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| lb-rei-05 | 3 | Fahrtkostenvergütungen - für öffentliche Verkehrsmittel | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | reisekosten | Winkler/Patka | 2026-08 |
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Fahrtkostenvergütungen – für öffentliche Verkehrsmittel
Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Patka, Stand August 2026 (lb-rei-05).
Zusammenfassung
- Dienstreise-BEZUG: Fahrtkostenersätze für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi etc., die anlässlich einer Dienstreise gewährt werden, sind bei exakten zeitnahen Aufzeichnungen (Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher) unter Vorlage der Originalbelege abgabenfrei — Bahn-, Flug- und Taxikosten in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe. Nicht begünstigt sind Privatfahrten, insbesondere die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte (→ lb-rei-07).
- Netzkarte innerstädtische Verkehrsmittel: Wird eine auch privat nutzbare Netzkarte bereitgestellt, ist grundsätzlich der gesamte Wert als steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen (Aufteilungsverbot). Ausnahme: Werden mindestens 25 Dienstfahrten pro Kalendermonat im Jahresdurchschnitt nachgewiesen („Straßenbahnfahrtenbuch") und keine Kostenersätze gezahlt, setzt kein Sachbezugswert an.
- ÖBB-Vorteilscard: bei möglicher Privatnutzung grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Sachbezug. Kein Sachbezug in zwei Fällen: (1) durch die Verwendung sinken die Dienstreise-Fahrtkosten unter die Alternative (ÖBB-Business-Card mit meist nur 20 % statt 50 % Rabatt); (2) ernsthaft kontrolliertes privates Nutzungsverbot (Karte nur für dienstliche Fahrten ausgehändigt und zurückgenommen). Dasselbe gilt für Jahres(karten-)netzkarten wie Klimaticket oder ÖsterreichCard (die ÖsterreichCard wurde seit 2021 durch das Klimaticket abgelöst). Ein Einzelfahrschein für eine Dienstreise ist abgabenfrei.
- Jobticket „alt" (§ 26 Z 5 EStG, bis 30. 6. 2021): Werkverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf der Strecke Wohnung–Arbeitsstätte; Streckenkarten seit 1. 1. 2013 auch übertragbar. Netzkarte nur abgabenfrei, wenn keine Streckenkarte angeboten wird oder ihre Kosten nicht höher sind. Keine (Vor-)Bedingung mehr: Pendlerpauschale-Anspruch; individuelle Gewährung ohne Gruppenzwang zulässig. Bezugsumwandlung (statt Lohn/Lohnerhöhung) ist schädlich; das Ersetzen eines bisherigen Fahrtkostenzuschusses durch ein Jobticket hingegen nicht. Ein bloßer Fahrtkostenersatz bleibt steuerpflichtig, in der SV aber ggf. beitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG).
- Jobticket „neu"/„Öffi-Ticket" ab 1. 7. 2021 (§ 26 Z 5 EStG iVm § 124b Z 370 EStG): Steuerbefreiung des Kostenersatzes auch für vom Arbeitnehmer selbst gekaufte Wochen-, Monats- und Jahreskarten, die zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind (Reichweite kann ganz Österreich umfassen; ersetzt werden nur die Kosten der Strecke Wohnung–Arbeitsstätte). Einzelfahrscheine und Tagestickets bleiben ausgenommen. Die Rechnung muss nicht auf den Arbeitgeber lauten; Rechnungs-/Ticketkopie ist dem Lohnkonto beizufügen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind die Kostenersätze ab 1. 7. 2021 auch vom Dienstgeberbeitrag, DZ und Kommunalsteuer befreit. Neukauf/ Verlängerung ab 1. 7. 2021; Jobtickets „alt" bleiben begünstigt.
- Systematik bleibt: keine schädliche Bezugsumwandlung; kein zusätzlicher Pendlerpauschale/Pendlereuro-Anspruch für die Jobticket-Strecke; Fahrtkostenersätze für Massenbeförderungsmittel bleiben in Höhe der tatsächlichen Kosten SV-beitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG); Lohnkonto/Lohnzettel führen die Kalendermonate des Werkverkehrs; bei Dienstreise-Ende vor Gültigkeitsablauf nur anteilige Kosten abgabenfrei.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Dienstreise-Fahrtkosten (Bahn/Flug/Taxi) | tatsächliche Kosten gegen Originalbelege abgabenfrei |
| Netzkarte Sachbezug-Ausnahme | ≥ 25 Dienstfahrten/Kalendermonat im Jahresdurchschnitt nachgewiesen + keine Kostenersätze → kein Sachbezugswert |
| Jobticket neu ab | 1. 7. 2021 (§ 26 Z 5 EStG iVm § 124b Z 370 EStG) |
| Begünstigte Ticketarten | Wochen-, Monats-, Jahreskarten, Netzkarten, Streckenkarten (1-2-3-Ticket) — nicht Einzelfahrscheine/Tagestickets |
| Gültigkeitserfordernis | Ticket zumindest am Arbeits- oder Wohnort gültig; Ersatz nur für Strecke Wohnung–Arbeitsstätte |
| Lohnnebenkosten | Jobticket-Kostenersatz ab 1. 7. 2021 auch DB-, DZ- und Kommunalsteuer-befreit |
| SV | Ersatz für Massenbeförderungsmittel in Höhe der tatsächlichen Kosten beitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG) |
| Beleg zum Lohnkonto | Kopie der Ticket-Rechnung bzw. des Tickets |
| Kündigung/Ende AN-Verhältnis | nur anteilige Ticketkosten abgabenfrei |
Rechtsgrundlagen
- § 26 Z 5 EStG (Jobticket „alt" und „neu") und § 124b Z 370 EStG (Übergangsregelung ab 1. 7. 2021).
- § 49 Abs 3 Z 20 ASVG (beitragsfreier Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln).
- LStR 2002 (Rz 713, 222, 222c) als Auslegungsbehelf; ÖBB-Business-Card (20 % Rabatt) als Vergleichsmaßstab der Vorteilscard-Fallgruppe.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Zwei Datenquellen trennen: Dienstreise-Fahrtkosten (Erstattung gegen Originalbeleg, abgabenfrei) vs. Jobticket/Werkverkehr (monatliche SV-/Lohnnebenkosten-Beurteilung). Für letzteres genügt kein Reisebeleg, sondern eine monatsbezogene Erfassung am Arbeitnehmer (Lohnkonto-Angaben laut Briefing: Kalendermonate des Werkverkehrs).
- Sachbezug-Logik: Öffi-Jahreskarten (Vorteilscard, Klimaticket, Netzkarten) sind nur unter den Fallgruppen (25-Fahrten-Nachweis, Nutzungsverbot, Kostersparnis) kein Sachbezug — Kennzeichen je Karte/Kalenderjahr; sonst Sachbezugswert in die BG einrechnen (vgl. lb-sac-01, lb-sac-19).
- DB/DZ/KommSt-Befreiung des Jobticket-Kostenersatzes ab 1. 7. 2021 als eigene Regel abbilden (vorher: beitragsfrei nur nach § 49 Abs 3 20 ASVG).
- § 26 Z 5 iVm § 124b Z 370 ist ein versionierbares Rechtsinstitut (Stichtag 1. 7. 2021) — Gültigkeit vom Ticketkauf-/Verlängerungsdatum abhängig machen, nicht vom Abrechnungsmonat.
Verweise
- KB-intern: lb-rei-07 (Grenze zur Privatfahrt Wohnung–Arbeitsstätte; SV-Behandlung) · lb-rei-09 (Überblick) · lb-pen-03 (Öffi-Ticket/Jobticket) · lb-sac-01 (Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel) · lb-sac-19 (Werkverkehr und Fahrtkostenersatz).
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(allgemeine Lohnabgaben-Systematik der Privatwirtschaft).