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lb-atz-14 1 Probleme bei Blockzeitvereinbarung oder flexibler kontinuierlicher Altersteilzeit Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse altersteilzeit Marek 2026-01
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IESG § 3a
blockzeitvereinbarung
flexible-altersteilzeit
zulagen
zeitguthaben
urlaub
krankenstand
lb-atz-07
lb-atz-09
lb-atz-10
lb-atz-11
lb-atz-12
lb-atz-13
lb-atz-15

Probleme bei Blockzeitvereinbarung oder flexibler kontinuierlicher Altersteilzeit

Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand Jänner 2026 (lb-atz-14).

Zusammenfassung

  • Split des gesamten Entgelts: Bei einer Blockzeitvereinbarung ist nicht nur das Grundgehalt zwischen Einarbeitungs- und Freizeitphase aufzuteilen, sondern das gesamte verdiente Entgelt — Zulagen (Schicht-, Erschwernis-, Gefahren-, Nacht-, Sonntagszulagen), Prämien und Provisionen werden zunächst nach dem Teilzeitverhältnis gekürzt und die Differenz zeitverschoben in der Freizeitphase nachgezahlt (zu den bei Freizeitphasen-Beginn geltenden Entgeltsätzen). Kein Split bei Auslagenersatz (Diäten, Kilometergelder); Sachbezüge sind Vereinbarungssache. Dasselbe gilt bei flexibler kontinuierlicher ATZ mit Mehr-/Minderarbeitsphasen: beim 50 %-Modell mit 80 %-/20 %-Zeiträumen sind in der 80 %-Phase nur 5/8 der Zulagen auszuzahlen, 3/8 sind für die 20 %-Phase zu speichern.
  • Beispiel der Quelle: Blockzeit 1. 7. 202630. 6. 2031 (2½ J. voll + 2½ J. Freizeit), 50 %: gezahlt wird je Monat 50 % von Grundgehalt und Zulagen (z. B. Juli: 2.000 + 120 + 50 = 2.170 €); die halbierten Zulagen werden als Einheiten (nicht Beträge!) gespeichert — Stand Freizeitphasen-Beginn: 67 Nachtzulagen, 33 Sonntagszulagen, 40 Feiertagsstunden; Umrechnung in Geld zu den ab 1. 1. 2029 geltenden Sätzen, getrennt steuerpflichtig/steuerfrei (Steuerbegünstigung gilt auch in der Freizeitphase), Verteilung auf die Freizeitmonate, dynamisch mit Gehaltserhöhungen. Ohne Split erleiden Abfertigung-Alt-Personen einen finanziellen Nachteil.
  • Urlaub (OGH 8 ObA 23/09d = ARD 6019/3/2010): In der Einarbeitungsphase gebührt Urlaub im Ausmaß der tatsächlichen Arbeitszeit (nicht nur Teilzeiturlaub); der Urlaubsanspruch besteht auch in der Freizeitphase; Arbeitsleistung und Urlaubskonsum der Einarbeitungsphase decken die Freizeitphase mit ab. Praxistipp: Vereinbarung, dass der Einarbeitungsphasen-Urlaub spätestens vor deren Ende verbraucht wird.
  • Urlaubsersatzleistung (bei Nichtkonsum): Berechnung aus Teilzeitentgelt + Lohnausgleich; der Lohnausgleich wird vom AMS nicht ersetzt, ist aber zu zahlen (8 ObS 4/05d = ARD 5605/5/2005); fehlende Urlaubstage beider Phasen sind anzusetzen.
  • Krankenstände: Einarbeitungsphase — Entgeltfortzahlung wie sonst; bei halber Fortzahlung sinkt der Lohnausgleich auf die Hälfte (plus halbes Krankengeld); darunter volles Krankengeld, berechnet nach der Beitragsgrundlage (nicht dem Bruttoeinkommen; auch die Entgeltbestätigung ist mit der BG auszustellen). AMS-Änderungsmeldung bei jedem Absinken (halb/weniger/kein Anspruch) und beim Wiederentstehen. Zeitguthaben-Erwerb: volle Fortzahlung → volle Guthaben; halbe oder weniger → aliquote Guthaben (ggf. günstigere KV/BV/AV-Regelung); nur Krankengeld → keine Guthaben (9 ObA 19/07w = ARD 5851/5/2008). Freizeitphase: Krankenstand irrelevant — Teilzeitentgelt + Lohnausgleich laufen weiter (9 ObA 182/05p = ARD 5795/1/2007; 9 ObA 11/13b = ARD 6332/2/2013), kein Krankengeld.
  • Zu geringe Zeitguthaben: keine klare gesetzliche Regelung — Praxistipp-Formulierung: Freizeitphasen-Beginn verschiebt sich, bis genug Guthaben angespart sind (bzw. rückt bei früherem Erreichen vor); der AG darf auf Weiterarbeit verzichten.
  • Insolvenz: Gem. § 3a IESG verfällt das Entgelt für altersteilzeitbedingte offene Zeitguthaben nicht binnen 6 Monaten — die IESG-Sicherung bleibt auch bei länger zurückliegendem Erwerb erhalten.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-01)

Wert / Regel Detail
Zulagen-Split 50 %-Modell (80/20-Phasen) 5/8 auszahlen · 3/8 speichern (Stand 2026-01)
Zulagen-Nachzahlung zu den bei Freizeitphasen-Beginn geltenden Entgeltsätzen, getrennt steuerpflichtig/steuerfrei, auf Freizeitmonate verteilt, gehaltserhöhungsdynamisch
Kein Split Auslagenersatz (Diäten, Kilometergelder); Sachbezug = Vereinbarungssache
Beispiel Auszahlung Juli 2.170 € · Aug 2.220 € · Sep 2.040 € (jeweils 50 % Grundgehalt + 50 % Zulagen) + konstanter Lohnausgleich
Gespeicherte Einheiten (Beispiel) 67 Nachtzulagen · 33 Sonntagszulagen · 40 Feiertagsstunden zum 31. 12. 2028
Lohnausgleich bei halber Entgeltfortzahlung ½ Lohnausgleich + ½ Krankengeld; darunter volles Krankengeld nach Beitragsgrundlage
Urlaubsersatzleistung Teilzeitentgelt + Lohnausgleich; Lohnausgleich vom AMS nicht ersetzt
Zeitguthaben bei Krankengeldbezug kein Erwerb (9 ObA 19/07w); aliquote bei halber Fortzahlung
Freizeitphase Krankheit bezugsunabhängig: Entgelt + Lohnausgleich weiter, kein Krankengeld
IESG-Sicherung Zeitguthaben § 3a IESG: kein 6-Monats-Verfall altersteilzeitbedingter Guthaben

Rechtsgrundlagen

  • § 3a IESG — erweiterte Insolvenzsicherung der ATZ-Zeitguthaben (ausdrücklich zitiert).
  • Judikatur (im Quelltext zitiert): 8 ObA 23/09d = ARD 6019/3/2010 (Urlaub Blockmodell) · 8 ObS 4/05d = ARD 5605/5/2005 (Urlaubsersatzleistung mit Lohnausgleich) · 9 ObA 19/07w = ARD 5851/5/2008 (kein Guthaben-Erwerb bei Krankengeld) · 9 ObA 182/05p = ARD 5795/1/2007 und 9 ObA 11/13b = ARD 6332/2/2013 (Freizeitphase/Krankheit) .
  • ⚠ Split-Regeln (5/8-3/8) und Änderungsmeldungsanlässe sind ohne Normangabe referenziert — Praxisregelungen; vor Implementierung gegen AMS-Richtlinien/RIS verifizieren.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Einheiten statt Beträge speichern: Zulagen-Verrechnung als Work-Entry-/Verrechnungskonto in Mengengerüst (Nachtzulagen, Sonntagszulagen, Feiertagsstunden) mit Umrechnung zum Freizeitphasen-Stichtagssatz — Betragsspeicherung wäre falsch.
  • Zeitpunkt-Dynamik: Nachzahlung folgt späteren Entgeltsätzen und Gehaltserhöhungen → Verweis (rate at conversion date) statt Fixbetrag.
  • Steuer-Trennung steuerpflichtig/steuerfrei bei der Umrechnung (§-Kontext Zulagensteuerbegünstigungen, vgl. lb-atz-10/ RECHTSQUELLEN-Privat.md EStG-Abschnitt) in zwei Auszahlungspositionen.
  • Krankenstands-Kopplung: Lohnausgleich skaliert mit der Entgeltfortzahlung (voll/halb/kein); Änderungsmeldungs-Trigger an das AMS automatisch aus der Abwesenheitsart ableiten.
  • Urlaub in der Blockzeit: Urlaubsanspruch/-konsum je Phase als Work-Entry-Logik (Einarbeitungsphase erfüllt beide Phasen); Resturlaubs- Berechnung für Urlaubsersatzleistung über beide Phasen.
  • Zeitguthaben-Soll-Ist-Monitoring mit Verschiebe-Logik des Freizeitphasen-Beginns (Praxistipp-Formulierung als Vertragsfeld).

Verweise

  • KB-intern: lb-atz-07 (Überblick) · lb-atz-09 (Änderungsmeldungen, ATZ-Geld) · lb-atz-10 (Abrechnung/SZ) · lb-atz-11 (Vereinbarungsinhalt) · lb-atz-12 (Formen/80-20) · lb-atz-13 (vorzeitiges Ende, Urlaubsersatzleistung) · lb-atz-15 (Rückforderung kontinuierliche ATZ)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.