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lb-bsv-08 9 Bäuerliche Sozialversicherung Freiwillige Versicherung Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge Lexis Briefings Personalrecht Sozialversicherung bauerliche-sozialversicherung Fiedler 2025-01
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.lexis360/Lexis360_bauerliche_sozialversicherung_mitarbeiter_selbststandigenvorsorge.pdf .lexis360/md/bauerliche_sozialversicherung_mitarbeiter_selbststandigenvorsorge.md
BMSVG
BMSVG § 64 Abs 3 Z 2
BSVG § 16
BSVG § 23
BSVG § 23a
BSVG § 33a
bauerliche-sozialversicherung
bmsvg
selbststandigenvorsorge
betriebliche-vorsorgekasse
opting-in
rucksackprinzip
lb-bsv-01
lb-bsv-02
lb-bsv-03
lb-bsv-09
lb-gsv-01

Bäuerliche Sozialversicherung Freiwillige Versicherung Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge

Lexis Briefings Personalrecht, Fiedler, Stand Jänner 2025 (lb-bsv-08).

Zusammenfassung

  • ⚠ Alter Stand: dieses Briefing hat Stand Jänner 2025 — im Unterschied zu den übrigen bsv-Briefings dieses Clusters (Stand Jänner 2026). Alle Werte dieses Eintrags tragen daher (Stand 2025-01); der Beitragssatz wird vom Beitrag- und Beitragsvorschreibungs-Briefing (lb-bsv-01, Stand 2026-01) mit gleichem Wert bestätigt.
  • Konzept: analog zur „Abfertigung Neu" für Arbeitnehmer besteht seit 1. 1. 2008 (Stand 2025-01) für in der Land- und Forstwirtschaft erwerbstätige natürliche Personen, die in der Pensionsversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind, die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).
  • Beitritt: freiwilliger Beitrittsvertrag mit einer der Betrieblichen Vorsorgekassen (im Briefing namentlich genannt: Allianz, APK, BONUS, BUAK, fair-finance, Niederösterreichische Vorsorgekasse, Valida Plus, VBV) — „Opting-in"; ein Widerruf ist nicht mehr möglich; der abgeschlossene Beitrittsvertrag ist der SVS umgehend vorzulegen.
  • Berechtigter Kreis (Stand 2025-01): Betriebsführer; hauptberuflich im Betrieb beschäftigte Ehegatten bzw eingetragene Partner; hauptberuflich beschäftigte Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder; hauptberuflich beschäftigte Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern; Gesellschafter einer OG bzw persönlich haftende Gesellschafter einer KG (→ lb-bsv-02).
  • Beitrittsfrist: die Beitrittsmöglichkeit besteht binnen zwölf Monaten (Stand 2025-01) nach dem erstmaligen Beginn der pensionsversicherungspflichtigen Tätigkeit. Praxistipp der Quelle: eine (verpflichtende) Einbeziehung in die Mitarbeitervorsorge für Dienstnehmer oder die Selbständigenvorsorge für Gewerbetreibende schließt die Option in die Selbständigenvorsorge für L&F-Tätige nicht aus.
  • Beginn/Ende: der Beitritt wirkt ab Beginn der PV-Pflichtversicherung bis zu deren Ende oder bis zur Inanspruchnahme einer Eigenpension aus der gesetzlichen PV nach dem BSVG; bei Beendigung der L&F-Tätigkeit und Aufnahme einer neuen unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit bleiben die Anwartschaften erhalten („Rucksackprinzip").
  • Beitragsgrundlage: die zum Vorschreibezeitpunkt maßgebliche persönliche Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage nach den §§ 23, 23a und 33a BSVGohne Nachbemessung (§ 64 Abs 3 Z 2 BMSVG); rückwirkende Änderungen (zB infolge verspäteter Zu-/Verpachtungsmeldung oder später berücksichtigter Nebentätigkeits-Einnahmen) bleiben für die Selbständigenvorsorge unberücksichtigt.
  • Beitragssatz: 1,53 % (Stand 2025-01; gleichlautend lb-bsv-01, Stand 2026-01) der Beitragsgrundlage.
  • Einhebung/Vorschreibung (Stand 2025-01): die SVS hebt die Beiträge zur Selbständigenvorsorge bei laufend PV-Pflichtversicherten gemeinsam mit den SV-Beiträgen nach dem BSVG ein — Vorschreibung gemeinsam mit der Quartalsvorschreibung der KV-, UV- und PV-Beiträge im Nachhinein; die eingelangten Beiträge werden jeweils bis zum 10. des zweitfolgenden Kalendermonats nach vollständiger Bezahlung an die gewählte BV-Kasse überwiesen. Bei rückwirkendem Wegfall der PV-Pflichtversicherung keine Rückerstattung bezahlter Vorsorgebeiträge; keine nachträgliche Erstattungsmöglichkeit bei Mehrfachversicherung; ein Einstellen, Aussetzen oder Einschränken der Beitragsleistung bis zur Inanspruchnahme einer Eigenpension ist nicht zulässig.
  • Meldepflicht: hinsichtlich der Meldepflichten des Anwartschaftsberechtigten gelten die Bestimmungen des BSVG (§ 16 BSVG).

Kernwerte & Fristen (Stand 2025-01)

Wert / Regel Detail
⚠ Stand des Briefings Jänner 2025 (alter Stand; übrige bsv-Briefings: Jänner 2026) — Werte mit (Stand 2025-01)
Beginn des Regimes 1. 1. 2008 (Stand 2025-01)
Beitrittsfenster 12 Monate ab erstmaligem Beginn der PV-pflichtigen Tätigkeit (Stand 2025-01)
Beitragssatz 1,53 % der persönlichen PV-Beitragsgrundlage (§§ 23, 23a, 33a BSVG) (Stand 2025-01; bestätigt in lb-bsv-01, Stand 2026-01)
Beitragsgrundlage persönliche PV-Beitragsgrundlage ohne Nachbemessung (§ 64 Abs 3 Z 2 BMSVG)
Widerruf nach Beitritt nicht möglich (Opting-in)
Vorschreibung gemeinsam mit der Quartalsvorschreibung der BSVG-Beiträge im Nachhinein (Stand 2025-01)
Überweisung an BV-Kasse bis zum 10. des zweitfolgenden Kalendermonats nach vollständiger Bezahlung (Stand 2025-01)
Rückerstattung keine — auch nicht bei rückwirkendem Wegfall der PV-Pflichtversicherung oder Mehrfachversicherung
Einstellen/Aussetzen der Beitragsleistung bis zur Eigenpension unzulässig
Rucksackprinzip Anwartschaften bleiben bei Wechsel der Erwerbstätigkeit erhalten
Meldepflicht § 16 BSVG (Anwartschaftsberechtigte)

Rechtsgrundlagen

  • BMSVG (betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge) — zitiert
  • § 64 Abs 3 Z 2 BMSVG (Beitragsgrundlage ohne Nachbemessung) — zitiert
  • BSVG §§ 23, 23a und 33a (persönliche PV-Beitragsgrundlage) — zitiert
  • § 16 BSVG (Meldepflichten des Anwartschaftsberechtigten) — zitiert

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Parallele zur Abfertigung Neu: das BMSVG-Modell ist die selbständigen-seitige Entsprechung der Abfertigung Neu; Odoo 19 kennt Abfertigungs-/Provisions-Logik für Dienstnehmer — die BSVG-Variante betrifft Selbständige und liegt außerhalb des GemBG-Payroll.
  • Quartalsvorschreibung und BV-Kassen-Überweisung ähneln dem Handling von Abfertigungsrücklagen (Provision-Verrechnung mit Vorsorgeträgern) — Strukturmuster, keine Spec; im Modulumfang kein Abbildungsziel.
  • hr.rule.parameter-Anker für den Satz 1,53 % (Stand 2025-01), falls ein Beratungskontext die Vorsorgeoption ausweist; die BG selbst ist SVS-basiert (kein Entgeltbegriff der Entgelt-Engine).
  • Land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer haben demgegenüber reguläre Abfertigungsansprüche über die DN-Systematik — saubere Abgrenzung im Abrechnungskontext erforderlich.
  • Rucksackprinzip (Anwartschaftserhalt bei Wechsel): DV-/Vertragsübergangs-Semantik, kein Payroll-Kernthema.
  • Hinweise, keine Spec: BSVG-BMSVG-Beiträge sind keine Lohnabzüge — keine Payslip-Integration im aktuellen Projektumfang.

Verweise

  • KB-intern: lb-bsv-01 (Beitrag und Beitragsvorschreibung — BMSVG-Option 1,53 %, Stand 2026-01) · lb-bsv-02 (Gesellschafter einer OG bzw KG — berechtigter Kreis) · lb-bsv-03 (Freiwillige Versicherung Höherversicherung in der Pensionsversicherung) · lb-bsv-09 (Freiwillige Versicherung Selbstversicherung in der Unfallversicherung) · lb-gsv-01 (Abfertigung für Selbstständige)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (SV-Rahmen)