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lb-prm-04 2 Prämien - Lohnabgaben Lexis Briefings Personalrecht Entgelt: Anspruch & Abrechnung pramien Mäder/Haas 2026-07
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ASVG § 49 Abs 1 und 2
EStG § 67
BMSVG § 6 Abs 1
LStR 2002 Rz 1050, 1052, 1055
pramien
lohnabgaben
sonderzahlung
jahressechstel
aufrollung
bmsv
lb-prm-01
lb-prm-02
lb-prm-03
lb-prm-06
lb-ent-01
lb-ent-10
lb-son-03
lb-son-04

Prämien Lohnabgaben

Lexis Briefings Personalrecht, Mäder/Haas, Stand Juli 2026 (lb-prm-04).

Zusammenfassung

  • Grundeinordnung: Prämien sind Entgelt und damit beitrags- und lohnsteuerpflichtig; auch die Lohnnebenkosten sind zu entrichten.
  • SV (Anspruchsprinzip): Maßgeblich für „laufendes Entgelt" (§ 49 Abs 1 ASVG) vs „Sonderzahlung" (§ 49 Abs 2 ASVG) ist die Entstehungsursache des Anspruchs. Sonderzahlungen setzen Regelmäßigkeit, Wiederkehr und Zeiträume > Beitragszeiträume voraus; absolute Einmalzahlungen ohne Wiederkehrcharakter (einmalige Leistungsprämie, Urlaubsablöse) sind laufendes Entgelt mit Aufrollung unter Beachtung der monatlichen HBG.
  • Rechtsprechungsbeispiel (Umsatzprämien): Vertragszugesagte Umsatzprämien sind nicht schon deshalb Sonderzahlungen, weil sie jährlich im Nachhinein abgerechnet werden — der Anspruch entsteht mit den Umsätzen. Nur bei weiteren Bedingungen (Jahresumsatz-Ziele, positive Beurteilung) ist die jährliche Spitze Sonderzahlung; ohne solche Zusatzbedingungen ist sie als laufender Bezug aufzurollen (→ lb-prm-06).
  • Lohnsteuer: Ein sonstiger Bezug iSd § 67 EStG fließt neben dem laufenden Bezug aus eigener Anspruchsgrundlage (kausal, nicht zeitlich) und unterscheidet sich durch Rechtstitel und Auszahlungspraxis. Im Jahressechstel gilt der feste Steuersatz (laut Briefing: 6 %); Freibetrag € 620,, Freigrenze € 2.615, (Stand 2026-07).
  • Laufender Bezug statt sonstigem Bezug: Erfolgsabhängige, erst im Nachhinein ermittelte Bestandteile können laufende Bezüge sein, wenn eine schriftliche Vereinbarung vor der Auszahlung Anspruch und Auszahlungsmodalität regelt (bei Ratenzahlung keine nachträgliche Änderung mit steuerlicher Wirkung). Monatsraten ohne schriftliche Zusatzvereinbarung zur zugesagten Jahresprämie → laufender Tarif (§ 67 Abs 10 EStG); die akontierte Jahresprämie hat eine Endabrechnung als sonstigen Bezug. KV-begründete Sonderzahlungen (13./14., Jubiläumsgeld) sind nicht einzelvertraglich umgestaltbar — laufende Auszahlung → § 67 Abs 10 EStG.
  • Lohnnebenkosten und BMSV: DB, DZ und KommSt grundsätzlich auch nach Beendigung (Ausnahmen zB altersbedingt); BMSV 1,53 % unter Außerachtlassung der Höchstbeitragsgrundlage (§ 6 Abs 1 BMSVG).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
SV-Kriterium Entstehungsursache des Anspruchs: laufend (§ 49 Abs 1 ASVG) vs Sonderzahlung (§ 49 Abs 2 ASVG)
Sonderzahlung gewisse Regelmäßigkeit und Zeiträume > Beitragszeiträume und Wiederkehrcharakter (aus Zusage oder tatsächlichem Ablauf)
Keine Sonderzahlung absolute Einmalzahlungen ohne Wiederkehrcharakter (einmalige Leistungsprämien, Urlaubsablöse während aufrechtem DV) → laufendes Entgelt, Aufrollung zum Monatsbezug unter Beachtung der monatlichen HBG
Jährliche Bezüge Sonderzahlung nur, wenn der Anspruch nicht laufend, sondern nur einmal jährlich entsteht oder ohne Anspruch regelmäßig in größeren Zeiträumen gezahlt wird
Aufrollung vs SZ vertraglich zustehende Umsatzprämien: laufender Bezug (Aufrollung), außer es gibt Zusatzbedingungen (Jahresumsatz-Ziele, positive Beurteilung etc.) → jährliche Spitze ist Sonderzahlung (VwGH 2001/08/0015)
Sonstiger Bezug (steuerlich) eigene Anspruchsgrundlage neben dem laufenden Bezug; Unterscheidung durch Rechtstitel und tatsächliche Auszahlung (LStR 2002 Rz 1050, 1055)
Fester Steuersatz innerhalb des Jahressechstels 6 % lt Briefing; Freibetrag € 620,, Freigrenze € 2.615, (Stand 2026-07)
Laufender Bezug (steuerlich) schriftliche Vereinbarung (Anspruch + Modalität) vor Auszahlung; kein nachträgliches Abändern bei Ratenzahlung; sonst laufender Tarif nach § 67 Abs 10 EStG; akontierte Jahresprämie: Endabrechnung immer sonstiger Bezug (LStR 2002 Rz 1052)
KV-begründete SZ 13./14. Bezug, Jubiläumsgeld: keine einzelvertragliche Auszahlungs-Umgestaltung; laufende Auszahlung → § 67 Abs 10 EStG
Lohnnebenkosten DB, DZ, KommSt auch bei Abrechnung/Auszahlung nach Beendigung; Ausnahme nur bei besonderen Gründen (zB altersbedingt)
BMSV 1,53 % unter Außerachtlassung der Höchstbeitragsgrundlage (§ 6 Abs 1 BMSVG) (Stand 2026-07)

Rechtsgrundlagen

  • ASVG § 49 Abs 1 und 2 (laufendes Entgelt vs Sonderzahlung; Anspruchsprinzip).
  • EStG § 67 — Abs 1 und 2 (sonstiger Bezug, Jahressechstel), Abs 10 (laufender Tarif bei Ratenzahlung ohne schriftliche Zusatzvereinbarung bzw KV-begründeter SZ); LStR 2002 Rz 1050, 1052, 1055.
  • BMSVG § 6 Abs 1 (BMSV 1,53 % außerhalb der HBG). Judikatur: 2001/08/0015 = ARD 5506/10/2004 (SZ nur bei Zusatzbedingungen); 97/13/0148 (sonstiger Bezug: Rechtstitel und Auszahlung).
  • ⚠ Das Briefing vereinfacht den § 67-Tarif auf „6 %"; die verifizierte Staffel (0/6/27/35,75 %) führt RECHTSQUELLEN-Privat.md — dort gegenlesen.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Zwei Klassifikationen je Prämie: SV-rechtlich (laufend/SZ per Anspruchsprinzip inkl. Aufrollung) und steuerlich (laufend/sonstig per Rechtstitel + Auszahlungsmodus) — je Regel festlegen; Aufrollung braucht die Zuordnung der Beträge zu den Entstehungsmonaten.
  • Jahressechstel: die SZ-Tarifierung (Sechstel-Anrechnung, Freibetrag € 620,/Freigrenze € 2.615,, Stand 2026-07) über die sonstige-Bezüge-Logik der Engine; Jahreswerte versioniert führen (hr.rule.parameter-Muster), nie hard-coden.
  • Kontextparameter: Zusatzbedingungen (Zielerreichung, Abteilungsbeurteilung) sind der SV-Schalter zwischen Aufrollung und SZ — im Abrechnungskontext dokumentieren.
  • Schriftformerfordernis (steuerlich) für den Auszahlungsmodus vor der ersten Zahlung: keine Regel ohne zugeordneten Vereinbarungsdatensatz.

Verweise

  • KB-intern: lb-prm-03 (Prämien-Arbeitsrecht) · lb-prm-06 (Provisionen-Lohnabgaben: Zusatzbedingungen, Aufrollung) · lb-prm-01 (Diensterfindung) · lb-prm-02 (Verbesserungsvorschläge) · lb-ent-01 (Abrechnungsperiode) · lb-ent-10 (Lohn & Gehalt)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (§ 67-Tarif 2026, Sechstel-Regime; BMSV-Kernwerte).
  • Hinweis: Das Briefing verweist für Detailfragen auf „Sonderzahlungen - Steuer“ — mit Batch 3 im Korpus: → lb-son-04 (Steuermechanik, §-67-Staffel; Stand 2026-08); zur SV-Einordnung „Sonderzahlung vs. laufender Bezug“ ergänzend → lb-son-03.