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| lb-pen-03 | 3 | Öffi-Ticket/Jobticket | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | pendlerforderung | Sabara | 2026-08 |
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Öffi-Ticket/Jobticket
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand August 2026 (lb-pen-03).
Zusammenfassung
- Jobticket „alt" (seit 1. 1. 2013, § 26 Z 5 EStG): Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln oder Fahrzeugen in der Art eines MBM (große Busse, Kleinbusse, Taxis) auf der Strecke Wohnung–Arbeitsstätte ist steuerfrei (kein Sachbezug), seit 2013 auch für AN ohne PP-Anspruch; Streckenkarte, Netzkarte nur ohne Streckenangebot oder max. in dessen Höhe; Rechnung auf den AG mit Namen des AN; kein arbeitsrechtlicher Anspruch auf das Jobticket.
- Öffi-Ticket („Jobticket neu", ab 1. 7. 2021, § 26 Z 5 lit b EStG idF BGBl I 2021/18 iVm § 124b Z 370 EStG): Kosten für Wochen-, Monats- und Jahreskarten sind steuerfrei ersetzbar, wenn das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist — unabhängig von der konkreten Pendelstrecke (zB KlimaTicket, Bundesland-Tickets); Einzelfahrten und Tagestickets bleiben ausgenommen; auch vom AN selbst gekaufte Tickets (Kostenersatz direkt, Verlängerung = Neuerwerb).
- Abgrenzungen: Bloßer Kostenersatz für Fahrtausweise = steuer- pflichtiger Arbeitslohn (kein Werkverkehr). Bezugsumwandlung (anstelle bestehender Lohnansprüche) = steuerpflichtiger laufender Bezug; keine Umwandlung bei Ablösung eines Öffi-Fahrtkostenzuschusses. AN-Kostenbeiträge zum Werkverkehr: WK bis zur Höhe des fiktiven PP (dann kein Pendlereuro).
- PP-Interaktion: Bei begünstigter Karte (lit a: abgedeckte Wegstrecke; lit b: Ticketstrecke) kein PP für diese Strecke; die Reststrecke Wohnung–Einstiegstelle gilt als Wohnung–Arbeitsstätte, das Pauschale ist auf das fiktive PP der Gesamtstrecke gedeckelt (Beispiel 52 km, 31 km Werkverkehr → kleines PP 40–60 km € 1.356,– statt € 1.476,–).
- Beendigung/Karenz: Karte zurückgeben (Jobticket „alt"), sonst steuerpflichtiger Sachbezug als sonstiger Bezug; beim Öffi-Ticket nur die anteiligen Ticketkosten abgabenfrei; Hinterlegung bei Karenz.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Jobticket „alt" | Streckenkarte Wohnung–Arbeitsstätte steuerfrei; Netzkarte ohne Streckenangebot oder max. in dessen Höhe; Rechnung auf AG + Name AN; Steuerfreiheit auch bei Gewährung an Einzelne/Gruppen |
| Öffi-Ticket ab 1. 7. 2021 | Wochen-/Monats-/Jahreskarten steuerfrei, sofern am Wohn- oder Arbeitsort gültig (auch KlimaTicket); Einzelfahrten/Tagestickets ausgenommen; Verlängerung = Neuerwerb; Anwendung ab Lohnzahlungszeiträumen nach dem 30. 6. 2021 (§ 124b Z 370 EStG) |
| Nachweis/Lohnkonto | Rechnungs- oder Ticketkopie zum Lohnkonto; Kalendermonate der Werkverkehrs-Beförderung eintragen; keine DB/DZ/KommSt — Betriebsausgabe beim AG |
| PP-Ausschluss | Werkverkehrs-/Ticketstrecke: kein PP, kein Pendlereuro; Teilstrecke max. fiktives PP der Gesamtstrecke |
| AN-Kostenbeiträge | Werbungskosten bis Höhe des fiktiven PP; dann kein Pendlereuro (Beispiel € 40/Monat, kleines PP 40–60 km → € 480 WK/Jahr) |
| Bezugsumwandlung | steuerpflichtiger laufender Bezug; Zufluss im Zeitpunkt des ersetzten Bezugs; kein Umwandlungsfall bei Ablösung eines Fahrtkostenzuschusses |
| Lohnnebenkosten/USt | keine DB/DZ/KommSt; USt: unentgeltliche Überlassung = Eigenverbrauch nach Kosten (§ 3a Abs 1a Z 2, § 4 Abs 8 lit b, 10 % nach § 10 Abs 2 Z 6 UStG; Beispiel € 45,–-Karte → USt € 4,09); entgeltliche Überlassung: Normalwert bei verbilligter Abgabe (§ 4 Abs 9 UStG, UStR 2000 Rz 682) |
Rechtsgrundlagen
- § 26 Z 5 lit a EStG (idF BGBl I 2021/18) — steuerfreier Werkverkehr (auch Fahrzeuge in Art eines MBM); Ausschluss des PP für die abgedeckte Wegstrecke. ✅
- § 26 Z 5 lit b EStG und § 124b Z 370 EStG — Öffi-Ticket ab
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- UStG: § 2 (Unternehmerbegriff), § 3a Abs 1a Z 2 (Eigenverbrauch), § 4 Abs 8 lit b (Bemessung nach Kosten), § 4 Abs 9 (Normalwert), § 10 Abs 2 Z 6 (ermäßigter Satz 10 %). ✅
- Verwaltungsinformationen: ARD 6754/5/2021, PVP 2021/38; die SV- Behandlung der Ticketkostenübernahme (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG) regelt diese Quelle nicht → lb-sac-01.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Öffi-Ticket/Jobticket als Bezugsart mit begünstigter Besteuerung: steuerfrei (keine Lohnsteuer-BG, kein DB/DZ, keine KommSt) → keine abgabenpflichtige Payslip-Position, wohl aber Lohnkonto-Vermerk der Werkverkehrsmonate und Dokumentablage (Rechnungs-/Ticketkopie).
- Interaktion mit der Freibetrags-Engine: Werkverkehrs-/Ticketmonate sperren PP und Pendlereuro für die abgedeckte Strecke (→ lb-pen-05); Teilstrecken-PP (Einstiegstelle wie Arbeitsstätte, Deckelung durch das fiktive PP der Gesamtstrecke) bleibt manuelle Ermittlung mit Datenpflege am AN.
- Bezugsumwandlung wäre ein steuerpflichtiger laufender Bezug (Zuflusszeitpunkt des ersetzten Bezugs) — Abgrenzung zum bloßen Kostenersatz (steuerpflichtig) bzw. zum abgelösten Fahrtkostenzuschuss (keine Umwandlung) im Einzelfall klären.
- Bei Beendigung/Karenz: Workflow Rückgabe bzw. anteilige Abgabenfreiheit; behaltene Karte ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug (§§ 67/68-Einordnung ⚠ vor Umsetzung klären). SV-Beitragsfreiheit der Kostenübernahme (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG) im Modell vorsehen (→ lb-sac-01, lb-sac-19); USt gehört ins ERP-Rechnungswesen, nicht ins Payslip.
Verweise
- KB-intern: lb-pen-01/lb-pen-02 (Pauschalen-Werte, Teilstrecken-Deckel) · lb-pen-04 (Pendlereuro-Ausschluss) · lb-pen-05 (Werkverkehr im Gesamtsystem) · lb-sac-01 (Jahreskarten: SV-Beitragsfreiheit nach § 49 Abs 3 Z 20 ASVG) · lb-sac-19 (Werkverkehr und Fahrtkostenersatz)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md