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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
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| lb-jug-05 | 1 | Jugendlichenverzeichnis | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | jugendliche | Noga/Kraft | 2026-07 |
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Jugendlichenverzeichnis
Lexis Briefings Personalrecht, Noga/Kraft, Stand Juli 2026 (lb-jug-05).
Zusammenfassung
- Pflichtinhalt (§ 26 KJBG): Zusätzlich zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten hat der Dienstgeber ein Verzeichnis der Jugendlichen zu führen: Familienname, Vorname und Wohnort; Tag und Jahr der Geburt; Eintrittstag in den Betrieb; Art der Beschäftigung; Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und deren Entlohnung; die Urlaubszeiten; Name und Wohnort der gesetzlichen Vertreter.
- Umfang: Schon die Beschäftigung eines einzigen Jugendlichen verpflichtet zur Führung eines vollständigen Verzeichnisses. Das Verzeichnis kumuliert die sonstigen Aufzeichnungspflichten (VwGH 93/18/0022); besondere Formvorschriften bestehen nicht — die Angaben dürfen auch in eine sonst geführte Unterlage aufgenommen werden (VwGH 88/08/0222). Es ist laufend zu ergänzen und richtigzustellen; neu angelegte Verzeichnisse ersetzen die vorherigen, die bis zwei Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren sind.
- Einsicht: Belegschaftsorgane (Betriebsrat und/oder Jugendvertrauensrat, → lb-jug-06) erhalten auf Verlangen Einsicht; die Organe der Arbeitsinspektion jederzeit. Das Verzeichnis ist am jeweiligen Betriebsstandort, an dem Jugendliche beschäftigt werden, zur Einsichtnahme vorzuhalten — nur zentrale Einsicht genügt nicht (VwGH 90/19/0584, 99/11/0383); ein bloßer Auszug ist unzulässig.
- Arbeitsstunden-Aufzeichnungen (§ 26 Abs 1 Z 5 KJBG): entsprechen den Anforderungen des § 26 Abs 1 AZG; sie müssen Dauer und zeitliche Lage der Arbeitsstunden, der Ruhepausen und Ruhezeiten so ausweisen, dass die KJBG-Kontrolle möglich ist. Lohnkonten ersetzen die vom Dienstgeber zu führenden Zeitaufzeichnungen nicht (VwGH 91/19/0004).
- Sanktion: Verletzung wie mangelhafte Führung sind verwaltungsstrafbar.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Auslöseschwelle | bereits ein jugendlicher Beschäftigter → vollständiges Verzeichnis |
| Pflichtangaben | Name/Vorname/Wohnort, Geburtsdatum, Eintrittstag, Art der Beschäftigung, Arbeitsstunden + Entlohnung, Urlaubszeiten, gesetzliche Vertreter (§ 26 KJBG) |
| Führungsort | am jeweiligen Betriebsstandort; ständige Einsichtsmöglichkeit für Belegschaftsorgane und Arbeitsinspektion |
| Formvorschriften | keine; Kombination mit anderen Unterlagen zulässig |
| Aufbewahrung | ersetzte Verzeichnisse 2 Jahre nach der letzten Eintragung |
| Verwaltungsstrafe | € 72,– bis € 1.090,–, im Wiederholungsfall € 218,– bis € 2.180,–; auch mangelhafte Führung ist strafbar |
Rechtsgrundlagen
- § 26 KJBG (Verzeichnispflicht samt Abs 1 Z 5 — Stunden-/Entlohnungsaufzeichnung) und § 26 Abs 1 AZG (Anforderungen an die Arbeitszeitaufzeichnung) ausdrücklich zitiert. ✅
- Die Judikatur im Briefing betrifft Umfang, Einsicht und Ersatz durch Lohnkonten (u a. VwGH 93/18/0022, 88/08/0222, 90/19/0584, 99/11/0383, 91/19/0004). ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Kein Parallel-Datenmodell: alle Pflichtangaben liegen in Odoo bereits vor — Stammdaten (hr.employee), Arbeitszeiten aus Zeiterfassung/Work Entries, Entlohnung aus dem Payslip, Urlaub aus hr.leave. Das Jugendlichenverzeichnis ist daher als generierter Report/View (zB QWeb) über bestehende Felder umsetzen.
- Standortfilter für die Einsicht am Betriebsstandort sowie eine Berechtigungsrolle für Belegschaftsorgane/Arbeitsinspektion berücksichtigen.
- Zeitaufzeichnungen ≠ Lohnkonto: der Report muss die zeitliche Lage der Stunden (Pausen/Ruhezeiten) ausweisen, nicht nur Entgeltsummen — die Stundenquelle ist die Zeiterfassung, nicht das Lohnkonto.
- Aufbewahrung (2 Jahre) über das DSG-/Dokumenten-Retention-Setup des Mandanten sicherstellen; Verzeichnis laufend mit Stamm-/Zeitdaten synchron halten (Automatisierung).
Verweise
- KB-intern: lb-jug-02 (Beschäftigung von Jugendlichen) · lb-jug-04 (Arbeitszeitbezogene Verbote — Gegenstand der Aufzeichnungskontrolle) · lb-jug-06 (Jugendvertrauensrat — Einsichtsrecht)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md - Hinweis: Der Quelltext verweist auf „das Muster – Verzeichnis der Jugendlichen" und auf das Briefing „Aufzeichnungspflicht, Formen der Zeiterfassung“ — beide mit Batch 5 im Korpus: → lb-jug-08 (Jugendliche – Arbeitszeit) bzw. lb-zer-01/02 (Aufzeichnungspflicht, Formen der Zeiterfassung).