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| lb-vor-08 | 3 | Mitarbeiterbeteiligung - gemeinsame Voraussetzungen für Steuerbegünstigung | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | vorsorgeleistungen | Sabara | 2026-08 |
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Mitarbeiterbeteiligung – gemeinsame Voraussetzungen für Steuerbegünstigung
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand August 2026 (lb-vor-08).
Zusammenfassung
- Zwei begünstigte Beteiligungsformen: die Steuerbegünstigung für Kapitalanteile/Beteiligungen am Arbeitgeberunternehmen („Aktienkaufprogramm") in § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG und jene für Aktien an Arbeitgebergesellschaften, die durch diese selbst oder durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung eingeräumt werden, in § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG (→ lb-vor-01, lb-vor-09).
- Gemeinsame Voraussetzungen beider Modelle:
- Gruppenmerkmal — Teilnahme (und finanzielle Vorteile) muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten, nach sachlichen Kriterien abgrenzbaren Gruppen angeboten werden; dass tatsächlich alle teilnehmen, ist nicht erforderlich (LStR 2002 Rz 76: zB Großgruppen wie Arbeiter/Angestellte, Schichtarbeiter, abgegrenzte Berufsgruppen, Arbeitnehmer mit bestimmter Betriebszugehörigkeit). Willkürliche Gruppenbildung (persönliche Vorlieben, Nahebeziehungen) schadet; Altersgruppen sind nicht begünstigt, Zielvorgabe-Merkmale ebenso wenig. Nach der Rechtsprechung (VwGH 2013/13/0069) kann auch das Management (leitende Angestellte) eine begünstigungsfähige Gruppe sein (→ lb-lei-01).
- In Betracht kommende Unternehmen — Arbeitgeberunternehmen bzw. Arbeitgebergesellschaft, verbundene Konzernunternehmen, im Rahmen eines Sektors gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen oder Unternehmen im Haftungsverbund nach § 30 Abs 2a BWG;
- aufrechtes Arbeitsverhältnis.
- Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung (§ 67a EStG): Für ab dem 1. 1. 2024 abgegebene Start-Up-Beteiligungen keine Steuerbefreiung, sondern Veranlagung des Besteuerungszeitpunkts in die Zukunft (Aufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung, Vinkulierung, pauschale Bewertungsregel; SV-seitig Befreiung vorgesehen). Taxative Voraussetzungen nach § 67a Abs 2 EStG: „unentgeltliche" Gewährung zum Nennwert (kein Gruppenmerkmal), Unternehmenskriterien, Abgabe binnen 10 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Gründung, keine AN-Beteiligung von 10 % oder mehr am Kapital, Vinkulierung, Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung (Erklärung und Höhe der Besteuerung im Lohnkonto). Zuflusszeitpunkte: § 67a Abs 3 EStG (u. a. Veräußerung, AV-Ende, Aufhebung der Vinkulierung).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Voraussetzung / Wert | Detail |
|---|---|
| Gruppenmerkmal | allen AN oder sachlich abgrenzbaren Gruppen; tatsächliche Teilnahme aller nicht erforderlich; keine Alters-/Zielvorgabe-Gruppen |
| Unternehmen | AG-Unternehmen, Konzernunternehmen, sektorverbundene Unternehmen, Haftungsverbund nach § 30 Abs 2a BWG |
| Aufrechtes DV | Arbeitsverhältnis muss bestehen |
| 10 Jahre | Abgabefrist der Start-Up-Anteile nach Ablauf des Gründungsjahres (§ 67a Abs 2 Z 3 EStG) |
| 10 % | Beteiligungsgrenze des AN am Kapital (§ 67a Abs 2 Z 4 EStG) |
| 1. 1. 2024 | Start-Up-Beteiligungen, auf die § 67a EStG erstmals anzuwenden ist |
| Lohnkonto | Erklärung zur Start-Up-Option samt Höhe der Besteuerung (§ 67a Abs 2 Z 6 EStG) |
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG (Beteiligungen/Kapitalanteile) und § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG (Aktien der Arbeitgebergesellschaft) — Kernnormen, ausdrücklich zitiert; beide stellen auf das Gruppenerfordernis ab.
- § 67a EStG (Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung: Abs 2 Voraussetzungen, Abs 3 Zuflusszeitpunkte), Start-Up-Förderungsgesetz (BGBl I 200/2023), § 9 FlexKapGG (Ausnahme im Fußnotenkontext), § 30 Abs 2a BWG (Haftungsverbund).
- LStR 2002 Rz 76 (Gruppenabgrenzung) und VwGH 2013/13/0069 (Management als Gruppe) als Auslegungsquellen des Quelltexts.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Freigrenzen-Verfügbarkeit: Die Abgabenbegünstigungen der lit b/lit c stehen nur bei erfülltem Gruppenmerkmal und aufrechtem DV zu — das Beteiligungsprogramm (inkl. Gruppenabgrenzung) ist als Konfigurations- Objekt je Arbeitgeber zu dokumentieren, bevor Bezugsarten/Begünstigungen freigeschaltet werden.
- Start-Up-Modell (§ 67a): Aufschub- statt Freibetragslogik — keine laufende Besteuerung; Lohnkonto-Eintrag (Erklärung + Besteuerungshöhe) als Dokumentationsfeld; Zuflussereignisse (Veräußerung, DV-Ende, Vinkulierungs-Aufhebung) steuern spätere Erfassung (Detail- und SV-Abbildung: → lb-vor-09).
- Keine €-Grenzen in diesem Briefing — die Freibeträge stehen bei den Folgedokumenten (lit b: € 3.000 bei lb-vor-09; lit c: € 4.500 bei lb-vor-01).
Verweise
- KB-intern: lb-vor-01 (Aktien/Mitarbeiterbeteiligungsstiftung — lit c) · lb-vor-07 (Mitarbeiterbeteiligung – Arbeitsrecht) · lb-vor-09 (Mitarbeiterbeteiligung nach § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG — Freibetrag, Behaltefrist) · lb-lei-01 (Leitende Angestellte — Gruppenfähigkeit des Managements)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(§-67-Regime; § 3/§ 67-Bandbreite der Entgeltbestandteile). - Hinweis: Export-Footer („Page n", „Erstellt von …") ignoriert; Fußnoten verweisen auf LStR 2002, VwGH-E, ErlRV — keine unvollständigen KB-Verweisstellen.