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| lb-leh-03 | 1 | Einstellung von Lehrlingen | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | lehrlinge | Ihradska/Kraft | 2026-06 |
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Einstellung von Lehrlingen
Lexis Briefings Personalrecht, Ihradska/Kraft, Stand Juni 2026 (lb-leh-03).
Zusammenfassung
- Lehrlingshöchstzahlen: Zur Sicherung der sachgerechten Ausbildung begrenzt das BAG die Lehrlingszahl im Verhältnis zu den beschäftigten Fachkräften und Ausbildern (Verhältniszahlen). Überschreitung ist sanktioniert; in Ausnahmefällen kann die Lehrlingsstelle eine Erhöhung bewilligen.
- Ausbilder-Struktur: Bei mehreren Ausbildern ist ggf. ein Ausbildungsleiter zu bestellen (§ 3 Abs 5 BAG); die Ausbildungsvorschriften der Lehrberufe können Abweichungen von den Verhältniszahlen vorsehen.
- Ausländische Lehrlinge: EU-/EWR-Staaten und Schweiz sind vom AuslBG befreit (§ 1 Abs 2 AuslBG); Drittstaatsangehörige brauchen grundsätzlich eine behördliche Genehmigung (zB Beschäftigungsbewilligung).
- Sozialversicherung: Anmeldung vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse (§ 33 Abs 1 ASVG); Sonderbeitragssätze für Lehrlinge mit Lehrbeginn ab 1. 1. 2016, Beitragsgruppen B 044 (Angestelltenlehrlinge) bzw. B 045 (Arbeiterlehrlinge); kein Unfallversicherungsbeitrag, kein IESG-Zuschlag; reduzierter Arbeitnehmeranteil an der Arbeitslosenversicherung bei geringem Einkommen (Abschlagspositionen in der mBGM).
- Anmeldefristen: Lehrvertrag binnen 3 Wochen nach Beginn bei der Lehrlingsstelle zur Eintragung (vierfach bzw. Online-Anmeldung); Berufsschulanmeldung binnen 2 Wochen; Sprengel maßgeblich nach dem Betriebsstandort (§ 13 Abs 7 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Verhältnis Fachkräfte–Lehrlinge | 1. fachlich einschlägig ausgebildete Person: 2 Lehrlinge; jede weitere: je 1 weiterer Lehrling (§ 8 Abs 5 BAG) |
| „Endphase“ neutral | Lehrlinge zählen nicht mit: 2-/3-jährige Lehrzeit letzte 4 Monate, 3 ½-jährige letzte 7 Monate, 4-jährige letztes Lehrjahr (§ 8 Abs 6 BAG) |
| Verhältnis Ausbilder–Lehrlinge | 1:5 bei Ausbildern mit sonstigen Tätigkeiten, 1:15 bei ausschließlichem Ausbildungsauftrag (§ 8 Abs 10 BAG) |
| SV-Anmeldung | vor Arbeitsantritt bei der GKK (§ 33 Abs 1 ASVG) |
| Krankenversicherung | 3,35 % (Lehrling 1,67 % / Dienstgeber 1,68 %), gesamte Lehrzeit |
| Pensionsversicherung | 22,80 % (Lehrling 10,25 % / Dienstgeber 12,55 %) |
| Unfallversicherung | Lehrling unfallversichert, aber kein UV-Beitrag |
| Arbeitslosenversicherung | 2,30 % (je 1,15 %); Versichertenanteil gemindert: bis € 1.951 → 0 %, über € 1.951 bis € 2.128 → 1 %, darüber 1,15 % (mBGM-Abschläge „Minderung AV auf 0 %/1 %“) |
| IESG-Zuschlag | entfällt für die gesamte Dauer des Lehrverhältnisses |
| Betriebliche Vorsorge | 1,53 % wie für Dienstnehmer |
| Beitragsgruppen | B 044 Angestelltenlehrlinge, B 045 Arbeiterlehrlinge (Lehrbeginn ab 1. 1. 2016) |
| Lehrlingsstelle | Lehrvertrag binnen 3 Wochen nach Beginn zur Eintragung (§ 20 Abs 3 BAG), vierfach auszufertigen |
| Berufsschule | Anmeldung binnen 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses |
Rechtsgrundlagen
- BAG: § 8 Abs 5/6/10 (Verhältniszahlen), § 3 Abs 5 (Ausbildungsleiter) ausdrücklich zitiert; § 20 Abs 3 (Anmeldefrist) im Kontext. ✅
- § 1 Abs 2 AuslBG (Befreiungen) genannt; Kroatien-Übergangsregelung mit freiem Arbeitsmarktzugang ab 1. 7. 2020. ✅
- § 33 Abs 1 ASVG (SV-Anmeldung) zitiert; Beitragswerte lt. Quelltext (Stand 2026-06). ✅
- § 13 Abs 7 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz (Sprengel) zitiert. ✅
- Ob die Beitragswerte seit Juni 2026 unverändert sind, ist am Katalog abzugleichen (neueres Batch-1-Briefing dazu existiert nicht). ⚠
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Beitragslogik Lehrling als eigene SV-Konfiguration: KV 3,35 %, PV
22,80 %, AV 2,30 % mit Einkommensstaffelung (0 %/1 %/1,15 % Versicherten-
anteil), kein UV-Beitrag, kein IESG-Zuschlag, BMS 1,53 % — als
versionierte Werte (
hr.rule.parameter) je Gültigkeitsjahr, niemals hard-codiert. - Beitragsgruppe B 044/B 045 aus kaufmännisch/gewerblich ableiten (Lehrberuf → Angestellten-/Arbeiterlehrling; → lb-leh-06) und in die Meldewesen-Daten (mBGM/eSV) füttern; die AV-Minderung als Abschlags- position in der Verrechnung.
- Fristen-Workflows: SV-Anmeldung vor Antritt, Lehrlingsstelle 3 Wochen, Berufsschule 2 Wochen — als datumsbasierte Aktivitäten/Warnungen am Arbeitsvertrag (Lehrbeginn = Stichtag).
- Lehrlinge liegen außerhalb des R1-Kerns der General-AT-Privatwirtschaft
(
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md, Abschnitt 1) und sind im Bgld. GemBG ausdrücklich ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 1) → Lehrlings-SV-Sätze sind ein optionales Modul auf der privatwirtschaftlichen Engine.
Verweise
- KB-intern: lb-leh-13 (Lehrvertragsabschluss; 3-Wochen-Frist, Stand 2024-03) · lb-leh-11 (Ausbildungsvoraussetzungen) · lb-leh-12 (Lehrlingseinkommen) · lb-leh-08 (Berufsschulbesuch) · lb-jug-05 (Jugendlichenverzeichnis)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(SV-Lohnsteuer-Kern); Meldewesen-Umfang imIMPLEMENTIERUNGSPLAN-Privat.md. - Hinweis: Querverweise der Quelle auf Lehrlingsstellen-Formulare und Berufsschulübersicht sind Export-Links, keine KB-IDs.