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| lb-tel-03 | 7 | Homeoffice und Telearbeit | Lexis Briefings Personalrecht | Außerhalb des Betriebsstandortes | telearbeit | Thöny-Maier | 2026-07 |
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Homeoffice und Telearbeit
Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juli 2026 (lb-tel-03).
Zusammenfassung
- Begriff ab 1. 1. 2025: Die gesetzlichen Homeoffice-Regeln (1. 4. 2021, § 2h AVRAG) gelten seit dem Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110) generell für Telearbeit: regelmäßige Arbeitsleistung in der Wohnung oder an sonstigen Örtlichkeiten, die nicht zum Unternehmen gehören — auch analoges Arbeiten (zB Papierakten). Kein Mindestausmaß vorgeschrieben, aber Regelmäßigkeit erforderlich (Einzelfälle/„Eintagsfliegen" sind keine Telearbeit). Nicht Telearbeit: Tätigkeiten an anderen Arbeitsorten/Niederlassungen/Filialen des Arbeitgebers (→ dort arbeitsvertragliche Regeln). Häufigste Praxisform: Mischform aus Betriebsanwesenheit und Telearbeit.
- Vereinbarung: Weder AG noch AN können Telearbeit einseitig festlegen; die Vereinbarung ist aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen (Sozialpartner-Mustervereinbarung existiert). Auflösung aus wichtigem Grund (Wohnsituation, familiäre Änderung, betriebliche Gründe) mit Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten — nur die Telearbeit-Vereinbarung endet, nicht das Arbeitsverhältnis.
- Betriebsvereinbarung: Ab 1. 1. 2025 besteht der fakultative BV-Tatbestand „Rahmenbedingungen für Arbeit in Telearbeit" (§ 97 Abs 1 Z 27 ArbVG): Arbeitsmittel/Privatnutzung, Rückkehrrecht, (pauschaler) Kostenersatz. Bestehende KV-Regelungen zur Telearbeit dürfen nur angewendet werden, wenn sie günstiger sind als das Gesetz.
- Arbeitsrecht voll anwendbar: Arbeits-/Ruhezeiten, gleicher Urlaubsanspruch, Pflegefreistellung (§ 16 Abs 1 UrlG), MSchG/VKG/ GlBG; Zeiterfassung bleibt Pflicht des AG (§ 26 AZG) — nur Saldenaufzeichnung (§ 26 Abs 3 AZG) ist gesetzlich möglich im Homeoffice, wegen der EuGH-Rechtsprechung werden aber minutengenaue Aufzeichnungen empfohlen; Übertragung auf den AN nur durch Vereinbarung (9 ObA 94/11f). Arbeitnehmerschutz (insb Bildschirmarbeit) gilt.
- Arbeitsmittel: Der AG muss sie stellen (PC/Laptop, Internetzugang/Netzwerk, Telefon als „Standardausstattung", auch Büromöbel/Energie-/Raumkosten als Thema). Nach § 2h AVRAG sind digitale Arbeitsmittel ausdrücklich AG-Pflicht; stellt der AN sie dennoch, gebührt angemessener, auch pauschalierbarer Kostenersatz — nicht abdingbar. Analoge Arbeitsmittel: Kostenersatz nach § 1014 ABGB (Abbedingung nicht sittenwidrig).
- Dienstnehmerhaftung: DHG gilt auch in Telearbeit; neu § 2 Abs 4 DHG — Schäden durch Haushaltsangehörige oder Haustiere im Zusammenhang mit Telearbeit unterliegen dem DHG (inkl. Mäßigungskriterien).
- Kontrolle: Arbeitsinspektorate dürfen Wohnungen von Telearbeitern nicht betreten (§ 4 Abs 10 ArbIG); der AG ebenso nicht — Kontrolle nur mit Zustimmung des AN.
- Fahrten zum Betriebsstandort: je nach Mischungsverhältnis Dienstreise oder Wohnung-Arbeitsstätte-Fahrt (→ lb-rei-07).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Frist | Detail |
|---|---|
| Rechtsbasis Begriff | § 2h AVRAG idF Telearbeitsgesetz (ab 1. 1. 2025; Homeoffice-Regeln seit 1. 4. 2021, BGBl I 2021/61) |
| Regelmäßigkeit | Voraussetzung; kein Mindestausmaß; „Eintagsfliege" keine Telearbeit (ErläutBem IA 1301/A, 27. GP) |
| Schriftform | Vereinbarung laut Gesetz aus Beweisgründen schriftlich |
| Auflösung der Vereinbarung | aus wichtigem Grund, 1 Monat zum Monatsletzten (§ 2h Abs 4 AVRAG); Befristung möglich |
| BV-Tatbestand | § 97 Abs 1 Z 27 ArbVG „Rahmenbedingungen für Arbeit in Telearbeit" (fakultativ) |
| Zeiterfassung | § 26 AZG (AG-Pflicht); § 26 Abs 3 AZG Saldenaufzeichnung möglich; EuGH-Divergenz → minutengenaue Erfassung empfohlen |
| Digitale Arbeitsmittel | § 2h AVRAG: AG stellt bereit; sonst Kostenersatz (pauschalierbar, nicht abdingbar) |
| Analoge Arbeitsmittel | Kostenersatz § 1014 ABGB |
| DHG | § 2 Abs 4 DHG erfasst Haushaltsangehörige/Haustiere (mit Mäßigungskriterien) |
| Arbeitsinspektorat | kein Betreten der Wohnung (§ 4 Abs 10 ArbIG) |
Rechtsgrundlagen
- § 2h AVRAG (inkl. Abs 4 — vorzeitige Auflösung) idF BGBl I 2024/110 (Telearbeitsgesetz, ab 1. 1. 2025); Grundlage: Homeoffice-Maßnahmenpaket BGBl I 2021/61.
- § 97 Abs 1 Z 27 ArbVG — BV-Rahmenbedingungen; § 26, § 26 Abs 3 AZG — Zeiterfassung; § 16 Abs 1 UrlG — Pflegefreistellung; § 1014 ABGB — Aufwandersatz; § 1151 ABGB — Arbeitnehmerbegriff.
- § 2 Abs 4 DHG — Haushaltsangehörige/Haustiere; § 4 Abs 10 ArbIG — Betretungsverbot; Art 13 VO (EG) 883/2004 (Fn 4: SV-Aspekte bei Aufteilung).
- §-Zitate ✅ aus dem Quelltext; die EuGH-Divergenz zur Saldenaufzeichnung wird im Quelltext ausdrücklich als Praxisempfehlung (minutengenaue Erfassung) ausgewiesen.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Arbeitsort-Attribut statt Status: Telearbeit ist kein eigenes Beschäftigungsverhältnis — am Work Entry/Zeitmodell als Örtlichkeits-/Tagesattribut führen (Basis für Telearbeits-Pauschale, Wegezeit- und Pendlerfragen, → lb-tel-06, lb-pen-Querverweis über lb-tel-05).
- Schriftliche Vereinbarung als Dokument am Mitarbeiter (Nachweispflicht für Pauschale/Aufwandersatz); Rückkehr-/Auflösungs- Option mit Monatsfrist als Vertragseigenschaft, kein Abrechnungsmechanismus.
- Kostenersatz: pauschaler Kostenersatz des AG läuft als steuer-/beitragsfreie Telearbeits-Pauschale (§ 26 Z 9 EStG → lb-tel-06) bzw. als verpflichtender Ersatz für gestellte Arbeitsmittel; Sachnutzungs-/Arbeitsmittelthemen (Internet, PC, Telefon, Handy → lb-fir-04/05/06, lb-sac-15).
- Zeiterfassung: minutengenaue Erfassung für Zuschlagszuordnung (→ lb-zer-01); Saldenerfassung nur mit Vorsicht (EuGH).
- Wege-/Dienstreise-Abgrenzung (→ lb-rei-07) beeinflusst Kilometergeld-Ansätze; DHG-Deckung inkl. Haushaltsangehöriger (→ lb-dnh-01) für Schadensfälle.
Verweise
- KB-intern: lb-tel-01 (Heimarbeit — Abgrenzung) · lb-tel-02 (Homeoffice mit Auslandsbezug) · lb-tel-04 (Telearbeit — SV) · lb-tel-05 (Telearbeit — Überblick) · lb-tel-06 (Telearbeit — Steuer) · lb-wei-03 (Sorgfaltspflichten IT etc.: dort war „Regelungen zur Telearbeit (vormals Home-Office)" als Beschaffungslücke ❓ vermerkt — dieser Eintrag und lb-tel-05 schließen diese Lücke) · lb-sac-15 (Sachbezug Handy & digitale Arbeitsmittel) · lb-fir-04 (Sachnutzung Internet) · lb-fir-05 (Sachnutzung PC) · lb-fir-06 (Sachnutzung Telefon) · lb-dnh-01 (Dienstnehmerhaftung) · lb-rei-07 (Fahrtkosten — Dienstreise oder Wohnung-Arbeitsstätte) · lb-zer-01 (Arbeitszeit — Aufzeichnungspflicht) · lb-azg-02 (Arbeitszeitgrenzen allgemein — Arbeitszeitbegriff)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md - Hinweis: Mehrere „s hier"-Verweisstellen des Exports (Mustervereinbarung, Datenschutz-Details, Dienstreise-Briefing) sind abgeschnitten — nicht rekonstruiert; thematische Zuordnung über den Katalog.