25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
7.5 KiB
7.5 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-vor-05 | 3 | Betriebspension - Arbeitsrecht | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | vorsorgeleistungen | Sabara/David | 2026-08 |
|
|
|
|
Betriebspension – Arbeitsrecht
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara/David, Stand August 2026 (lb-vor-05).
Zusammenfassung
- Anspruch: Eine Betriebspension setzt eine Zusage des Arbeitgebers voraus, ergänzend zum gesetzlichen Pensionsanspruch im Fall des Alters, der Invalidität oder an Hinterbliebene zu leisten (§ 2 BPG). Zusagegrundlagen: einseitige Zusage, Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 Z 18 und Z 18a ArbVG) oder Kollektivvertrag.
- Gleichbehandlung: Pensionskassen-/Kollektivversicherungsmodelle sind am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen; Missachtung lässt die steuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge unberührt (bleiben bei Einzahlung steuerfrei).
- Direkte Leistungszusage: unmittelbare Zahlung durch den Arbeitgeber; zur Sicherung kann eine Pensionsrückdeckungsversicherung abgeschlossen werden (Anspruch des AN bleibt gegenüber dem AG, nicht dem Versicherer).
- Unverfallbarkeit der AG-Beiträge (direkte LZ, § 7 BPG): Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Leistungsfall wird die Anwartschaft nach 3 Jahren seit Erteilung der Zusage unverfallbar — unabhängig von der Art der Beendigung (Vereinfachung durch BGBl I 2018/54). Der AN kann binnen 6 Monaten die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrags verlangen (in eine Pensionskasse/Gruppenrentenversicherung des neuen — oder bei fortbestehender Alt-Anwartschaft auch alten — Arbeitgebers, in eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht, in die direkte Leistungszusage des neuen Arbeitgebers bei Arbeitgeberwechsel unter Wahrung der Pensionsansprüche, in eine ausländische Altersversorgungseinrichtung bei dauernder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland) oder die Auszahlung, sofern der Barwert der Abfindung € 16.500 (= Wert 2026) nicht übersteigt. Keine Erklärung binnen 6 Monaten → Erfüllung der Leistungszusage im Leistungsfall.
- AN-Beiträge sind samt Verzinsung jedenfalls unverfallbar und jederzeit auszahlbar.
- Indirekte Leistungszusage (§ 3 BPG): Zahlung von Prämien an eine Pensionskasse, eine Einrichtung iSd § 5 Z 4 PKG oder eine betriebliche Kollektivversicherung.
- Pensionskassen (betrieblich/überbetrieblich): rechtsverbindliche Pensionenzusage, Leistung im Leistungsfall, Verwaltung und Veranlagung der Beiträge; zwingend Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, Invalidität optional. Pensionsvermögen = Beiträge + Veranlagungsergebnis; im Leistungsfall direkter Anspruch gegen die Kasse. Modelle: beitragsorientiert (Fixbeitrag oder Prozentsatz des Einkommens, schwankende Pension) vs. leistungsorientiert (zugesagte Pensionshöhe, schwankende Beiträge). Unverfallbarkeit der AG-Beiträge per Vereinbarung erst nach 5 Jahren Beitragszahlung; Unverfallbarkeitsbetrag = Deckungsrückstellung. Bei Untätigkeit des AN (6 Monate) Umwandlung in eine beitragsfrei gestellte Anwartschaft; auch Fortsetzung nur mit eigenen Beiträgen (bei ≥ 5 Beitragsjahren oder Konzernwechsel) möglich.
- Einrichtungen iSd § 5 Z 4 PKG: nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitende Einrichtungen jeder Rechtsform, inländischen Pensionskassen gleichgestellt (auch EU-/EWR-Auslandseinrichtungen bei rechtlicher Unabhängigkeit, Zwecksetzung und Aufsichtszulassung).
- Betriebliche Kollektivversicherung (§ 6a BPG): Gruppenrentenversicherung (Lebensversicherung) mit zwingender Alters- und Hinterbliebenenversorgung (+ optional Invalidität); arbeits- und steuerrechtlich den Pensionskassen gleichgestellt; eigene AN-Beiträge zulässig, dürfen die AG-Prämien grundsätzlich nicht übersteigen. Beitragsrückstellungen sind bei Beendigung sofort unverfallbar (§ 6c BPG, in Höhe der Deckungsrückstellung); Verfügungsoptionen analog Pensionskassen (u. a. prämienfreie Fortführung, Übertragung); Untätigkeit des AN (6 Monate) → prämienfreie Versicherung; Auszahlung bei Barwert ≤ € 16.500.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Frist | Detail |
|---|---|
| € 16.500 | Barwertgrenze für die Auszahlung des Unverfallbarkeitsbetrags (direkte LZ und betriebliche Kollektivversicherung; Wert 2026) |
| 3 Jahre | Unverfallbarkeit direkter Leistungszusagen ab Erteilung der Zusage (§ 7 BPG) |
| 5 Jahre | vereinbarte Unverfallbarkeitsfrist für AG-Beiträge im Pensionskassenmodell; Voraussetzung für die Fortsetzung nur mit eigenen Beiträgen |
| 6 Monate | Erklärungsfrist des AN über die Verwendung des Unverfallbarkeitsbetrags (alle Modelle) |
| sofort | Unverfallbarkeit von AN-Beiträgen (inkl. Verzinsung) |
| Deckungsrückstellung | Bemessungsgrundlage des Unverfallbarkeitsbetrags (Pensionskasse und Kollektivversicherung) |
Rechtsgrundlagen
- § 2 BPG (Anspruchsvoraussetzung/Zusageinhalt), § 3 BPG (indirekte Leistungszusage), § 7 BPG (Unverfallbarkeit direkter Zusagen), § 6a BPG (betriebliche Kollektivversicherung), § 6c BPG (deren Unverfallbarkeit), § 5 Z 4 PKG (gleichgestellte Einrichtungen) — ausdrücklich zitiert.
- § 97 Abs 1 Z 18 und Z 18a ArbVG (Betriebsvereinbarung über Pensionszusagen) als Zusagegrundlage.
- Der Quelltext nennt für die sofortige Unverfallbarkeit von Pensionskassen-AN-Beiträgen „§ 5 BPGG" — gemeint ist nach Kontext das Betriebspensionsgesetz; ⚠ Normzitat vor Implementierung gegen RIS prüfen.
- Unverfallbarkeits-Vereinfachung (§ 7 BPG): BGBl I 2018/54 (Fußnote).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Laufzeit-Kontext: Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist nur die abgabenrechtliche Beitragslogik abrechnungsrelevant (→ lb-vor-04); die arbeitsrechtliche Zusageform (direkt/indirekt, Modell, Zusagegrundlage) ist Konfigurations- und Nachweisdaten je Arbeitnehmer.
- Beendigungsszenarien: Unverfallbarkeitsstichtage (3/5 Jahre), die 6-Monats-Erklärungsfrist und die Übertragungs-/Abfindungsoptionen sind HR-Prozessereignisse außerhalb der Payslip-Engine; die Abfindung mit Barwert ≤ € 16.500 kann als Einmalposten in der Endabrechnung auftreten (abgabenrechtliche Behandlung dort nicht Gegenstand dieses Briefings).
- Deckungsrückstellung ist Kassen-/Versicherungswert: als extern einzugebender Betrag führen, nicht selbst rechnen.
- Gleichbehandlung ist kein Abrechnungsparameter, aber bei der Modellanlage (Gruppenbildung) als Prüfpunkt zu dokumentieren.
Verweise
- KB-intern: lb-vor-04 (Betriebspension – Abgaben: LSt/SV/LNK/BV-Behandlung der Beiträge) · lb-vor-11 (Zukunftssicherungsmaßnahmen: Kollektivversicherungs- und Pensionskassenbeiträge im § 3 Abs 1 Z 15 lit a-Rahmen)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(BMSVG-Regime Abschnitt 8 — Abgrenzung Pensionskassenbeiträge [BV-frei] zur BMSVG-Beitragspflicht). - Hinweis: Export-Footer („Page n", „Erstellt von …") und Fußnoten mit Umbruch-Artefakten ignoriert; keine unvollständigen KB-Verweisstellen im Quelltext.