25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
6.4 KiB
6.4 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-leh-07 | 1 | Lehrlinge - Arbeitszeit und Arbeitsruhe | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | lehrlinge | Aust/Kraft | 2026-07 |
|
|
|
|
Lehrlinge – Arbeitszeit und Arbeitsruhe
Lexis Briefings Personalrecht, Aust/Kraft, Stand Juli 2026 (lb-leh-07).
Zusammenfassung
- Anwendbares Recht: Für jugendliche (unter 18-jährige) Lehrlinge gilt das KJBG, für volljährige grundsätzlich AZG und ARG; einzelne KJBG-Regelungen (§ 1 Abs 1a Z 2 KJBG: Berufsschulanrechnung etc.) gelten ausdrücklich auch für volljährige Lehrlinge.
- Berufsschule: Die Unterrichtszeit ist keine Arbeitszeit, aber auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen (§ 11 Abs 5 KJBG) — in Wochen mit über 40 Unterrichtsstunden besteht daher kein Überstundenanspruch; die Zeit für Berufsschule (inkl. Weg-/Anreise) ist freizugeben; in schulfreien Zeiten gilt grundsätzlich Betriebspräsenz (§ 9 Abs 5/6 BAG).
- Jugendliche — Grenzen (§ 11 KJBG): grundsätzlich 8 Stunden täglich / 40 Wochenstunden; Ausnahmen: ungleichmäßige Verteilung bis 9 Stunden, KV-Durchrechnung bis 9/45 (Ø 40), Fenstertage-Ainarbeitung, passive Reisezeit ab 16 Jahren bis 10 Stunden. Pausen: ab 4,5 Stunden 30 Minuten, spätestens nach 6 Stunden; Ruhezeit 14 Stunden (bis 15. Lebensjahr) bzw. 12 Stunden; Wochenruhe 2 Kalendertage inkl. Sonntag.
- Überstunden: unter 16 Jahren gar nicht; 16–17 Jahre nur bei betrieblich zwingenden Vor-/Abschlussarbeiten, max. +½ Stunde täglich (bis 9,5 h) und 3 Stunden wöchentlich (§ 12 KJBG); volljährige Lehrlinge uneingeschränkt nach AZG — Überstundenentgelt aber nach dem niedrigsten Facharbeiterlohn/Angestelltengehalt des Betriebs (§ 1 Abs 1a Z 1 KJBG), nicht nach dem Lehrlingseinkommen.
- Kurzarbeit: Mit Lehrlingen rechtlich nicht möglich — bei betrieblicher Kurzarbeit bleibt der Anspruch auf das volle Lehrlingseinkommen (§ 1155 ABGB); die AMS-Richtlinie nimmt Lehrverhältnisse von der Förderbarkeit aus; seit 1. 1. 2023 können Lehrlinge nicht mehr einbezogen werden.
- Elternteilzeit: Lehrlinge haben — auch bei 3 Dienstjahren und > 20 Dienstnehmern — keinen Anspruch (§ 15h MSchG, § 8 VKG); eine vereinbarte Elternteilzeit ist nur ohne Gefährdung des Lehrziels oder max. 4 Monate zulässig (Abklärung mit der Lehrlingsstelle).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Tages-/Wochenarbeitszeit | 8 h / 40 h (§ 11 Abs 1 KJBG); Ausnahmen bis 9 h (ungleichmäßig, Fenstertage), 9 h/45 h bei KV-Durchrechnung mit Ø 40 h, 10 h passive Reisezeit ab 16 Jahren |
| Ruhepause | bei > 4,5 h Tagesarbeitszeit mind. 30 min, spätestens nach 6 h (§ 15 KJBG) |
| Tägliche Ruhezeit | bis 15. Lebensjahr 14 h, danach 12 h (§ 16 KJBG) |
| Wochenruhe | 2 Kalendertage inkl. Sonntag, Beginn spätestens Samstag 13 Uhr (Abschlussarbeiten 15 Uhr); Sonntagsteil mind. 43 Stunden (§ 19 KJBG); Verkaufsstellen § 19a KJBG |
| Nacht-/Sonntagsverbot | Nacht 20–6 Uhr (§ 17 KJBG), Sonn-/Feiertage § 18 KJBG — Ausnahmen v. a. gastgewerblich/pflegebedingt (jeder zweite Sonntag frei; → lb-jug-04) |
| Überstunden 16–17 Jahre | max. +½ h täglich (bis 9,5 h) und 3 h wöchentlich, nur betrieblich zwingende Vor-/Abschlussarbeiten (§ 12 Abs 2/3 KJBG); unter 16 verboten |
| Überstundenentgelt | unter 18: Basis Lehrlingseinkommen (§ 14 Abs 2 KJBG); ab 18: Basis niedrigster Facharbeiterlohn/-gehalt des Betriebs (§ 1 Abs 1a Z 1 KJBG) |
| Kurzarbeit | unmöglich; volles Lehrlingseinkommen bleibt (§ 1155 ABGB); seit 1. 1. 2023 keine Einbeziehung in Kurzarbeit |
| Elternteilzeit | kein Anspruch (§ 15h Abs 1 MSchG, § 8 Abs 1 VKG); vereinbart nur lehrzielverträglich oder max. 4 Monate |
Rechtsgrundlagen
- KJBG mit Zitaten: §§ 11 (Abs 1–5, 2a, 2b, 4), 12 (Abs 1–3), 14 Abs 2, 15, 16, 17 (Abs 1), 18, 19 (Abs 1, 1a), 19a, 1 Abs 1a. ✅
- BAG § 9 (Beschäftigungspflicht/Freistellung), § 1155 ABGB (volles Einkommen bei Kurzarbeit), MSchG § 15h/VKG § 8 (Elternteilzeit-Anspruchsausschluss) genannt; AZG/ARG als Volljährigen-Regime referenziert. ✅
- Detailbestimmungen zur Wochenruhe (§ 19 Abs 2–7 KJBG) nur referenziert — vor Umsetzung am RIS verifizieren. ⚠
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Kalenderlogik jugendlicher Lehrlinge: eigene Arbeitszeit-/Ruhezeit- Validierung (8/40, Pausen, 14-/12-h-Ruhe, Wochenruhe 43 h) auf den bestehenden Work-Entry-/Attendance-Mechanismen; Verstöße sind Planungsfehler, keine Abrechnungsregeln.
- Berufsschule als anzurechnende Zeit (→ lb-leh-08): eigene Work-Entry- Type „Berufsschule“ (keine Arbeitszeit, Anrechnung auf die Wochenstunden, entgeltfortgezahlt); Überstundenberechnung muss Unterrichtsstunden berücksichtigen (keine Überstunden in BS-Wochen > 40 h).
- Überstunden-Basiswert ab 18 (niedrigster Facharbeiterlohn) als versionierter Parameter je Betrieb/Periode — getrennt vom Lehrlingseinkommen; unter 18: Basis Lehrlingseinkommen je Lehrjahr.
- Kurzarbeit: Lehrlinge aus Kurzarbeits-Abrechnungen ausschließen (100 % Lehrlingseinkommen), Karenz-/Präsenzdienst-Fälle nach lb-leh-10.
- Lehrlinge liegen außerhalb des R1-Kerns der General-AT-Privatwirtschaft
(
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md, Abschnitt 1) und sind im Bgld. GemBG ausdrücklich ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 1).
Verweise
- KB-intern: lb-leh-02 (Beschäftigungsbeschränkungen, Stand 2024-03) · lb-leh-08 (Berufsschulbesuch; Anrechnung im Detail) · lb-leh-12 (Überstundenentgelt-Systematik) · lb-leh-15 (Urlaub) · lb-jug-02 (Beschäftigung von Jugendlichen, Stand 2026-07) · lb-jug-04 (Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeitsverbot)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; KJBG-Arbeitszeitwerte vor Implementierung am RIS verifizieren.