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| lb-azm-04 | 5 | Kurzarbeit - Grundsätzliches und Verfahren | Lexis Briefings Personalrecht | Arbeitszeit | arbeitszeitmodelle | Niederfriniger | 2026-07 |
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Kurzarbeit – Grundsätzliches und Verfahren
Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger, Stand Juli 2026 (lb-azm-04).
Zusammenfassung
- Begriff: Staatlich geförderte Kurzarbeit (Rechtslage ab 1. 10. 2023, an die Prä-COVID-Rechtslage angenähert) ist die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit unter Herabsetzung des Entgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber zahlt eine Kurzarbeitsunterstützung, sodass der Arbeitnehmer mindestens 88 % des bisherigen Bruttoentgelts erhält (Bruttoersatzrate, § 37b Abs 2 AMSG); das AMS gewährt dem Arbeitgeber die Kurzarbeitsbeihilfe (§ 37b Abs 3 AMSG).
- Rahmenbedingungen: Das Beihilfenbudget ist mit € 20 Mio. je Jahr begrenzt (§ 13 Abs 1 AMPFG), Anträge werden nach Einlangen gereiht. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen vorübergehend, nicht saisonbedingt, in unternehmensexternen, nicht beeinflussbaren Umständen begründet sein (KAB-Richtlinie Pkt 6.4.1); der Bundesminister für Arbeit hat das AMS zu strenger Prüfung angewiesen. Der Zweck — Arbeitsplatzsicherung — wird über eine Arbeitsmarktprüfung bei Projekten über drei Monaten durchgesetzt: Sind die betroffenen Arbeitnehmer leicht vermittelbar, wird das Begehren abgelehnt (derzeit häufig).
- Verfahrensablauf: (1) formlose Mitteilung der Absicht über das eAMS-Konto → Beratungsgespräch mit AMS und Sozialpartnern; Kurzarbeit kann frühestens drei Wochen nach dieser Mitteilung beginnen. (2) wirtschaftliche Begründung schon vor dem Beratungsgespräch (Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre, Umsätze der letzten 12 Monate und der 12 Kalendermonate 2019, Lagerstände, Beschäftigtenzahlen je Monat, Auftragsbuch, Planung, Storno-/Lieferverzugsbestätigungen) — strenger Kriterienkatalog, an dem die meisten Begehren scheitern. (3) Sozialpartnervereinbarung (WKO/Fachgewerkschaft; als Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung je nach Betriebsrat). (4) Kurzarbeitsbegehren (Erstbegehren) über das eAMS-Konto samt hochgeladener Sozialpartnervereinbarung — grundsätzlich nicht rückwirkend; frühester Beginn drei Wochen und ein Tag nach dem Beratungsgespräch. (5) Zustimmung der Sozialpartner ist vom Arbeitgeber selbst einzuholen (das AMS holt sie nicht mehr automatisch ein). (6) Förderungsmitteilung des AMS = Vertrag; Abweichungen gefährden die Beihilfe (Rückforderung).
- Abrechnung: monatliche Teilabrechnung bis zum 28. des Folgemonats über das eAMS-Konto (Abrechnungsdatei aus dem AMS-Webtool oder aus einer vom Personalverwaltungsprogramm befüllten Projektdatei), bemessen nach den tatsächlichen Ausfallstunden. Versäumnis ist kein Ausschlussgrund (Nachfrist durch das AMS). Die letzte Teilabrechnung ist zugleich Endabrechnung; mit ihr ist ein Durchführungsbericht hochzuladen (Verringerung des Beschäftigtenstands vom Betriebsrat, sonst von der Fachgewerkschaft, bestätigen lassen).
- Laufzeit: Änderungsbegehren bis zum Projektende (Beihilfenhöhe, Arbeitszeitausfall, weitere Arbeitnehmer); Verlängerungsbegehren für nahtlose Verlängerung; Kurzarbeit insgesamt max. 24 Monate (§ 37b Abs 4 Satz 3 AMSG).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Frist | Detail |
|---|---|
| Bruttoersatzrate | mind. 88 % des bisherigen Bruttoentgelts (Sozialpartnervereinbarung Abschn IV Pkt 1) |
| Beihilfenbudget | € 20 Mio./Jahr (§ 13 Abs 1 AMPFG); Reihung nach Einlangen |
| Maximaldauer | 24 Monate gesamt (§ 37b Abs 4 Satz 3 AMSG) |
| Frühester Beginn | 3 Wochen nach Mitteilung; 3 Wochen + 1 Tag nach Beratungsgespräch |
| Rückwirkung | Kurzarbeitsbegehren grundsätzlich nicht rückwirkend möglich |
| Teilabrechnung | monatlich bis 28. des Folgemonats; Versäumnis → Nachfrist, kein Ausschlussgrund |
| Arbeitsmarktprüfung | bei Projekten > 3 Monate (Ablehnung bei leicht vermittelbaren AN) |
| Durchführungsbericht | mit Endabrechnung; Beschäftigtenstand-Verringerung vom BR/Fachgewerkschaft bestätigen |
| Änderungsbegehren | bis Projektende; Verlängerungsbegehren für nahtlose Verlängerung |
Rechtsgrundlagen
- § 37b AMSG (Abs 2 Kurzarbeitsunterstützung/88 %, Abs 3 Kurzarbeitsbeihilfe, Abs 4 Satz 3 Höchstdauer 24 Monate), § 13 Abs 1 AMPFG (Budget), KAB-Richtlinie (Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe, GS/AMF/0722/9984/2023, AMF/8-2023; Pkt 6.4.1 Zugangsvoraussetzungen, Pkt 6.4.2 Beginn, Pkt 7.2 keine Rückwirkung).
- Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen stehen in der Sozialpartnervereinbarung (→ lb-azm-05); die Beihilfenberechnung in der KAB-Richtlinie (→ lb-azm-06).
- ⚠ AMSG/KAB-Richtlinie sind im Projekt noch nicht gegen RIS/AMS verifiziert; Werte nur aus der Quelle (Stand 2026-07).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Kurzarbeit als Abrechnungsmodus je Arbeitnehmer und Zeitraum: Ist-Arbeitszeit gegen reduzierte Soll-Zeit stellen; Ausfallstunden als eigene Rechenebene; die 88 %-Bruttoersatzrate ist eine monatlich zu prüfende Sollgröße (Unterschreitung → Nachzahlungsroutine), nicht bloß eine passive Lohnart.
- Beihilfe = Erstattung an den Arbeitgeber: Die Kurzarbeitsbeihilfe ist kein Entgeltbestandteil — getrennte Abrechnungssicht (AMS- Erstattungsprojekt je Kurzarbeitszeitraum) neben dem Payslip; die monatliche Teilabrechnung braucht einen Export der je Mitarbeiter verrechenbaren Ausfallstunden und der gezahlten Kurzarbeitsunterstützung (eAMS-Projektdatei als Zielformat).
- Fristenmanagement: 28.-des-Folgemonats-Termin, Beratungs-/Beginn- Vorlauf (3 Wochen bzw. 3 Wochen + 1 Tag) und 24-Monats-Obergrenze als Deadlines/Kontrollen im Abrechnungsprozess führen.
- Verwaltung: Sozialpartnervereinbarung, Förderungsmitteilung, Änderungs-/Verlängerungsbegehren und Durchführungsbericht als dokumentierte Objekte je Kurzarbeitsprojekt (Compliance-Nachweis für allfällige Rückforderungsverfahren).
Verweise
- KB-intern: lb-azm-05 (inhaltliche Ausgestaltung: Geltungsbereiche, Behaltepflicht, Kurzarbeitsunterstützung, Abgaben) · lb-azm-06 (Kurzarbeitsbeihilfe: Höhe, Ausfallstunden, Rückforderung)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(Lohnsteuer-/ SV-Systematik; AMSG/AMS-Förderrecht dort nicht verifiziert ⚠) - Hinweis: Die Quelle verweist auf AMS-Onlinedokumente (KAB-Richtlinie, Abrechnungstool, Durchführungsbericht) und die Arbeitshilfe „Begriffsbestimmung"; externe/Arbeitshilfen-Links, nicht im KB-Korpus.