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lb-grz-06 7 Entsendung - begünstigte Auslandstätigkeit Lexis Briefings Personalrecht Außerhalb des Betriebsstandortes entsendung Sabara 2026-08
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.lexis360/Lexis360_entsendung_begunstigte_auslandstatigkeit.pdf .lexis360/md/entsendung_begunstigte_auslandstatigkeit.md
EStG § 3 Abs 1 Z 10
EStG § 3 Abs 1 Z 16b
EStG § 26
EStG § 68
ASVG § 108
KommStG § 4 Abs 3
LStR 2002 Rz 70h ff
entsendung
auslandstatigkeit
begunstigte-auslandstatigkeit
steuerrecht
lohnnebenkosten
montage
lb-grz-01
lb-grz-02
lb-grz-03
lb-grz-07
lb-aug-01
lb-rei-01
lb-rei-02
lb-rei-03
lb-lnk-02

Entsendung begünstigte Auslandstätigkeit

Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand August 2026 (lb-grz-06).

Zusammenfassung

  • Kernregel (§ 3 Abs 1 Z 10 EStG): Von vorübergehend ins Ausland entsandten, unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern können 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn, der auf die begünstigte Auslandstätigkeit entfällt, lohnsteuerfrei ausgezahlt werden — gedeckelt mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 108 ASVG); bei nicht durchgehender Entsendung im Lohnzahlungszeitraum mit der täglichen HBG. Nur laufende Bezüge — keine Sonderzahlungen; Nachzahlungen behalten die Steuerfreiheit (ohne steuerfreies Fünftel).
  • Historie: VfGH G 29/10 ua (ARD 6092/9/2010) hob die alte Bestimmung per Ende 2010 auf; Übergangsregelung 2011/2012; die unbefristete Nachfolgeregelung gilt ab 1. 1. 2012.
  • Voraussetzungen (kumulativ): unbeschränkte Steuerpflicht; Entsendung durch einen AG mit Sitz in Ö/EU/EWR/Schweiz (Drittstaats-AG: Entsendung von einer Betriebsstätte in Ö/EU/EWR/Schweiz aus); Dauer ununterbrochen mindestens ein (Natural-)Monat; Einsatzort > 400 km Luftlinie vom nächstgelegenen Punkt des österreichischen Staatsgebiets; keine Betriebsstätte des AG am Einsatzort (Ausnahme: Bauausführungen); Tätigkeit nicht auf Dauer angelegt (nach Art der Leistung: Maurer, Monteur, Inbetriebnehmer, Bauleiter begünstigt; Sekretärin, Controller, Geschäftsführer, laufende Klientenbetreuung nicht); erschwerende Bedingungen — entweder bei der Arbeit (SEG-Zulagen-Kriterien analog: Verschmutzung, Hitze/Kälte/Nässe, gesundheitsgefährdende Stoffe, Sturz- Gefahr) oder im Aufenthaltsland (Klima, Infrastruktur, Sicherheit, medizinischer Standard; DAC-Liste der OECD als Indiz) oder regionale Gefährdungssituation (Kriegs-/Terrorgefahr; Nachweis zum Lohnkonto).
  • Unschädliche Unterbrechungen innerhalb des Monats: Wochenenden, (ausländische) Feiertage, verlängerte Wochenenden ohne Arbeitszeitverkürzung, kurzfristige Krankenstände ohne Rückkehr ins Inland, betriebsbedingte kurze Einstellungen, Dienstfreistellungen; Dienstreisen ins Inland oder innerhalb von 400 km bis zu drei Arbeitstagen. Nach Ablauf des ersten Monats sind Urlaube/Krankenstände unschädlich, wenn die Tätigkeit fortgesetzt wird. Schädliche Unterbrechung (zB Einsatz < 400 km) startet die Monatsfrist neu.
  • Begünstigungsgrundsätze: Bruttoentgelt zuerst um die darauf entfallende SV vermindern, dann 60 % steuerfrei; § 26-EStG-Reiseersätze und steuerfreie Reisekosten nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG zählen nicht in die Bemessungsgrundlage der 60 %-Grenze; der steuerfreie Teil ist nicht Progressionsvorbehalt; Sonderzahlungen sind nicht begünstigt; Überstunden und SEG-Zulagen dürfen während der Entsendung nicht nach § 68 EStG steuerfrei abgerechnet werden; 60 % auch von den Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) befreit — hier ohne HBG-Deckelung.
  • Wegfall der Steuerfreiheit, wenn der AG während der Entsendung: Kosten für mehr als eine Familienheimfahrt je Kalendermonat trägt, oder Überstundenzuschläge/SEG-Zulagen steuerfrei abrechnet, oder der AN bei der Arbeitnehmerveranlagung Reisekosten/Familienheimfahrten/doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend macht (Wahlrecht AG-/AN-Seite).
  • KommSt: SZ sind voll kommst-pflichtig; bei Einsatz auf einer ausländischen Betriebsstätte iSd KommStG entfällt die KommSt zur Gänze — Baustellen sind Betriebsstätten, wenn die Dauer sechs Monate übersteigt (auch für beschränkt Steuerpflichtige); bei Arbeitskräfteüberlassung ab dem siebten Monat KommSt-Entfall (§ 4 Abs 3 KommStG), erste sechs Monate KommSt in Ö. DB/DZ: keine derartige gänzliche Befreiung bei Baustelleneinsätzen.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Steuerfreiheit 60 % des Auslands-Arbeitslohns (laufende Bezüge) (Stand 2026-08)
Deckelung monatliche HBG § 108 ASVG 2026: € 6.930; tägliche HBG 2026: € 231 bei nicht durchgehender Entsendung (Stand 2026-08)
Mindestdauer 1 ununterbrochener Naturalmonat (zB 12. 5.12. 6.) (Stand 2026-08)
Entfernungskriterium Einsatzort > 400 km Luftlinie vom ö Staatsgebiet (Stand 2026-08)
Nachfolgeregelung gültig ab 1. 1. 2012 (VfGH G 29/10 hob die Vorgängerin per Ende 2010 auf) (Stand 2026-08)
Familienheimfahrten Steuerfreiheit entfällt bei > 1 Fahrt je Kalendermonat, getragen vom AG (Stand 2026-08)
LNK-Befreiung 60 % der Bezüge befreit von DB, DZ, KommSt — ohne HBG-Deckelung (Stand 2026-08)
KommSt-Baustelle Betriebsstätte bei Baustellendauer > 6 Monate; AÜG: KommSt-Entfall ab 7. Monat (§ 4 Abs 3 KommStG) (Stand 2026-08)

Rechtsgrundlagen

  • EStG: § 3 Abs 1 Z 10 (Kernnorm), § 3 Abs 1 Z 16b (steuerfreie Reisekosten — nicht in die 60 %-Basis), § 26 Z 4 (Reiseersätze), § 68 (Überstunden/SEG-Zulagen — während der Entsendung gesperrt) — ausdrücklich zitiert; LStR 2002 Rz 70h70w (Details Unterbrechungen: Rz 70o).
  • ASVG § 108 (Höchstbeitragsgrundlage als Deckel) — .
  • KommStG § 4 Abs 3 (KommSt-Entfall bei ausländischer Betriebsstätte, AÜG-Baustellen) — ; Judikatur: VfGH G 29/10 ua = ARD 6092/9/2010.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Eigene Lohnsteuer-Regel „begünstigte Auslandstätigkeit": 60 %-Befreiung mit HBG-Deckel — HBG-Werte (2026: € 6.930 mtl/€ 231 tag) als hr.rule.parameter-Zeitreiheneintrag; Berechnungsreihenfolge (SV zuerst, dann 60 %) und Aliquotierung bei nicht durchgehender Entsendung im Lohnzahlungszeitraum abbilden.
  • Ausschluss-Prüfpunkte als Validierungen am Einsatzeintrag: SZ ausgenommen; § 68-Zuschläge während der Entsendung sperren; Familienheimfahrten-Zähler je Kalendermonat; Werbungskosten-Wahlrecht des AN dokumentieren.
  • LNK-Seite: DB/DZ/KommSt auf 60 % der begünstigten Bezüge reduzieren (eigene Bemessung ohne HBG-Deckelung) — getrennte Parameterführung von der Lohnsteuer (→ lb-lnk-02).
  • Taggeld-Interaktion: Reisekostenersätze nach § 26 EStG / § 3 Abs 1 Z 16b EStG bleiben außerhalb der 60 %-Basis, sind aber eigene Abrechnungslogiken (→ lb-rei-01/02/03); die 183-Tage-Abstimmung zur Lohnsteuerzuständigkeit → lb-grz-07.

Verweise

  • KB-intern: lb-grz-01/lb-grz-02 (Cluster-Grundlagen) · lb-grz-03 (SV bleibt ö — SV vor der 60 %-Berechnung abziehen) · lb-grz-07 (Besteuerung/DBA, 183-Tage) · lb-aug-01 (KommSt § 4 Abs 3 bei Überlasser-Baustellen) · lb-rei-01 (Taggeld § 26 Z 4 EStG) · lb-rei-02 (§ 3 Abs 1 Z 16b EStG) · lb-rei-03 (Abrechnungsgrundsätze In-/Ausland) · lb-lnk-02 (Dienstgeberbeitrag)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (Lohnsteuer-Parameter, HBG-Werte).