Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/sachbezug_arbeitsrechtliche_fragen.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

7.6 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-sac-06 2 Sachbezug - Arbeitsrechtliche Fragen Lexis Briefings Personalrecht Entgelt: Anspruch & Abrechnung sachbezuge Gruber 2026-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_sachbezug_arbeitsrechtliche_fragen.pdf .lexis360/md/sachbezug_arbeitsrechtliche_fragen.md
ASVG § 53 Abs 1
AngG § 23
MSchG § 16
APSG § 11
GewO 1859 §§ 78, 78b, 78c
sachbezug
widerrufsvorbehalt
urlaubsentgelt
abfertigung-alt
mindestentgelt
lb-bso-03
lb-ent-10
lb-prd-03
lb-sac-03
lb-sac-09

Sachbezug Arbeitsrechtliche Fragen

Lexis Briefings Personalrecht, Gruber, Stand August 2026 (lb-sac-06).

Zusammenfassung

  • Artenvielfalt: Sachbezüge umfassen zB Dienstwohnungen, Gehaltsvorschüsse/Darlehen, Privatnutzung des Firmenfahrzeugs, Arbeitskleidung, Betriebskindergarten/Kinderbetreuungszuschüsse, Betriebsveranstaltungen, Bonusmeilen, Nutzung von Einrichtungen und Anlagen des Arbeitgebers, Getränke/Mahlzeiten, Firmenhandy/IT, Incentive-Reisen, Parkplätze am Dienstort.
  • Weitergewährung in Nichtleistungszeiten: Ohne anderweitige Vereinbarung wird die Pflicht zur Verfügungstellung durch Urlaub, Krankenstand und Feiertage nicht unterbrochen — Sachbezüge sind grundsätzlich ins Urlaubs-, Kranken- und Feiertagsentgelt einzubeziehen. Der Generalkollektivvertrag über den Begriff des Krankenentgelts (1.9.1974) nimmt jene Sachbezüge aus, die wegen unmittelbaren Zusammenhangs mit der Arbeitsleistung während der Dienstverhinderung nicht nutzbar sind (zB Mahlzeiten/Getränke, steuerfreie Fehlgeldentschädigungen, Tages-/Nächtigungsgelder, Trennungsgelder, Entfernungszulagen, Fahrtkosten/Werkverkehr WohnungArbeitsstätte); der Generalkollektivvertrag zum Urlaubsentgelt (1.9.1974) nimmt insbesondere Mahlzeiten/Getränke und die Beförderung WohnungArbeitsstätte aus. Beide gelten im Zweifel analog für Angestellte.
  • Dienstwohnung (an den Bestand des Dienstverhältnisses gebunden) ist auch bei reduziertem oder erloschenem Entgeltanspruch uneingeschränkt weiterzugewähren; Entzug ohne Zustimmung nur bei vereinbartem Widerrufsvorbehalt und sachlichem Grund. An das Entgelt geknüpfte Sachbezüge teilen dagegen das Schicksal des Geldbezugs.
  • Widerruf: Ein einmal gewährter Sachbezug kann ohne Vereinbarung nicht einseitig entzogen werden → jederzeitigen (entschädigungslosen) Widerruf arbeitsvertraglich empfehlen (Quellenverweis auf Muster „Widerruf Dienstwagen").
  • Mindestentgelt: Das kollektivvertragliche Mindestentgelt ist zwingend in Geld zu gewähren (Geldzahlungsgebot); die Anrechnung von Sachbezügen ist nicht erlaubt.
  • § 53 Abs 1 ASVG: Der Arbeitnehmeranteil an den allgemeinen SV-Beiträgen (ohne Arbeiterkammerumlage/Wohnbauförderungsbeitrag) darf 20 % der Geldbezüge nicht übersteigen — den Überschuss trägt der Arbeitgeber (Hintergrund: Truckverbot, GewO 1859).
  • Abfertigung Alt (§ 23 AngG): Das monatliche Entgelt umfasst alle Geld- und Sachbezüge; Sachbezüge sind mit ihrem tatsächlichen Wert (ersparte Aufwendungen) zu berücksichtigen, die fiskalische SBWVO-Bewertung dient nur als Orientierung.
  • Urlaubsersatzleistung: regelmäßig wiederkehrende Bezüge inkl. Sachbezüge; kein Einbezug, soweit der Sachbezug für den bezahlten Zeitraum weitergewährt wird.
  • Schutzfristen: Vereinbarungen über die Dienstwohnung sind während Kündigungs-/Entlassungsschutz nur vor Gericht nach Rechtsbelehrung wirksam (§ 16 MSchG) bzw. mit Bescheinigung (§ 11 APSG).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Sachbezug in Entgeltersatzzeiten grundsätzlich weiterzugewähren (Urlaub, Feiertag, Krankenstand); GKV-Ausschlüsse vom Krankenentgelt: Mahlzeiten/Getränke, steuerfreie Fehlgeldentschädigungen, Tages-/Nächtigungsgelder, Trennungsgelder, Entfernungszulagen, Fahrtkosten/Werkverkehr WA
Urlaubsentgelt GKV Urlaubsgesetz-Entgelt (1.9.1974): freie/verbilligte Mahlzeiten, Getränke und Beförderung WA nicht einbezogen
Dienstwohnung im Krankenstand uneingeschränkte Weitergewährung auch bei reduziertem/fehlendem Entgeltanspruch; Entzug nur mit Widerrufsvorbehalt + sachlichem Grund
Entgeltbezogene Sachbezüge teilen das Schicksal des Geldbezugs (zB Kfz-Privatnutzung entziehbar, wenn kein Entgeltanspruch); bei reduziertem Entgelt mangels Teilbarkeit idR kein Entzug möglich
Mindestentgelt KV-Mindestentgelt zwingend in Geld; keine Anrechnung von Sachbezügen
SV-Beitragsobergrenze AN-Anteil (KV/PV/AV, ohne AK-Umlage/WF-Beitrag) max. 20 % der Geldbezüge; Überschuss trägt der AG (§ 53 Abs 1 ASVG); Truckverbot: §§ 78, 78b, 78c GewO 1859
Abfertigung Alt § 23 AngG: Vielfaches des monatlichen Entgelts inkl. aller Geld- und Sachbezüge; Bewertung mit tatsächlichem Wert, SBWVO nur Orientierung
Urlaubsersatzleistung laufende Sachbezüge zählen zu den regelmäßig wiederkehrenden Bezügen; kein Einbezug, wenn der Sachbezug im bezahlten Zeitraum weiterläuft
Schutzfristen Dienstwohnung-Vereinbarungen während des Kündigungs-/Entlassungsschutzes nur vor Gericht nach Rechtsbelehrung wirksam (§ 16 MSchG) bzw. mit Bescheinigung von Gericht/Interessenvertretung (§ 11 APSG)

Rechtsgrundlagen

  • Generalkollektivverträge vom 1.9.1974 (Entgelt-Begriff; Urlaubsgesetz-Entgelt) — für Arbeiter, im Zweifel analog für Angestellte; zentrale Ausnahmen vom Kranken-/Urlaubsentgelt.
  • ASVG § 53 Abs 1 (20 %-Obergrenze des AN-Anteils bezogen auf die Geldbezüge), AngG § 23 (Abfertigung Alt), MSchG § 16 und APSG § 11 (Vertragsschutz bei Dienstwohnungen), GewO 1859 §§ 78, 78b, 78c (Truckverbot).
  • Judikatur: OGH 9 ObA 68/07a (Abfertigung: tatsächlicher Wert); 9 ObA 92/15t (Geldzahlungsgebot); 95/08/0037 und 9 ObA 112/03s (keine Anrechnung auf das Mindestentgelt); ARD 5298/2/2002 (Weitergewährung in Entgeltersatzzeiten).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Entgeltersatzberechnungen (Urlaubs-/Kranken-/Feiertagsentgelt, Urlaubsersatzleistung) brauchen je Sachbezugsart die Entscheidung „einbeziehen oder GKV-Ausschluss" — als Regel-Ausnahme-Liste je Sachbezugsart hinterlegen, nicht global.
  • Zwei Bewertungskreise: fiskalischer Sachbezugswert (SBWVO) für die Lohnabgaben vs. tatsächlicher Wert für die Abfertigung Alt → die SBWVO-Werte dürfen nicht unkritisch in der Abfertigungsberechnung wiederverwendet werden.
  • Laufende Sachbezüge pausieren in Urlaubs-/Krankenzeiträumen nicht automatisch (Work-Entry-Perioden); die 20 %-Grenze des § 53 Abs 1 ASVG kann bei hohen Sachbezügen zur Arbeitgeber-Tragung von Überschussbeiträgen führen.
  • Widerrufsvorbehalt = Vertragsdaten (kein Engine-Mechanismus), aber Basis für das Ende des Sachbezugsansatzes in der Abrechnung.

Verweise

  • KB-intern: lb-bso-03 (Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist) · lb-prd-03 (Präsenz- und Zivildienst — Auswirkungen auf das Dienstverhältnis) · lb-sac-03 (Privatnutzung Dienstwagen — Unverbindlichkeitsvorbehalt) · lb-sac-09 (Dienstwohnung — Bewertung) · lb-ent-10 (Lohn & Gehalt — Bezugsrahmen Entgeltbegriff)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md
  • Hinweis: Von den Breadcrumb-Verweisen sind „Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist“ (mit Batch 8 im Korpus, lb-bso-03) und „Präsenz- und Zivildienst Auswirkungen auf das Dienstverhältnis“ (mit Batch 7, lb-prd-03) jetzt als cross_refs aufgenommen; „Ansprüche während der Mutterschutzfrist“ bleibt nicht im KB-Korpus (Beschaffungskandidat, Folgebatch).