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lb-jug-05 1 Jugendlichenverzeichnis Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse jugendliche Noga/Kraft 2026-07
pdf text
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KJBG § 26
AZG § 26 Abs 1
kjbg
jugendlichenverzeichnis
aufzeichnungspflicht
arbeitszeitaufzeichnung
einsichtsrecht
lb-jug-02
lb-jug-04
lb-jug-06
lb-jug-08
lb-zer-01
lb-zer-02

Jugendlichenverzeichnis

Lexis Briefings Personalrecht, Noga/Kraft, Stand Juli 2026 (lb-jug-05).

Zusammenfassung

  • Pflichtinhalt (§ 26 KJBG): Zusätzlich zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten hat der Dienstgeber ein Verzeichnis der Jugendlichen zu führen: Familienname, Vorname und Wohnort; Tag und Jahr der Geburt; Eintrittstag in den Betrieb; Art der Beschäftigung; Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und deren Entlohnung; die Urlaubszeiten; Name und Wohnort der gesetzlichen Vertreter.
  • Umfang: Schon die Beschäftigung eines einzigen Jugendlichen verpflichtet zur Führung eines vollständigen Verzeichnisses. Das Verzeichnis kumuliert die sonstigen Aufzeichnungspflichten (VwGH 93/18/0022); besondere Formvorschriften bestehen nicht — die Angaben dürfen auch in eine sonst geführte Unterlage aufgenommen werden (VwGH 88/08/0222). Es ist laufend zu ergänzen und richtigzustellen; neu angelegte Verzeichnisse ersetzen die vorherigen, die bis zwei Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren sind.
  • Einsicht: Belegschaftsorgane (Betriebsrat und/oder Jugendvertrauensrat, → lb-jug-06) erhalten auf Verlangen Einsicht; die Organe der Arbeitsinspektion jederzeit. Das Verzeichnis ist am jeweiligen Betriebsstandort, an dem Jugendliche beschäftigt werden, zur Einsichtnahme vorzuhalten — nur zentrale Einsicht genügt nicht (VwGH 90/19/0584, 99/11/0383); ein bloßer Auszug ist unzulässig.
  • Arbeitsstunden-Aufzeichnungen (§ 26 Abs 1 Z 5 KJBG): entsprechen den Anforderungen des § 26 Abs 1 AZG; sie müssen Dauer und zeitliche Lage der Arbeitsstunden, der Ruhepausen und Ruhezeiten so ausweisen, dass die KJBG-Kontrolle möglich ist. Lohnkonten ersetzen die vom Dienstgeber zu führenden Zeitaufzeichnungen nicht (VwGH 91/19/0004).
  • Sanktion: Verletzung wie mangelhafte Führung sind verwaltungsstrafbar.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Auslöseschwelle bereits ein jugendlicher Beschäftigter → vollständiges Verzeichnis
Pflichtangaben Name/Vorname/Wohnort, Geburtsdatum, Eintrittstag, Art der Beschäftigung, Arbeitsstunden + Entlohnung, Urlaubszeiten, gesetzliche Vertreter (§ 26 KJBG)
Führungsort am jeweiligen Betriebsstandort; ständige Einsichtsmöglichkeit für Belegschaftsorgane und Arbeitsinspektion
Formvorschriften keine; Kombination mit anderen Unterlagen zulässig
Aufbewahrung ersetzte Verzeichnisse 2 Jahre nach der letzten Eintragung
Verwaltungsstrafe € 72, bis € 1.090,, im Wiederholungsfall € 218, bis € 2.180,; auch mangelhafte Führung ist strafbar

Rechtsgrundlagen

  • § 26 KJBG (Verzeichnispflicht samt Abs 1 Z 5 — Stunden-/Entlohnungsaufzeichnung) und § 26 Abs 1 AZG (Anforderungen an die Arbeitszeitaufzeichnung) ausdrücklich zitiert.
  • Die Judikatur im Briefing betrifft Umfang, Einsicht und Ersatz durch Lohnkonten (u a. VwGH 93/18/0022, 88/08/0222, 90/19/0584, 99/11/0383, 91/19/0004).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Kein Parallel-Datenmodell: alle Pflichtangaben liegen in Odoo bereits vor — Stammdaten (hr.employee), Arbeitszeiten aus Zeiterfassung/Work Entries, Entlohnung aus dem Payslip, Urlaub aus hr.leave. Das Jugendlichenverzeichnis ist daher als generierter Report/View (zB QWeb) über bestehende Felder umsetzen.
  • Standortfilter für die Einsicht am Betriebsstandort sowie eine Berechtigungsrolle für Belegschaftsorgane/Arbeitsinspektion berücksichtigen.
  • Zeitaufzeichnungen ≠ Lohnkonto: der Report muss die zeitliche Lage der Stunden (Pausen/Ruhezeiten) ausweisen, nicht nur Entgeltsummen — die Stundenquelle ist die Zeiterfassung, nicht das Lohnkonto.
  • Aufbewahrung (2 Jahre) über das DSG-/Dokumenten-Retention-Setup des Mandanten sicherstellen; Verzeichnis laufend mit Stamm-/Zeitdaten synchron halten (Automatisierung).

Verweise

  • KB-intern: lb-jug-02 (Beschäftigung von Jugendlichen) · lb-jug-04 (Arbeitszeitbezogene Verbote — Gegenstand der Aufzeichnungskontrolle) · lb-jug-06 (Jugendvertrauensrat — Einsichtsrecht)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md
  • Hinweis: Der Quelltext verweist auf „das Muster Verzeichnis der Jugendlichen" und auf das Briefing „Aufzeichnungspflicht, Formen der Zeiterfassung“ — beide mit Batch 5 im Korpus: → lb-jug-08 (Jugendliche Arbeitszeit) bzw. lb-zer-01/02 (Aufzeichnungspflicht, Formen der Zeiterfassung).