25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
5.3 KiB
5.3 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-lnk-01 | 4 | Arbeiterkammerumlage | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | lohnnebenkosten | Sabara/Haas | 2026-08 |
|
|
|
|
Arbeiterkammerumlage
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara/Haas, Stand August 2026 (lb-lnk-01).
Zusammenfassung
- Art der Abgabe: Die Kammerumlage (KU, „Arbeiterkammerumlage") ist der Pflichtbeitrag der der Arbeiterkammer angehörenden Arbeitnehmer zur Finanzierung der Kammer für Arbeiter und Angestellte (Pflichtmitgliedschaft § 10 AKG, Umlagepflicht § 61 AKG). Sie ist keine Dienstgeberabgabe: Der Dienstgeber behält sie vom Lohn (Gehalt) ein und führt sie ab.
- Kreis: grundsätzlich alle versicherungspflichtig beschäftigten Dienstnehmer — auch geringfügig und Teilzeit Beschäftigte — sowie freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG; Lehrlinge zahlen keine KU.
- Bemessungsgrundlage: allgemeine Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, maximal bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage; keine Umlage von Sonderzahlungen und nicht während eines Urlaubs ohne Entgeltzahlung.
- Satz: wird je Arbeiterkammer von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschlossen; gesetzliche Obergrenze „höchstens 0,5 %" der Beitragsgrundlage (§ 61 AKG).
- Abfuhr: durch den Dienstgeber monatlich gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen (Pensions-, Kranken-, Unfallversicherungs-, Arbeitslosen- und Wohnbauförderungsbeiträgen) an den zuständigen Krankenversicherungsträger.
- Nicht AK-zugehörig sind u. a. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften sowie land-/forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte. Für leitende Angestellte bleibt die Zuordnung strittig (ÖGK Landesstelle NÖ: KU fällt auch für sie an); ein Prokurist ohne Geschäftsführungsbefugnis gehört der AK an (VfGH B 616/08).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Umlagesatz | max. 0,5 % der allgemeinen Beitragsgrundlage (§ 61 AKG); die Quelle nennt nur die Obergrenze. Der 2026 geltende Satz 0,5 % ist ✅ verifiziert in RECHTSQUELLEN-Privat.md (Abschnitt 4, SV-Werte 2026: „AK-Umlage 0,5 %") |
| Bemessungsgrundlage | allgemeine Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, cap bei der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930,00 €/Monat — ✅ RECHTSQUELLEN-Privat.md) |
| Sonderzahlungen | keine Umlage von Sonderzahlungen |
| Unbezahlter Urlaub | keine Umlage während eines Urlaubs ohne Entgeltzahlung |
| Befreiung Lehrlinge | keine KU für Personen in Berufsausbildung nach dem BAG oder gleichartigen Rechtsvorschriften |
| Befreiung Arbeitslose | nach einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung mit insgesamt mind. 20 Wochen kammerzugehöriger Beschäftigung, für 52 Wochen oder einen längeren Leistungsbezug |
| Abfuhr | monatlich gemeinsam mit den SV-Beiträgen an den KV-Träger |
Rechtsgrundlagen
- Arbeiterkammergesetz (AKG): § 10 (Mitgliedschaft) und § 61 (Umlage) ausdrücklich zitiert — ⚠ Volltext/Paragraphenstand im Projekt noch nicht an RIS verifiziert.
- ASVG § 4 Abs 4 (freie Dienstnehmer) als Anknüpfung des Umlagenkreises genannt.
- Rechtsprechung/Verwaltungspraxis im Quelltext: VfGH B 616/08 (Prokurist ohne Geschäftsführungsbefugnis = AK-Mitglied); ÖGK NÖ, NÖDIS Nr. 14/2015 (KU für leitende Angestellte einer GmbH/AG).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Abzugsregel, kein DG-Aufwand: Die KU mindert das Auszahlungsentgelt des Arbeitnehmers. Hinweis zur Spalte „(nur DG)" in der RECHTSQUELLEN-SV-Werte-Tabelle: Sie bezeichnet die Einzahlungssicht (Abfuhr durch den DG über die ÖGK), nicht die wirtschaftliche Tragung — Umsetzung als Lohnabzug (kein Netto-Einfluss beim DG-Aufwand).
- Regel-Technik: eigene Salary-Regel auf der allgemeinen Beitragsgrundlage KV mit HBG-Cap wie die SV-Regeln; Sonderzahlungen ausklammern (eigene BG-Kategorie der SZ beachten).
- Ausschalt-Flags: Lehrlinge, fehlende AK-Zugehörigkeit (Geschäftsführer/Vorstand), unbezahlter Urlaub — über Mitarbeitergruppen-/Statusmerkmale lösen, nicht über Regel-Ausnahmen im Code.
- Parameter: Satz als
hr.rule.parameter-Jahreswert (je Arbeiterkammer beschließbar — Kammerbezug am Mandanten führen). - Abfuhr: im SV-Sammelzahlungs-Block (KV-Träger) — buchhalberisch über das SV-Verrechnungskonto, nicht über Lohnabgabenkonten des Finanzamts.
Verweise
- KB-intern: lb-lnk-05 (WF-Beitrag: idente BG-Systematik, Abfuhrkanon SV) · lb-lnk-06 (IESG-Zuschlag: DG-Beitrag im selben Abfuhrkanon) · lb-bes-05 (freie Dienstnehmer § 4 Abs 4 ASVG) · lb-gsf-02 (Geschäftsführer: nicht AK-zugehörig) · lb-lei-01 (leitende Angestellte: Zuordnung strittig) · lb-vst-03 (Vorstand: AK-Umlage entfällt)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(Abschnitt 4: AK-Umlage 0,5 % in den SV-Werten 2026 — Satz ✅ deckungsgleich).