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lb-atz-09 1 Altersteilzeitgeld Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse altersteilzeit Marek 2026-01
pdf text
.lexis360/Lexis360_altersteilzeitgeld.pdf .lexis360/md/altersteilzeitgeld.md
AlVG § 28
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungsgesetz
altersteilzeitgeld
ams-foerderung
ersatzbare-zusatzkosten
differenzbeitragsgrundlage
sonderzahlungen
ruckforderung
lb-atz-01
lb-atz-02
lb-atz-04
lb-atz-05
lb-atz-07
lb-atz-12
lb-atz-15

Altersteilzeitgeld

Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand Jänner 2026 (lb-atz-09).

Zusammenfassung

  • Antragserfordernis: Altersteilzeitgeld (Leistung der Arbeitslosenversicherung) gebührt nur auf Antrag (AMS-Formular mit Ausfüllhilfe). Antrag erst nach ATZ-Beginn → rückwirkend höchstens 3 Monate. Für laufende Änderungen gibt es das Formular Änderungsmeldung. Im Antrag ist Punkt 1A (Oberwert kontinuierliche ATZ, ohne Überstunden-/Mehrstunden-/ Rufbereitschaftsentgelt) oder 1B (geblockte ATZ, inklusive) auszufüllen.
  • Ersatzbare Zusatzkosten = Lohnausgleich (½ Differenz OberwertUnterwert, begrenzt mit der monatlichen HBG — ein höherer freiwilliger Lohnausgleich erhöht das ATZ-Geld nicht) + Dienstgeber-SV-Beiträge samt IES-Zuschlag auf den vorgeschriebenen Lohnausgleich + Dienstgeber- und Dienstnehmer-SV-Beiträge samt IES-Zuschlag auf die Differenzbeitragsgrundlage (Formular: Punkt 6 Punkt 3 Punkt 4) + Beiträge an die Bauarbeiter-Urlaubskasse auf den Lohnausgleich (bei BUAG-Unterliegenden). Nicht ersetzt werden: Kommunalsteuer vom Lohnausgleich, Wohnbauförderungsbeitrag (Differenz BG Teilzeitentgelt), Vorsorgekassenbeiträge (Abfertigung Neu), erhöhte Abfertigungskosten (Abfertigung Alt), FLAF-Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag vom Lohnausgleich (vor Vollendung des 60. Lebensjahres).
  • Ersatzquoten kontinuierliche ATZ: Beginn vor 1. 1. 2026 → 90 %, Anstieg auf 100 % ab Korridorpensions-Anspruch (Änderungsmeldung); Beginn 20262028 → 80 % in den Jahren 20262028.
  • Ersatzquoten geblockte ATZ (Prozentsatz des Beginnjahres gilt für die gesamte Laufzeit): vor 2024: 50 % · 2024: 42,5 % · 2025: 35 % · 2026: 27,5 % · 2027: 20 % · 2028: 10 % (Stand 2026-01).
  • Sonderzahlungen: ATZ-Geld gebührt auch dafür; das AMS zahlt nicht gesondert aus, sondern erhöht das laufende ATZ-Geld pauschal um 1/6; der Arbeitnehmer erhält die SZ zu KV-Zeitpunkt/-Höhe.
  • Änderungsmeldungen bei Biennalsprung, Entgeltfall/-wiedereintritt um Krankheit, Vollendung des 63. Lebensjahres (AV-Beitrag und IES-Zuschlag entfallen) und Änderungen variabler Entgelte (Differenzbeitragsgrundlage). KV-Erhöhungen sind nur extra zu melden, wenn die BG die HBG erreicht/ist; sonst über die Tariflohnindex-Valorisierung (Erhöhung des ATZ-Geldes mit 1. Mai um den Vorjahres-Index der Statistik Austria).
  • Rückforderung (teilweise): verbotene Nebenbeschäftigung (→ lb-atz-01); Überschreiten der 80 %-Höchst- bzw. Unterschreiten der 20 %- Mindestarbeitszeit im 6-Monats-Durchrechnungszeitraum flexibler ATZ (Umqualifizierung zur geblockten ATZ; Rückforderung = Differenz ATZ-Geld kontinuierlich vs. geblockt, mehr als die Hälfte des erhaltenen ATZ-Geldes); nicht stimmen gemeldete Reduktion wegen nicht mit Zeitguthaben abgegoltener Mehrarbeit (Verschulden irrelevant). Fallweise Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze (§ 28 AlVG) kostet das ATZ-Geld des Monats nicht, mindert es aber.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-01)

Wert / Frist Detail
Rückwirkende Antragstellung max. 3 Monate ab ATZ-Beginn (Stand 2026-01)
Ersatzquote kontinuierlich, Beginn vor 2026 90 %, auf 100 % ab Korridorpensions-Anspruch (Änderungsmeldung)
Ersatzquote kontinuierlich, Beginn 20262028 80 % (Jahre 20262028)
Ersatzquote geblockt vor 2024 50 % · 2024 42,5 % · 2025 35 % · 2026 27,5 % · 2027 20 % · 2028 10 % — ⚠ lb-atz-07 nennt für Beginn 2026 abweichend 28,5 % (beide Stand 2026-01; Detailverifikation gegen RIS offen)
SZ-Abgeltung im ATZ-Geld pauschale Erhöhung um 1/6 des laufenden ATZ-Geldes
Valorisierung ATZ-Geld + Tariflohnindex des Vorjahres jeweils mit 1. Mai
Meldepflicht-Vollendung 63. LJ AV-Beitrag und IES-Zuschlag entfallen → Änderungsmeldung
Flexible kontinuierliche ATZ Ø Höchstarbeitszeit 80 % / Ø Mindestarbeitszeit 20 % je 6-Monats-Durchrechnungszeitraum
Fallweise Mehrarbeit ≤ Geringfügigkeitsgrenze kein ATZ-Geld-Verlust des Monats, aber Verringerung (§ 28 AlVG)

Rechtsgrundlagen

  • § 28 AlVG — fallweise Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze (ausdrücklich zitiert).
  • Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) — Zuschlag zählt zu den ersatzbaren Zusatzkosten (Gesetz ohne §-Zitat genannt).
  • Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungsgesetz (BUAG) — Urlaubskassenbeiträge auf den Lohnausgleich sind ersetzbar (ohne §-Zitat).
  • ⚠ Die Ersatzquoten-Staffel selbst ist ohne §-Zitat referenziert (AlVG-ATZ-Bestimmungen) — vor Implementierung gegen RIS verifizieren (insb. die 27,5 %/28,5 %-Diskrepanz mit lb-atz-07).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • ATZ-Geld = Erstattungsrechnung, kein Entgelt: ersatzbare Zusatzkosten aus Lohnausgleich + SV-/IES-Zuschläge je Regelparameter-Sätzen (versioniert) ableiten; Quote aus Beginnjahr × Form (kontinuierlich/ geblockt) als datierte Parameter — niemals hard-coden.
  • Differenzbeitragsgrundlage (BG Teilzeitentgelt Lohnausgleich) zentral führen: sie treibt AG+AN-SV-Ersatz und die AMS-Meldepunkte 6/3/4.
  • 1/6-SZ-Pauschale als Faktor auf dem laufenden ATZ-Geld, nicht als separate SZ-Erstattung.
  • Meldewesen-Trigger: Biennalsprung, 63. Lebensjahr (AV/IES-Entfall), Entgeltänderungen aus der Abrechnung erkennen und zur Änderungsmeldung vormerken; HBG-Konstanz entscheidet über Meldepflicht von KV-Erhöhungen.
  • Zeitguthaben-Handling: flexible ATZ braucht 6-Monats-Durchrechnung mit 80/20 %-Kontrollen; Mehrarbeit über Zeitgutschriften (Work Entries) abgelten — sonst Rückforderungsrisiko; Warnung vor Periodenende.
  • KommSt/FLAF/Vorsorgekasse/Abfertigung sind bewusst nicht erstattbar → in der Erstattungssimulation ausgrenzen (Getrenntheit von Kosten- und Erstattungsrechnung).

Verweise

  • KB-intern: lb-atz-01 (Nebenbeschäftigung, Quotenänderungen) · lb-atz-02 (Ersatzarbeitskraft als Rückforderungsfall) · lb-atz-04 (Lohnausgleich) · lb-atz-05 (variable Entgelte) · lb-atz-07 (Überblick; abweichende 28,5 %) · lb-atz-12 (Formen, 80/20 %-Modell) · lb-atz-15 (Rückforderung bei kontinuierlicher AV)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.