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lb-naz-02 4 Nachzahlungen - Lohnnebenkosten Lexis Briefings Personalrecht Entgelt: Anspruch & Abrechnung nachzahlungen Sicher/Haas 2026-06
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.lexis360/Lexis360_nachzahlungen_lohnnebenkosten.pdf .lexis360/md/nachzahlungen_lohnnebenkosten.md
EStG § 67 Abs 8 lit c
BMSVG
nachzahlung
lohnnebenkosten
dienstgeberbeitrag
kommunalsteuer
betriebliche-vorsorgekasse
mbgm
lb-naz-01
lb-naz-03
lb-naz-04
lb-lnk-02
lb-lnk-03
lb-vor-03

Nachzahlungen Lohnnebenkosten

Lexis Briefings Personalrecht, Sicher/Haas, Stand Juni 2026 (lb-naz-02).

Zusammenfassung

  • Grundsatz der Nachlauf-Pflicht: Eine Nachzahlung ist immer dann lohnnebenkostenpflichtig, wenn der nachbezahlte Bezug(steil) auch bei rechtzeitiger Auszahlung lohnnebenkostenpflichtig gewesen wäre — der Arbeitgeber hat DB, DZ und Kommunalsteuer auf die Nachzahlung zu entrichten; Abfuhr im Monat des Zufließens.
  • Keine Minderung durch die Fünftelregelung: Das nach § 67 Abs 8 lit c EStG steuerfrei bleibende Fünftel mindert die Lohnnebenkosten nicht. Umgekehrt behalten Bezüge, die von der Lohnnebenkostenpflicht befreit sind (Quellenbeispiele: gesetzliche Abfertigung, abgabenfreie Reisekostenentschädigungen, Kostenersätze), diese Freiheit auch bei Zahlung als Nachzahlung.
  • Ausnahmen von der LN-Pflicht (lt. Quelle): Bezüge begünstigt behinderter Dienstnehmer sind von DB, DZ und KommSt befreit; für Dienstnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind weder DB noch DZ abzuführen.
  • Betriebliche Vorsorgekasse (Abfertigung Neu): Unterliegt das Dienstverhältnis dem BMSVG, sind für die Nachzahlung Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse zu leisten, sofern es sich um beitragspflichtiges Entgelt handelt; liegen die Voraussetzungen einer SV-Beitragsfreiheit vor, entfallen auch die BV-Beiträge.
  • Meldekorrektur: Betrifft eine beitragspflichtige Nachzahlung ein abgelaufenes Kalenderjahr oder einen bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer, ist der Beitragsgrundlagennachweis (Beitragszeiträume bis 31. 12. 2018) bzw. die gemeldete monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (ab 2019) richtigzustellen — stets durch Storno und Neumeldung.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)

Wert / Regel Detail
LN-Pflicht der Nachzahlung folgt der LN-Pflicht des zugrunde liegenden Bezugs; Abfuhr von DB, DZ und KommSt im Zuflussmonat
Fünftelregelung steuerfreies Fünftel (§ 67 Abs 8 lit c EStG) mindert DB/DZ/KommSt nicht
LN-freie Bezüge bleiben auch als Nachzahlung frei (gesetzliche Abfertigung, abgabenfreie Reisekosten, Kostenersätze)
Begünstigt Behinderte Bezüge von DB, DZ und KommSt befreit (Stand 2026-06)
60+ kein DB und kein DZ (Stand 2026-06)
BV-Beiträge bei BMSVG-System und beitragspflichtigem Entgelt; entfallen bei SV-Beitragsfreiheit
BGN-/mBGM-Korrektur bis 2018: Beitragsgrundlagennachweis · ab 2019: gemeldete mBGM — immer via Storno + Neumeldung (Stand 2026-06)

Rechtsgrundlagen

  • EStG § 67 Abs 8 lit c (Fünftelregelung ohne LN-Wirkung); BMSVG (Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse).
  • DB, DZ und KommSt werden im Quelltext ohne §-Nennung als Abgabenkürzel verwendet (normative Grundlagen dazu: → lb-lnk-02, lb-lnk-03). ⚠ Für Implementierung die §§ am RIS verifizieren.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Gleiche Befreiungslogik in Korrekturläufen: Nachzahlungs-Payslips müssen dieselben LN-Attribute auswerten wie die ursprüngliche Abrechnung — Personmerkmale (begünstigt behindert, 60+), Bezugsart (Abfertigung, Reisekosten, Kostenersatz) und Zuflussmonat; der Zuflussmonat ist der Abfuhrstichtag der Lohnnebenkosten.
  • Kein „fünftelgestutztes" LN-Entgelt: LN-Bemessungsgrundlage ist die volle Nachzahlung — die Regelwerksreihenfolge (erst SV-Fünftelung für die Lohnsteuer, LN aber am vollen Betrag) getrennt modellieren.
  • BV-Beiträge mitdenken: Korrekturläufe im Abfertigung-Neu-System müssen die BV-Beiträge der Nachzahlung automatisch auslösen; bei SV-freien Bezügen sind sie auszuschließen.
  • Meldewesen: Die Storno+Neumeldung-Pflicht für mBGM ist Teil des Nachzahlungs-Workflows, nicht optional (→ lb-naz-04, lb-vor-03).

Verweise

  • KB-intern: lb-naz-01 (Begriff/Abgrenzung Nachzahlung) · lb-naz-03 (Lohnsteuer auf Nachzahlungen) · lb-naz-04 (SV: Aufrollung, mBGM) · lb-lnk-02 (Dienstgeberbeitrag) · lb-lnk-03 (Kommunalsteuer) · lb-vor-03 (Beitragzahlung Betriebliche Vorsorgekasse)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md