25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
4.7 KiB
4.7 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-naz-02 | 4 | Nachzahlungen - Lohnnebenkosten | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | nachzahlungen | Sicher/Haas | 2026-06 |
|
|
|
|
Nachzahlungen – Lohnnebenkosten
Lexis Briefings Personalrecht, Sicher/Haas, Stand Juni 2026 (lb-naz-02).
Zusammenfassung
- Grundsatz der Nachlauf-Pflicht: Eine Nachzahlung ist immer dann lohnnebenkostenpflichtig, wenn der nachbezahlte Bezug(steil) auch bei rechtzeitiger Auszahlung lohnnebenkostenpflichtig gewesen wäre — der Arbeitgeber hat DB, DZ und Kommunalsteuer auf die Nachzahlung zu entrichten; Abfuhr im Monat des Zufließens.
- Keine Minderung durch die Fünftelregelung: Das nach § 67 Abs 8 lit c EStG steuerfrei bleibende Fünftel mindert die Lohnnebenkosten nicht. Umgekehrt behalten Bezüge, die von der Lohnnebenkostenpflicht befreit sind (Quellenbeispiele: gesetzliche Abfertigung, abgabenfreie Reisekostenentschädigungen, Kostenersätze), diese Freiheit auch bei Zahlung als Nachzahlung.
- Ausnahmen von der LN-Pflicht (lt. Quelle): Bezüge begünstigt behinderter Dienstnehmer sind von DB, DZ und KommSt befreit; für Dienstnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind weder DB noch DZ abzuführen.
- Betriebliche Vorsorgekasse (Abfertigung Neu): Unterliegt das Dienstverhältnis dem BMSVG, sind für die Nachzahlung Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse zu leisten, sofern es sich um beitragspflichtiges Entgelt handelt; liegen die Voraussetzungen einer SV-Beitragsfreiheit vor, entfallen auch die BV-Beiträge.
- Meldekorrektur: Betrifft eine beitragspflichtige Nachzahlung ein abgelaufenes Kalenderjahr oder einen bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer, ist der Beitragsgrundlagennachweis (Beitragszeiträume bis 31. 12. 2018) bzw. die gemeldete monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (ab 2019) richtigzustellen — stets durch Storno und Neumeldung.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| LN-Pflicht der Nachzahlung | folgt der LN-Pflicht des zugrunde liegenden Bezugs; Abfuhr von DB, DZ und KommSt im Zuflussmonat ✅ |
| Fünftelregelung | steuerfreies Fünftel (§ 67 Abs 8 lit c EStG) mindert DB/DZ/KommSt nicht ✅ |
| LN-freie Bezüge | bleiben auch als Nachzahlung frei (gesetzliche Abfertigung, abgabenfreie Reisekosten, Kostenersätze) ✅ |
| Begünstigt Behinderte | Bezüge von DB, DZ und KommSt befreit (Stand 2026-06) ✅ |
| 60+ | kein DB und kein DZ (Stand 2026-06) ✅ |
| BV-Beiträge | bei BMSVG-System und beitragspflichtigem Entgelt; entfallen bei SV-Beitragsfreiheit ✅ |
| BGN-/mBGM-Korrektur | bis 2018: Beitragsgrundlagennachweis · ab 2019: gemeldete mBGM — immer via Storno + Neumeldung (Stand 2026-06) ✅ |
Rechtsgrundlagen
- EStG § 67 Abs 8 lit c (Fünftelregelung ohne LN-Wirkung); BMSVG (Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse).
- DB, DZ und KommSt werden im Quelltext ohne §-Nennung als Abgabenkürzel verwendet (normative Grundlagen dazu: → lb-lnk-02, lb-lnk-03). ⚠ Für Implementierung die §§ am RIS verifizieren.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Gleiche Befreiungslogik in Korrekturläufen: Nachzahlungs-Payslips müssen dieselben LN-Attribute auswerten wie die ursprüngliche Abrechnung — Personmerkmale (begünstigt behindert, 60+), Bezugsart (Abfertigung, Reisekosten, Kostenersatz) und Zuflussmonat; der Zuflussmonat ist der Abfuhrstichtag der Lohnnebenkosten.
- Kein „fünftelgestutztes" LN-Entgelt: LN-Bemessungsgrundlage ist die volle Nachzahlung — die Regelwerksreihenfolge (erst SV-Fünftelung für die Lohnsteuer, LN aber am vollen Betrag) getrennt modellieren.
- BV-Beiträge mitdenken: Korrekturläufe im Abfertigung-Neu-System müssen die BV-Beiträge der Nachzahlung automatisch auslösen; bei SV-freien Bezügen sind sie auszuschließen.
- Meldewesen: Die Storno+Neumeldung-Pflicht für mBGM ist Teil des Nachzahlungs-Workflows, nicht optional (→ lb-naz-04, lb-vor-03).
Verweise
- KB-intern: lb-naz-01 (Begriff/Abgrenzung Nachzahlung) · lb-naz-03 (Lohnsteuer auf Nachzahlungen) · lb-naz-04 (SV: Aufrollung, mBGM) · lb-lnk-02 (Dienstgeberbeitrag) · lb-lnk-03 (Kommunalsteuer) · lb-vor-03 (Beitragzahlung Betriebliche Vorsorgekasse)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md