25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
6.7 KiB
6.7 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-krs-03 | 7 | Krankenstand - Mitteilungs- und Nachweispflichten | Lexis Briefings Personalrecht | Krankenstand & Arbeitsunfall | krankenstand | Heinz-Ofner/Radauer | 2026-07 |
|
|
|
|
Krankenstand – Mitteilungs- und Nachweispflichten
Lexis Briefings Personalrecht, Heinz-Ofner/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-krs-03).
Zusammenfassung
- Mitteilungspflicht: Jede Arbeitsverhinderung wegen Krankheit, Unfall oder Kuraufenthalt ist ohne Verzug bekanntzugeben (§ 4 Abs 1 EFZG, § 8 Abs 8 AngG — praktisch gleichlautend), ohne besondere Aufforderung; die Form ist frei (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp, iMessage). Nennt der AN nur „Krankheit" bzw „Unfall", genügt das.
- Adressat: Nicht zwingend der Arbeitgeber persönlich — Vorgesetzte, Personalabteilung oder die übliche betriebliche Stelle genügen (Machtbereich-Prinzip); eine Meldung an einen Kollegen nur ausnahmsweise. Bei Arbeitskräfteüberlassung ist die Meldung an den Beschäftiger idR ausreichend (Überlasser sollten eine Meldeklausel vereinbaren).
- Nachweispflicht: Eine ärztliche Bestätigung ist nur auf Verlangen im konkreten Einzelfall vorzulegen (schon ab dem 1. Tag möglich); eine allgemeine arbeitsvertragliche Klausel genügt nicht. Vorlagefrist mind. 3 Kalendertage (Postweg). Manche Kollektivverträge schließen Nachweise für Kurzkrankenstände aus (zB Metall-Arbeiter: bis 3 Tage keine Nachweispflicht).
- ELDA: Dienstgeber können Krankenstandsdaten online abfragen (Krank-/Gesundmeldung, Beginn/Ende, Krankheit vs. (Arbeits-)Unfall, Krankengeldauszahlung; keine Diagnose). Die Abfrage ersetzt die Bestätigungsvorlage, nicht aber die Mitteilungspflicht des AN.
- Auslandskrankmeldungen sind unverzüglich der ÖGK vorzulegen (Übersetzung nur aus Staaten außerhalb EU/EWR/CH/UK); kommen sie später als 7 Tage nach Beginn ein, ruht das Krankengeld grundsätzlich bis zum Einlangen.
- Säumnisfolgen: Bei Nichtmeldung/Nichtvorlage verliert der AN den Krankenentgeltanspruch für die Dauer der Säumnis (Wiederaufleben bei Nachholung); eine Entlassung setzt zusätzliche, besonders erschwerende Umstände voraus. Bei Unerreichbarkeit: Abmeldung bei der ÖGK (stornierbar, ohne Auswirkung auf das Dienstverhältnis).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Mitteilungspflicht | unverzüglich, formfrei; wenn am 1. Tag (Schwere der Erkrankung) unmöglich, am 2./3. Tag bzw sobald möglich (✅ Quelltext) |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs 1 EFZG; § 8 Abs 8 AngG (gleichlautend) |
| Nachweis | nur auf Einzelfall-Verlangen; arbeitsvertragliche Pauschalklausel unzureichend (9 ObA 122/88); ab 1. Tag forderbar, KV-Abweichungen beachten |
| Vorlagefrist | mind. 3 Kalendertage (Postweg); bei Nichtvorlage EFZ-Verlust ab dem 4. Tag, Wiederaufleben bei Nachholung |
| KV-Klauseln | Metall-Arbeiter: keine Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage (Erst ab 4. Tag forderbar; Ausnahme bei allgemein geübter Praxis) |
| Rückwirkende Krankschreibung | Ärzte dürfen idR max. 1 Tag rückwirkend krankschreiben; Krankschreibung dokumentiert Beginn, definiert ihn nicht allein |
| Weitere Bestätigungen | bei längeren Krankenständen in angemessenen Abständen; Schikaneverbot (§ 1295 Abs 2 ABGB) |
| ELDA-Abfrage | PDF mit Krank-/Gesundmeldung, Versicherungsdaten, Beginn/Ende, Unfall/Krankheit, Krankengeldauszahlung; keine Diagnose |
| Fortdauer/Verlängerung | keine neue Meldepflicht; Ausnahme: zugesagter Endtermin überschritten bzw. Wiederaufnahme angekündigt (9 ObA 105/17g) |
| Ausland | unverzüglich an ÖGK (DG im Auftrag möglich, offenbart dann die Diagnose); Übersetzung außerhalb EU/EWR/CH/UK; > 7 Tage verspätet → Krankengeld ruht bis Einlangen |
| Bestätigungsinhalt | Beginn, voraussichtliche Dauer, Ursache (Krankheit/Berufskrankheit/Arbeitsunfall) — ärztliche Schweigepflicht; „bis auf Weiteres" genügt; Aussteller ÖGK-/Amts-/Gemeindearzt, Wahlarzt nur mit Bestätigung durch Kassenarzt |
| Unentschuldigtes Fernbleiben | kein automatischer vorzeitiger Austritt; AG soll Kontakt aufnehmen, ggf. Anforderung per Einschreiben; Abmeldung ÖGK bei Unerreichbarkeit (stornierbar) |
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs 1 EFZG und § 8 Abs 8 AngG: unverzügliche Bekanntgabe der Arbeitsverhinderung (✅ ausdrückliche Quellzitate).
- § 1295 Abs 2 ABGB (Schikaneverbot) für wiederholte Bestätigungsauflagen.
- Detailfragen beruhen auf OGH/OLG-Judikatur (Formfreiheit der Meldung, Adressat, Auslandsbestätigungen) und KV-Regelungen — ⚠ einzelvertragliche Klauseln (Meldeadressat, Überlasser-Meldeklausel) vor Einsatz gegen Rsp und KV-Text prüfen.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Beginn-/Ende-Daten sind Abrechnungsfakt: Meldungstag und Krankenstandsdaten steuern EFZ-Anspruch und Säumnisfenster — Krankenstand-Erfassung mit erfassbarem Meldungszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) und Quellenkennzeichen (Selbstmeldung vs. ELDA-Abfrage) versehen, sonst ist die Säumnis-Logik (EFZ-Verlust ab 4. Tag ohne Bestätigung) nicht abbildbar.
- ELDA-Anbindung: Die Online-Abfrage der Krankenstandsdaten (Beginn/Ende, Krankheit vs. Unfall, Krankengeld) ist der bevorzugte Datenlieferant für die Work-Entry-Erzeugung; Diagnosedaten sind bewusst nicht zu importieren (Schweigepflicht/Datenschutz).
- Bestätigungspflicht pro Einzelfall ist ein Prozessflag, kein Entgeltbestandteil: Workflow-Schritt „Bestätigung angefordert am / vorgelegt am" mit Fristen-3-Tage-Logik und Rückwirkungs-1-Tag-Plausibilität.
- Arbeitsunfall-Merkmal aus der Bestätigung/ELDA mitführen: es steuert
das Sonderkontingent (→ lb-krs-08) und den AUVA-Zuschuss-Anspruch ab dem
- Tag (→ lb-krs-09).
Verweise
- KB-intern: lb-krs-08 (EFZ-Regime, Säumnisfolgen — Breadcrumb-Verweise der Quelle) · lb-krs-02 (Meldung an ÖGK, Krankengeld-Ruhen bei Nichtmeldung/verspäteter Auslandsmeldung) · lb-krs-06 (Verhalten/Kontrolle im Krankenstand) · lb-dvh-01 (ABC der Dienstverhinderungsgründe) · lb-aug-02 (Arbeitskräfteüberlassung — Meldung an den Beschäftiger)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; Meldewesen-Kontext (ELDA/eSV) siehe payroll-Skill - Export-Hinweis: ÖGK-Newsletter-Link (Krankmeldung Ausland) ist im Quelltext nur als Kurzlink enthalten.