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lb-atz-11 1 Inhalt einer Altersteilzeitvereinbarung Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse altersteilzeit Marek 2026-09
pdf text
.lexis360/Lexis360_inhalt_einer_altersteilzeitvereinbarung.pdf .lexis360/md/inhalt_einer_altersteilzeitvereinbarung.md
ASVG § 44 Abs 1 Z 10
AlVG § 27 Abs 2 Z 4
BMSVG
altersteilzeitvereinbarung
arbeitszeitreduktion
beitragsgrundlage
abfertigung
vorsorgekasse
nebenbeschaftigungsverbot
lb-atz-01
lb-atz-04
lb-atz-06
lb-atz-07
lb-atz-09
lb-atz-10
lb-atz-12

Inhalt einer Altersteilzeitvereinbarung

Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand September 2026 (lb-atz-11).

Zusammenfassung

  • Kein Abschlusszwang (sofern der KV nichts anderes bestimmt — einzelne KVs räumen ein Recht auf kontinuierliche ATZ ein); per Betriebsvereinbarung kann sich der Arbeitgeber zur ATZ-Ermöglichung verpflichten.
  • Pflichtinhalt der Vereinbarung: Ausmaß der Arbeitszeitreduktion; Verpflichtung zur Zahlung eines Lohnausgleichs in bestimmter Mindesthöhe; Entrichtung der SV-Beiträge von der Beitragsgrundlage der vorigen Arbeitszeit; Abfertigung (Alt) nach der Arbeitszeit vor ATZ-Beginn bzw. Vorsorgekassenbeiträge nach dem entsprechenden Entgelt. Praktisch zusätzlich: Nebenbeschäftigungsverbot (seit 1. 1. 2026), ATZ-Dauer, Pensionskassen-BG, Jubiläumsgeld-/Gratifikationsberechnung, Sachbezüge (z. B. Dienstauto), einvernehmliche Beendigung mit ATZ-Ende oder Teilzeitanschluss; bei geblockter ATZ: Beginn der Freizeitphase (nicht starr!) und ggf. beiderseitiger Kündigungsverzicht.
  • Reduktionsgrenzen: Die vorige Normalarbeitszeit ist um mindestens 40 %, höchstens 60 % zu reduzieren. Vorige NAZ: KV-Arbeitszeit (Vollbeschäftigte; ohne KV gesetzliche NAZ — frühere Überstunden ändern nichts), bei Teilzeit die vereinbarte NAZ; NAZ-Änderungen in den letzten 12 vollen Kalendermonaten → Ø-NAZ der 12 Monate (Beispiel: 10 × 24 h + 2 × 30 h → 25 h → zulässige ATZ-Zeit 1015 Wochenstunden). Eine wiederholte einvernehmliche Änderung des Reduktionsausmaßes innerhalb der 4060 %-Grenzen ist zulässig (Änderungsmeldung an das AMS; Unterwert, Teilzeitentgelt, Lohnausgleich und Differenzbeitragsgrundlage ändern sich, Oberwert und BG nicht).
  • Lohnausgleich: kontinuierliche ATZ ab 2026 ohne Überstunden-/ Mehrstunden-/Rufbereitschaftsentgelt (Blockzeit: Oberwert weiterhin inklusive, Unterwert ohne). Teilzeitentgelt + Lohnausgleich darf vertraglich mit der HBG begrenzt werden; das AMS berücksichtigt den Lohnausgleich ohnehin nur bis zur HBG — ein höherer freiwilliger Lohnausgleich wird nicht ersetzt.
  • Beitragsgrundlage (§ 44 Abs 1 Z 10 ASVG): grundsätzlich die letzte Monatsbeitragsgrundlage — Grundgehalt/gleichbleibende Zulagen zum Letztbezug, variable Entgelte und Überstundenentgelte (sowie längerfristige, als laufender Bezug geltende Prämien) zum valorisierten 12-Monats-Ø; einmalige Prämien und schon im Vormonat weggefallene Zulagen zählen nicht. Beispiel: 4.160 € + Nachtzulagen-Ø 184 € + Überstunden-Ø 78 € = 4.422 €. Zulagen-/Sachbezugs-Entfall mit ATZ-Beginn ändert die BG nicht; BG steigt durch KV-/kollektive Erhöhungen, Biennalsprünge und mit 1. Jänner, wenn BG = HBG.
  • Abfertigung (§ 27 Abs 2 Z 4 AlVG): Teilzeitentgelt bei Dienstende auf das Entgelt der vorigen Arbeitszeit aufgestockt; das AMS zahlt für die höhere Abfertigung nichts; Vor-ATZ-Überstunden erhöhen sie. Vorsorgekasse (BMSVG): Beiträge vom Bruttoentgelt der vorigen Arbeitszeit (steigt analog), vom AMS nicht erstattet. Pensionskassenbeiträge: keine gesetzliche BG-Regelung; meist Ist-Bruttoeinkommen, keine Judikatur.
  • Ende: Ohne Vereinbarung lebt das Vollarbeitsverhältnis wieder auf (wie nach Mutterschaftskarenz) — deshalb fast immer einvernehmliche Auflösung mit ATZ-Ende vereinbart.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-09)

Wert / Regel Detail
Reduktionsgrenzen 40 %60 % der vorigen NAZ (Stand 2026-09); Beispiel 25 h → ATZ 1015 Wochenstunden
Ø-NAZ-Regel NAZ-Änderungen in den letzten 12 vollen Kalendermonaten → Ø über 12 Monate
BG-Regel § 44 Abs 1 Z 10 ASVG: letzte Monats-BG; fixe Bestandteile Letztbezug, variable 12-Monats-Ø valorisiert (Beispiel-BG 4.422 €)
BG-Anstiege KV-/kollektive Erhöhungen, Biennalsprünge, 1. Jänner bei BG = HBG
Abfertigung § 27 Abs 2 Z 4 AlVG: Aufstockung auf Entgelt der vorigen Arbeitszeit; keine AMS-Erstattung
Vorsorgekasse BMSVG-Beiträge nach Entgelt der vorigen Arbeitszeit; keine AMS-Erstattung
HBG-Limit Lohnausgleich AMS-ersetzbar nur bis Teilzeitentgelt + Lohnausgleich = HBG
SZ im Beginnjahr meist Mischberechnung (sofern KV nichts anderes bestimmt)
Jubiläumsgeld / Treueprämie Jubiläumsgeld meist nach Vor-ATZ-Arbeitszeit; gehaltsabhängige Treueprämie nach Teilzeitentgelt + Lohnausgleich

Rechtsgrundlagen

  • § 44 Abs 1 Z 10 ASVG — Beitragsgrundlage ATZ (ausdrücklich zitiert).
  • § 27 Abs 2 Z 4 AlVG — Abfertigungsaufstockung (ausdrücklich zitiert).
  • BMSVG — Vorsorgekassenbeiträge nach Entgelt der vorigen Arbeitszeit (ohne §-Zitat genannt).
  • ⚠ Die Kündigungsrechts- und Formvorschriften (AZG § 19e-Zusammenhang, vgl. lb-atz-07) sind hier nur als Praxishinweis (Verzicht) referenziert.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Vertragsdatenmodell ATZ: Pflichtinhalt als strukturierte Felder am ATZ-Vertrag (hr.version-Kontext): Reduktionsausmaß (4060 %-Validierung), ATZ-Form, Freizeitphase-Beginn (geblockt), HBG-Limit-Flag, Abfertigungsmodus, Sachbezugsregelung — die Vereinbarung ist die Parameterquelle der Abrechnung.
  • Reduktionsänderungen als neue Version desselben Vertrags; nur abgeleitete Größen (Unterwert/Teilzeitentgelt/Lohnausgleich/ Differenzbeitragsgrundlage) neu berechnen, BG/Oberwert fixiert halten.
  • BG-Zusammensetzung (fixe Anteile Letztbezug + valorisiertes variable-Ø) als zweistufige Berechnungsvorschrift mit Kennzeichnung fix/variabel je Bezugsart — deckungsgleich mit lb-atz-06/10.
  • Abfertigung/BMSVG auf Vor-ATZ-Basis: eigene Regeln, die nicht das Ist-Entgelt konsumieren; BMSVG-1,53 %-Beitrag (Projektkontext) auf der fiktiven Basis — nicht AMS-erstattbar → in der Erstattungssimulation ausnehmen.
  • ATZ-Ende-Handling: Auflösung/Weiterleben konfigurierbar am Vertrag; Default „einvernehmliche Auflösung mit ATZ-Ende" als Konvention im Mandanten-Setup dokumentieren.
  • Die im Original referenzierten Vertragsmuster (gleichmäßige Reduktion, Blockzeit) sind im Layer-1-Export nicht enthalten → bei Bedarf Original- PDF konsultieren.

Verweise

  • KB-intern: lb-atz-01 (Nebenbeschäftigungsverbot) · lb-atz-04 (Lohnausgleich) · lb-atz-06 (BG-Valorisierung) · lb-atz-07 (Überblick) · lb-atz-09 (Altersteilzeitgeld-Erstattung) · lb-atz-10 (Abrechnung) · lb-atz-12 (Formen)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (BMSVG/EOSB-Kontext).