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| lb-sac-06 | 2 | Sachbezug - Arbeitsrechtliche Fragen | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | sachbezuge | Gruber | 2026-08 |
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Sachbezug – Arbeitsrechtliche Fragen
Lexis Briefings Personalrecht, Gruber, Stand August 2026 (lb-sac-06).
Zusammenfassung
- Artenvielfalt: Sachbezüge umfassen zB Dienstwohnungen, Gehaltsvorschüsse/Darlehen, Privatnutzung des Firmenfahrzeugs, Arbeitskleidung, Betriebskindergarten/Kinderbetreuungszuschüsse, Betriebsveranstaltungen, Bonusmeilen, Nutzung von Einrichtungen und Anlagen des Arbeitgebers, Getränke/Mahlzeiten, Firmenhandy/IT, Incentive-Reisen, Parkplätze am Dienstort.
- Weitergewährung in Nichtleistungszeiten: Ohne anderweitige Vereinbarung wird die Pflicht zur Verfügungstellung durch Urlaub, Krankenstand und Feiertage nicht unterbrochen — Sachbezüge sind grundsätzlich ins Urlaubs-, Kranken- und Feiertagsentgelt einzubeziehen. Der Generalkollektivvertrag über den Begriff des Krankenentgelts (1.9.1974) nimmt jene Sachbezüge aus, die wegen unmittelbaren Zusammenhangs mit der Arbeitsleistung während der Dienstverhinderung nicht nutzbar sind (zB Mahlzeiten/Getränke, steuerfreie Fehlgeldentschädigungen, Tages-/Nächtigungsgelder, Trennungsgelder, Entfernungszulagen, Fahrtkosten/Werkverkehr Wohnung–Arbeitsstätte); der Generalkollektivvertrag zum Urlaubsentgelt (1.9.1974) nimmt insbesondere Mahlzeiten/Getränke und die Beförderung Wohnung–Arbeitsstätte aus. Beide gelten im Zweifel analog für Angestellte.
- Dienstwohnung (an den Bestand des Dienstverhältnisses gebunden) ist auch bei reduziertem oder erloschenem Entgeltanspruch uneingeschränkt weiterzugewähren; Entzug ohne Zustimmung nur bei vereinbartem Widerrufsvorbehalt und sachlichem Grund. An das Entgelt geknüpfte Sachbezüge teilen dagegen das Schicksal des Geldbezugs.
- Widerruf: Ein einmal gewährter Sachbezug kann ohne Vereinbarung nicht einseitig entzogen werden → jederzeitigen (entschädigungslosen) Widerruf arbeitsvertraglich empfehlen (Quellenverweis auf Muster „Widerruf Dienstwagen").
- Mindestentgelt: Das kollektivvertragliche Mindestentgelt ist zwingend in Geld zu gewähren (Geldzahlungsgebot); die Anrechnung von Sachbezügen ist nicht erlaubt.
- § 53 Abs 1 ASVG: Der Arbeitnehmeranteil an den allgemeinen SV-Beiträgen (ohne Arbeiterkammerumlage/Wohnbauförderungsbeitrag) darf 20 % der Geldbezüge nicht übersteigen — den Überschuss trägt der Arbeitgeber (Hintergrund: Truckverbot, GewO 1859).
- Abfertigung Alt (§ 23 AngG): Das monatliche Entgelt umfasst alle Geld- und Sachbezüge; Sachbezüge sind mit ihrem tatsächlichen Wert (ersparte Aufwendungen) zu berücksichtigen, die fiskalische SBWVO-Bewertung dient nur als Orientierung.
- Urlaubsersatzleistung: regelmäßig wiederkehrende Bezüge inkl. Sachbezüge; kein Einbezug, soweit der Sachbezug für den bezahlten Zeitraum weitergewährt wird.
- Schutzfristen: Vereinbarungen über die Dienstwohnung sind während Kündigungs-/Entlassungsschutz nur vor Gericht nach Rechtsbelehrung wirksam (§ 16 MSchG) bzw. mit Bescheinigung (§ 11 APSG).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Sachbezug in Entgeltersatzzeiten | grundsätzlich weiterzugewähren (Urlaub, Feiertag, Krankenstand); GKV-Ausschlüsse vom Krankenentgelt: Mahlzeiten/Getränke, steuerfreie Fehlgeldentschädigungen, Tages-/Nächtigungsgelder, Trennungsgelder, Entfernungszulagen, Fahrtkosten/Werkverkehr W–A |
| Urlaubsentgelt | GKV Urlaubsgesetz-Entgelt (1.9.1974): freie/verbilligte Mahlzeiten, Getränke und Beförderung W–A nicht einbezogen |
| Dienstwohnung im Krankenstand | uneingeschränkte Weitergewährung auch bei reduziertem/fehlendem Entgeltanspruch; Entzug nur mit Widerrufsvorbehalt + sachlichem Grund |
| Entgeltbezogene Sachbezüge | teilen das Schicksal des Geldbezugs (zB Kfz-Privatnutzung entziehbar, wenn kein Entgeltanspruch); bei reduziertem Entgelt mangels Teilbarkeit idR kein Entzug möglich |
| Mindestentgelt | KV-Mindestentgelt zwingend in Geld; keine Anrechnung von Sachbezügen |
| SV-Beitragsobergrenze | AN-Anteil (KV/PV/AV, ohne AK-Umlage/WF-Beitrag) max. 20 % der Geldbezüge; Überschuss trägt der AG (§ 53 Abs 1 ASVG); Truckverbot: §§ 78, 78b, 78c GewO 1859 |
| Abfertigung Alt | § 23 AngG: Vielfaches des monatlichen Entgelts inkl. aller Geld- und Sachbezüge; Bewertung mit tatsächlichem Wert, SBWVO nur Orientierung |
| Urlaubsersatzleistung | laufende Sachbezüge zählen zu den regelmäßig wiederkehrenden Bezügen; kein Einbezug, wenn der Sachbezug im bezahlten Zeitraum weiterläuft |
| Schutzfristen | Dienstwohnung-Vereinbarungen während des Kündigungs-/Entlassungsschutzes nur vor Gericht nach Rechtsbelehrung wirksam (§ 16 MSchG) bzw. mit Bescheinigung von Gericht/Interessenvertretung (§ 11 APSG) |
Rechtsgrundlagen
- Generalkollektivverträge vom 1.9.1974 (Entgelt-Begriff; Urlaubsgesetz-Entgelt) — für Arbeiter, im Zweifel analog für Angestellte; zentrale Ausnahmen vom Kranken-/Urlaubsentgelt.
- ASVG § 53 Abs 1 (20 %-Obergrenze des AN-Anteils bezogen auf die Geldbezüge), AngG § 23 (Abfertigung Alt), MSchG § 16 und APSG § 11 (Vertragsschutz bei Dienstwohnungen), GewO 1859 §§ 78, 78b, 78c (Truckverbot).
- Judikatur: OGH 9 ObA 68/07a (Abfertigung: tatsächlicher Wert); 9 ObA 92/15t (Geldzahlungsgebot); 95/08/0037 und 9 ObA 112/03s (keine Anrechnung auf das Mindestentgelt); ARD 5298/2/2002 (Weitergewährung in Entgeltersatzzeiten).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Entgeltersatzberechnungen (Urlaubs-/Kranken-/Feiertagsentgelt, Urlaubsersatzleistung) brauchen je Sachbezugsart die Entscheidung „einbeziehen oder GKV-Ausschluss" — als Regel-Ausnahme-Liste je Sachbezugsart hinterlegen, nicht global.
- Zwei Bewertungskreise: fiskalischer Sachbezugswert (SBWVO) für die Lohnabgaben vs. tatsächlicher Wert für die Abfertigung Alt → die SBWVO-Werte dürfen nicht unkritisch in der Abfertigungsberechnung wiederverwendet werden.
- Laufende Sachbezüge pausieren in Urlaubs-/Krankenzeiträumen nicht automatisch (Work-Entry-Perioden); die 20 %-Grenze des § 53 Abs 1 ASVG kann bei hohen Sachbezügen zur Arbeitgeber-Tragung von Überschussbeiträgen führen.
- Widerrufsvorbehalt = Vertragsdaten (kein Engine-Mechanismus), aber Basis für das Ende des Sachbezugsansatzes in der Abrechnung.
Verweise
- KB-intern: lb-bso-03 (Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist) · lb-prd-03 (Präsenz- und Zivildienst — Auswirkungen auf das Dienstverhältnis) · lb-sac-03 (Privatnutzung Dienstwagen — Unverbindlichkeitsvorbehalt) · lb-sac-09 (Dienstwohnung — Bewertung) · lb-ent-10 (Lohn & Gehalt — Bezugsrahmen Entgeltbegriff)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md - Hinweis: Von den Breadcrumb-Verweisen sind „Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist“ (mit Batch 8 im Korpus, lb-bso-03) und „Präsenz- und Zivildienst – Auswirkungen auf das Dienstverhältnis“ (mit Batch 7, lb-prd-03) jetzt als cross_refs aufgenommen; „Ansprüche während der Mutterschutzfrist“ bleibt nicht im KB-Korpus (Beschaffungskandidat, Folgebatch).