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| lb-pfa-14 | 4 | Lohnpfändung - Sachbezüge | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | lohnpfandung | Kraft | 2026-07 |
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Lohnpfändung – Sachbezüge
Lexis Briefings Personalrecht, Kraft, Stand Juli 2026 (lb-pfa-14).
Zusammenfassung
- Mitzurechnen: Erhält der Dienstnehmer Sachzuwendungen (zB Dienstwohnung, Firmen-Kfz zur Privatnutzung, volle freie Station), ist der Sachbezugswert grundsätzlich ebenso wie die Geldbezüge des Abrechnungsmonats in die Pfändungsbasis einzubeziehen; Ausnahmen gelten für steuer-/SV-freie Zuwendungen (siehe unten).
- Bewertung (§ 292f Abs 4 EO): Beim Ansatz von Sachbezügen darf der Drittschuldner inzwischen nur mehr den im Steuerrecht vorgesehenen Wert heranziehen. Vor dem 1. 7. 2021 hatte er ein Wahlrecht zwischen den Ansätzen im Steuerrecht, im Sozialversicherungsrecht oder im einschlägigen Kollektivvertrag. ⚠ Der Einleitungsabsatz des Briefings beschreibt noch dieses alte Wahlrecht; der Haupttext (Normstand § 292f Abs 4 EO) ist maßgeblich: nur Steuerrecht.
- Praxisfolge: Die lohnsteuerlichen Bewertungsvorschriften (zB für Dienstwohnungen und Sachbezug-Pkw gemäß Sachbezugswerteverordnung) gelten auch für die Lohnpfändung. Umgekehrt: Ist eine Sachzuwendung steuerfrei oder sozialversicherungsfrei, darf der Drittschuldner sie als gänzlich unpfändbar behandeln (Wert Null).
- Corona-Hinweis des Quelltexts: Die geänderte steuerliche Behandlung von Sachbezügen während der Pandemie ist zT über die Pandemiezeit hinaus bedeutsam; das Quellbriefing verweist dazu auf „Coronavirus-Krise – abgabenrechtliche Hinweise zu Prämien, Zulagen, Sachbezügen usw" (im vorliegenden Exportkorpus nicht enthalten).
- Sachbezug und Geldexistenzminimum: Das Existenzminimum wird aus der Berechnungsgrundlage inklusive Sachbezug errechnet und enthält den Sachbezug — der Dienstnehmer erhält daraus nur den Rest in Geld. Damit das Existenzminimum nicht beinahe ausschließlich aus Sachbezügen besteht („von einem Haus oder Auto kann man nicht abbeißen"), muss der gepfändeten Person ein bestimmter Bargeldbetrag verbleiben: das absolute Geldexistenzminimum (Normalfall monatlich 2026: € 654,–; bei anhängiger Unterhaltspfändung 2026: € 490,50). Dasselbe Mindesterfordnis gilt für Vorschussrückverrechnungen (→ lb-pfa-12).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Bewertung von Sachbezügen | nur der im Steuerrecht vorgesehene Wert (§ 292f Abs 4 EO — ✅ zitiert); seit 1. 7. 2021; davor Wahlrecht Steuer-/SV-Recht/KV (Stand 2026-07) |
| Steuer-/SV-freie Sachzuwendung | als gänzlich unpfändbar zu behandeln (Wert Null) (Stand 2026-07) |
| Absolutes Geldexistenzminimum (Normalfall, monatlich) | 2026: € 654,–; 2025: € 636,50; 2024: € 608,50; 2023: € 555,–; 2022: € 515,–; 2021: € 500,– (Stand 2026-07) — ⚠ Widerspruch im Korpus: lb-pfa-12 nennt für 2022 € 500,–; vor Implementierung gegen RIS verifizieren |
| Absolutes Geldexistenzminimum (bei Unterhaltspfändung, monatlich) | 2026: € 490,50; 2025: € 477,38; 2024: € 456,38; 2023: € 416,25; 2022: € 386,25; 2021: € 375,– (Stand 2026-07) |
| Pfändungsberechnungsgrundlage | inklusive Sachbezug zu ermitteln; Sachbezug im Existenzminimum enthalten (Stand 2026-07) |
Rechtsgrundlagen
- § 292f Abs 4 EO — ✅ ausdrücklich zitiert (Bewertung nur mehr nach dem Steuerrecht).
- Die Sachbezugswerteverordnung wird als Bewertungsgrundlage (Dienstwohnung, Sachbezug-Pkw) ausdrücklich genannt.
- Die Werte des absoluten Geldexistenzminimums nennt das Briefing ohne §-Zitat — ⚠ vor Implementierung gegen RIS verifizieren (Widerspruch 2022 zu lb-pfa-12 dokumentiert).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Wiederverwendung der lohnsteuerlichen Sachbezugsbewertung: Die Lohnsteuer-Engine liefert die Sachbezugswerte (zB Dienstwohnung, Sachbezug-Pkw gemäß Sachbezugswerteverordnung) — dieselben Werte in die pfändungsrechtliche Berechnungsgrundlage je Abrechnungsperiode übernehmen, keine zweite, abweichende Bewertungspur aufbauen.
- Unpfändbarkeits-Durchgriff: Steuer-/SV-freie Sachbezüge mit Wert Null in die Pfändungsbasis einstellen — Befreiungsstatus der Lohnart ist Eingangsbedingung der Pfändungsregel.
- Geldanteil sichern: Die Netto-Auszahlungslogik muss garantieren, dass mindestens das absolute Geldexistenzminimum in Geld verbleibt (Sachbezug wird angerechnet); Jahreswerte versionieren.
- Arbeitsrechtliche Einordnung der Sachbezüge separat (→ lb-sac-06) — die Unpfändbarkeitsfolge ist rein pfändungs-/bewertungsrechtlich.
Verweise
- KB-intern: lb-pfa-04 (Begriff und Arten) · lb-pfa-05 (Berechnung Existenzminimum, Geld- und Sachbezüge in der Grundlage) · lb-pfa-12 (Vorschüsse — dasselbe absolute Geldexistenzminimum; Widerspruch 2022 dokumentiert) · lb-sac-06 (Sachbezug – Arbeitsrechtliche Fragen)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(Sachbezugswerte und SV-Bewertung im Privatkontext); Bgld.-Gemeinden sieheRECHTSQUELLEN-Bgld.md. - Hinweis: Das im Quelltext referenzierte Corona-Briefing („Coronavirus-Krise – abgabenrechtliche Hinweise …") fehlt im Exportkorpus (Katalog) — Verweisstelle nicht rekonstruiert. Export-Footer („Page n", „Erstellt von …") ignoriert.