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| lb-gsv-10 | 9 | Neue Selbstständige – Zusammentreffen von gewerblicher Pflichtversicherung und Neuer Selbstständigkeit | Lexis Briefings Personalrecht | Sozialversicherung | gsvg-fsvg | Mair | 2026-07 |
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Neue Selbstständige – Zusammentreffen von gewerblicher Pflichtversicherung und Neuer Selbstständigkeit
Lexis Briefings Personalrecht, Mair, Stand Juli 2026 (lb-gsv-10).
Zusammenfassung
- Ausgangsfrage: eine Person übt mehrere selbständige Tätigkeiten aus — eine mit Gewerbeberechtigung (begründet die „gewerbliche Pflichtversicherung“ als „Alte:r Selbständige:r“ nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG) und eine zulässigerweise ohne Gewerbeberechtigung (kann eine Pflichtversicherung als „Neue:r Selbständige:r“ nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG auslösen, wenn die Einkünfte die Versicherungsgrenze 2026: € 6.613,20 überschreiten) — parallel oder zeitlich aufeinanderfolgend.
- Paralleles Zusammentreffen: beide Versicherungsverhältnisse bestehen nebeneinander — die mit Gewerbeberechtigung ausgeübte Tätigkeit begründet die gewerbliche Pflichtversicherung nach Z 1, die Einkünfte aus der Tätigkeit ohne Berechtigung die Versicherung nach Z 4. Ob die Versicherungsgrenze überschritten wird, ist dabei ohne Relevanz: gem § 25 Abs 1 (Satz 1) GSVG sind für die Bildung der gemeinsamen Beitragsgrundlage sämtliche Einkünfte aus einer oder mehreren der Pflichtversicherung nach dem GSVG unterliegenden Erwerbstätigkeiten heranzuziehen — unbeschadet einer sich aus dem Unterschreiten der Grenze ergebenden Ausnahme von der Pflichtversicherung.
- Zeitlich aufeinanderfolgend (1. Phase mit Gewerbeberechtigung, 2. Phase ohne): die 1. Phase begründet die gewerbliche Pflichtversicherung nach Z 1; ob für die 2. Phase eine Pflichtversicherung als „Neue:r Selbständige:r“ entsteht, hängt davon ab, ob die Gesamtheit der relevanten Einkünfte des Kalenderjahres (insb aus beiden Tätigkeiten) die Versicherungsgrenze überschreitet (VwGH Ra 2019/08/0111 = ZAS-Judikatur 2019/101, 318) — überschreitet sie, begründet sich die Pflichtversicherung für die 2. Phase nach Z 4.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Paralleles Ausüben | gewerbliche Pflichtversicherung (§ 2 Abs 1 Z 1 GSVG) und Versicherung als Neue:r Selbständige:r (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG) nebeneinander (Stand 2026-07) ✅ |
| Grenzrelevanz bei Parallelität | keine — gemeinsame Beitragsgrundlage aus sämtlichen pflichtversicherten Einkünften gem § 25 Abs 1 Satz 1 GSVG, unbeschadet der Grenzunterschreitungsausnahme (Stand 2026-07) ✅ |
| Aufeinanderfolgend | 1. Phase: Z 1; 2. Phase: Z 4 nur bei Überschreiten der Versicherungsgrenze mit allen relevanten Einkünften des Kalenderjahres (Stand 2026-07) ✅ |
| Versicherungsgrenze | € 6.613,20 (2026) (Stand 2026-07) ✅ |
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs 1 Z 1 und Z 4 GSVG (gewerbliche Pflichtversicherung; Neue Selbstständige) — ausdrücklich zitiert ✅
- § 25 Abs 1 GSVG (gemeinsame Beitragsgrundlage aus sämtlichen pflichtversicherten Tätigkeiten; Satz 1) — zitiert ✅
- VwGH Ra 2019/08/0111 (aufeinanderfolgende Tätigkeiten) — zitiert ✅
- ⚠ Hinweis: die Fußnoten der Quelle („Reichinger in Neumann, GSVG für Steuerberater § 4 Rz 22, 24“) sind Kommentarstellen, nicht GSVG-Normzitate — als Normbezug hier nicht übernommen.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Reiner Selbständigen-Kontext: beide Phasen liegen außerhalb der
Dienstnehmerverrechnung; die gemeinsame Beitragsgrundlagenbildung (§ 25
Abs 1 GSVG) erfolgt bei der SVS — kein Odoo-Ankerpunkt (kein
hr_payroll-Objekt, kein
hr.rule.parameter). - Keine Analogie in die DN-Welt übertragen: bei Dienstnehmer:innen werden mehrere geringfügige/mehrfache Beschäftigungen zusammenrechnerisch behandelt — die GSVG-Gesamteinkünfte-Logik ist keine Vorlage für die DN-Abrechnung ⚠; Support-Fall Abgrenzung, kein Regelvorschlag.
- Nachbarinformation für Statuspflege: Tätigkeitswechsel/-parallelen betreffen den SV-Status des Selbständigen; im Odoo-Modell ist nur die unselbständige Tätigkeit (falls zusätzlich vorhanden) abzubilden.
Verweise
- KB-intern: lb-gsv-02 (Beitragsgrundlage im GSVG/FSVG — § 25-Aggregation) · lb-gsv-06 (Gesellschaftsformen und sozialversicherungsrechtliche Zuordnung) · lb-gsv-08 (Neue Selbstständige – Einkünfte über der Versicherungsgrenze) · lb-gsv-09 (Neue Selbstständige – Melde- und Beitragswesen) · lb-gsv-11 (Pflichtversicherte Personen nach dem GSVG/FSVG (Vollversicherung))
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(SV-Rahmen; dort verifizierte DN-Werte 2026 — für den GSVG-Kollisionsfall ohne Anwendung, systemfremd ⚠). GemBG-Relevanz nicht gegeben.