Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/dienstnehmerhaftung_aufrechnung.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

7.2 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-dnh-02 6 Dienstnehmerhaftung - Aufrechnung Lexis Briefings Personalrecht Arbeitnehmerschutz dienstnehmerhaftung Salcher/Kraft 2026-06
pdf text
.lexis360/Lexis360_dienstnehmerhaftung_aufrechnung.pdf .lexis360/md/dienstnehmerhaftung_aufrechnung.md
ABGB §§ 1438 ff
DHG § 6
DHG § 7
DHG § 7 Abs 1
DHG § 7 Abs 2
EO § 293 Abs 3
dienstnehmerhaftung
aufrechnung
lohnabzug
aufrechnungsverbot
widerspruchsfrist
dhg
lb-dnh-01
lb-dnh-03
lb-dnh-05
lb-dnh-06
lb-lvr-01
lb-pfa-10
lb-lsd-12

Dienstnehmerhaftung Aufrechnung

Lexis Briefings Personalrecht, Salcher/Kraft, Stand Juni 2026 (lb-dnh-02).

Zusammenfassung

  • Mechanik: Über die Aufrechnung verrechnet der Arbeitgeber Geldforderungen gegen den Arbeitnehmer — typischerweise Schadenersatzforderungen aus dem DHG — einseitig durch Abzug vom Arbeitslohn. Voraussetzungen: eine Aufrechnungserklärung, richtige, fällige, gleichartige und gegenseitige Forderungen sowie das Fehlen vertraglicher/gesetzlicher Aufrechnungsverbote (§§ 1438 ff ABGB).
  • Erklärung formfrei, auch mündlich oder konkludent möglich; das bloße Einbehalten des Entgelts ist aber in der Regel keine konkludente Aufrechnungserklärung, ebensowenig die kommentarlose Rechnungsübersendung.
  • Richtigkeit der Forderung: Mit einer verjährten Forderung kann aufgerechnet werden, nicht aber mit einer gem § 6 DHG präkludierten (→ lb-dnh-05). Die Forderung ist zudem nur „richtig", wenn der Arbeitgeber die Mäßigungsbestimmungen des DHG bereits angewendet hat; verstößt er gegen diese Mäßigungspflicht, ist die Aufrechnung insoweit unwirksam (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06).
  • § 7 DHG (Aufrechnungsverbot): Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist die Aufrechnung von DHG-Ersatzansprüchen nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer der Aufrechnungserklärung nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Der formlose Widerspruch muss unverkennbar den Nichteinstand mit der konkreten Aufrechnung zum Ausdruck bringen. Nach rechtzeitigem Widerspruch muss der Arbeitgeber klagen und einbehaltene Beträge unverzüglich auszahlen; behält er ein, drohen Klage auf das Entgelt (ohne Aufrechnungseinrede/Widerklage) und berechtigter vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers.
  • Ausnahmen vom Verbot: Lohnabzüge wegen außerdienstlich zugefügter Schäden (→ lb-dnh-01), mit Einverständnis des Arbeitnehmers, nach Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 7 Abs 1 DHG — maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung; die §§ 24 DHG bleiben anwendbar) sowie aufgrund rechtskräftigen Urteils (§ 7 Abs 2 DHG). Ob Vorsatzfälle vom Verbot erfasst sind, ist strittig. Unabhängig davon bleibt § 293 Abs 3 EO zu beachten: gegen den der Exekution entzogenen (unpfändbaren) Teil ist nur bei vorsätzlicher Schädigung aufrechenbar (→ lb-lvr-01).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)

Wert / Regel Detail
Widerspruchsfrist § 7 DHG 14 Tage ab Zugang der Aufrechnungserklärung; rechtzeitiger Widerspruch erzwingt die gerichtliche Geltendmachung durch den Arbeitgeber (Stand 2026-06)
Fristberechnung Tag des Zugangs zählt nicht mit; endet die Frist an Samstag, Sonntag, anerkanntem Feiertag oder Karfreitag, tritt der nächstfolgende Werktag an dessen Stelle (Beispiel der Quelle: Zugang Montag 11. 12. → Widerspruch bis Mittwoch 27. 12., weil 25./26. 12. Feiertage) (Stand 2026-06)
Keine konkludente Aufrechnung bloßes Einbehalten des Entgelts genügt in der Regel nicht als Aufrechnungserklärung (Stand 2026-06)
Aufrechenbar / nicht aufrechenbar verjährte Forderung: aufrechenbar · gem § 6 DHG präkludierte Forderung: nicht aufrechenbar (Stand 2026-06)
Mäßigungspflicht Aufrechnung unwirksam, soweit die DHG-Mäßigung nicht vorab angewendet wurde (Stand 2026-06)
Ausnahmen vom § 7-DHG-Verbot außerdienstliche Schäden · Einverständnis · Zugang nach Beendigung (§ 7 Abs 1 DHG) · rechtskräftiges Urteil (§ 7 Abs 2 DHG); Vorsatzfälle str. (Stand 2026-06)
Unpfändbarer Teil Aufrechnung dagegen nur bei vorsätzlicher Schädigung (§ 293 Abs 3 EO) (Stand 2026-06)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 1438 ff ABGB (allgemeine Aufrechnungsvoraussetzungen), § 7 DHG samt Abs 1 und 2 (Aufrechnungsverbot, Ausnahmen), § 6 DHG (Präklusion), § 293 Abs 3 EO (Existenzminimum-Schranke) — im Quelltext zitiert.
  • Die Mäßigungsbestimmungen des DHG werden ohne §-Zitat genannt — das ist § 2 DHG (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06); ⚠ §-Zuordnung vor Implementierung am Gesetzestext verifizieren.
  • Zitierte Judikatur (Auswahl): 8 ObA 185/01s (Unterschriftsverweigerung = Widerspruch), 9 ObA 262/00w (Unwirksamkeit ohne Mäßigung), 14 Ob 126/86 (keine Aufrechnung nach Präklusion) — ⚠ vor Implementierung gegen RIS verifizieren.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Abzug als ausgewiesene Position: Der Schadenersatzabzug gehört als gekennzeichnete Abzugs-/Aufrechnungsposition auf den Lohnzettel — ein stiller Abzug ohne Erklärung erfüllt die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht. Workflow-Gate: Abrechnung erst nach Ablauf der ungenutzten 14-Tage-Widerspruchsfrist, mit dokumentiertem Zugangstag.
  • Mäßigung vor Abzug: Höhe der abgezogenen Forderung erst nach dokumentierter Verschuldensgrad- und Mäßigungsbeurteilung festlegen; sonst droht Rückforderung des einbehaltenen Teils (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06).
  • Widerspruchs-Fallsteuerung: Bei fristgerechtem Widerspruch Abzug sperren und bereits einbehaltene Beträge im nächsten Lauf auszahlen; ein Abzug trotz Widerspruch ist Entgeltvorenthaltung (→ lb-lsd-12) und kann berechtigten vorzeitigen Austritt auslösen.
  • Schranken-Checks vor Verbuchung: präkludierte Forderungen ausschließen (→ lb-dnh-05); Abzug nur aus dem pfändbaren Teil (§ 293 Abs 3 EO), daher Pfändungsränge und Existenzminimum in der Abzugsrangfolge berücksichtigen (→ lb-pfa-10).
  • Die SV-/lohnsteuerliche Behandlung des abgezogenen Betrags adressiert das Briefing nicht — vor Implementierung gesondert klären.

Verweise

  • KB-intern: lb-dnh-01 (außerdienstliche Schäden als Ausnahme) · lb-dnh-03 (Mäßigungspflicht) · lb-dnh-05 (Präklusion) · lb-dnh-06 (Verschuldensgrade)
  • KB-quer: lb-lvr-01 (Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis, Stand 2026-07 — gleiches Institut aus Lohnverrechnungssicht: 14-Tage-Widerspruchsfrist und Ausnahmen (einvernehmlich, rechtskräftiges Urteil, nach Beendigung) stimmen überein ; lb-lvr-01 ergänzt um § 1439 ABGB und die Existenzminimum-Ausnahmen) · lb-pfa-10 (Ranganmerkung: Abzugsrangfolge bei Pfändungen) · lb-lsd-12 (Entgeltvorenthaltung: Abzug trotz § 7-DHG-Widerspruch kein Rechtfertigungsgrund)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (Abzugs-/Entgeltregime); Bgld. siehe RECHTSQUELLEN-Bgld.md.
  • Hinweis: Export-Footer („Page n", „Erstellt von …") ignoriert; die Verweise der Quelle auf Checklisten und Briefings zur Entgeltvorenthaltung stehen nicht im Katalog.