤ jeweils geltende Höchstbeitragsgrundlage — Beispiel Vorverdienst 11.000 €/Oberwert 10.400 €: Bruttobezug unabhängig von der Reduktion (60/50/40 %) gleich 6.930 € (= HBG 2026, Stand 2026-07). Ohne Begrenzung steigt der Lohnausgleich mit stärkerer Reduktion (2.080 / 2.600 / 3.120 €).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Bezugszeitraum Ober-/Unterwert | 12 volle Kalendermonate (nur Monate mit vollem Entgelt; seit 1/2024) |
| Mindestbezugsmonate | 3 volle Kalendermonate, sonst Rückrechnung (nur bei langem Krankenstand; Karenz: keine ATZ) |
| Reduktionsberechnung | vereinbarte ATZ-NAZ ÷ Ø-NAZ der letzten 12 Monate (Beispiel 19,25/35 = 55 %) |
| SV-Satz Lohnausgleich (Dienstgeber + IE) | 19,38 % vom Lohnausgleich (Stand 2026-07, Beispielrechnung der Quelle) |
| SV-Satz Differenzbeitragsgrundlage (DG+DN+IE) | 36,45 % von (BG − Teilzeitentgelt − Lohnausgleich) (Stand 2026-07) |
| Biennalsprung in der ATZ | erhöht Ober-, Unterwert, Teilzeitentgelt, BG und Lohnausgleich entsprechend (Beispiel +80 € Vollzeit → +40 € Teilzeit) |
| Höchstbeitragsgrundlage 2026 | 6.930 € monatlich (Stand 2026-07, aus Beispiel-Fußnote) |
| ATZ-Geld-Valorisierung | Erhöhung mit 1. Mai um den Tariflohnindex des Vorjahres (kein Anstieg durch KV-Erhöhung) |
Rechtsgrundlagen
- Die Quelle nennt keine Gesetzesstelle; die Grundsätze (12-Monats-Basis seit 2024, Krankenstands-Monate, HBG-Begrenzung, ATZ-Geld-Valorisierung) sind ohne §-Zitat referenziert — ⚠ Detailnormen (AlVG, AVRAG) vor Implementierung gegen RIS verifizieren.
- Die SV-Prozentwerte (19,38 %/36,45 %) stammen aus den Beispielrechnungen der Quelle (Stand 2026-07) — vor Verwendung gegen die aktuellen ÖGK-Werte verifizieren (vgl. Projekt-TASY-Layer).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Ø-NAZ-Berechnung braucht die versionierte Arbeitszeithistorie (hr.version) je Monat der letzten 12 vollen Kalendermonate — Wechsel Teilzeit/Vollzeit automatisch mitteln, Überstunden ausschließen.
- Voll-Entgelt-Monatsfilter (Krankenstand ≤ halbe Fortzahlung → Monat verwerfen; Rückrechnung bis 3 Monate) als Berechnungshilfe auf der Bezugsbasis des ATZ-Vertrags.
- Zwei Lohnausgleich-Werte führen: „gemeldet" (Basis ATZ-Geld-Berechnung, ohne laufende KV-Erhöhung) vs. „ausgezahlt" (mit KV-Erhöhung ×) — zwei versionierte Werte bzw. Regeln, damit AMS-Meldung und Abrechnung nicht auseinanderfallen.
- Biennalsprung/KV-Erhöhung als
hr.rule.parameter-Zeitreihe; die Aufwertung von Ober-/Unterwert/Teilzeitentgelt/BG bei ATZ-Läufen testgetrieben abbilden (Beispielwerte der Quelle als Testfälle). - HBG-Begrenzung als bedingte Regel mit HBG als Jahresparameter (6.930 € für 2026 laut Quelle); Sachbezug-Bewertung in Ober-/Unterwert und Ist-Bezug konsistent führen.
- Differenzbeitragsgrundlage (BG − Teilzeitentgelt − Lohnausgleich) bleibt die meldebestimmende Größe für das AMS-Formular.
Verweise
- KB-intern: lb-atz-01 (Änderungen 2026) · lb-atz-04 (Lohnausgleich) · lb-atz-05 (Spezialfälle) · lb-atz-07 (Überblick) · lb-atz-09 (Altersteilzeitgeld, Valorisierung) · lb-atz-10 (Gehaltsabrechnung)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.