25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
5.5 KiB
5.5 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-ges-01 | 3 | Sachzuwendungen & Geschenke | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | geschenke | Kronberger | 2026-08 |
|
|
|
|
Sachzuwendungen & Geschenke
Lexis Briefings Personalrecht, Kronberger, Stand August 2026 (lb-ges-01).
Zusammenfassung
- Abgabenfreie Fallgruppen: (1) Wert der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflug, kulturelle Veranstaltung, Betriebsfeier) bis € 365,– je AN und Kalenderjahr; (2) im Rahmen von Betriebsveranstaltungen empfangene Sachzuwendungen zusätzlich bis € 186,–/Jahr; (3) Sachzuwendungen aus Anlass von Dienst- oder Firmenjubiläen bis € 186,–/Jahr (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG, § 49 Abs 3 Z 17 ASVG) — jeweils lohnsteuer-, SV- und lohnnebenkostenfrei.
- Freibeträge, keine Freigrenzen: Übersteigt der Wert die Grenze, bleibt der Freibetrag abzugsfähig und nur der übersteigende Wert ist zu verabgaben (Beispiel Geschenk € 300,– → € 186,– frei, € 114,– steuerpflichtig).
- Begriff: Sachzuwendungen sind Sachbezüge aller Art, die keine individuelle Entlohnung sein dürfen; Barzahlungen sind stets steuer- und beitragspflichtig. Beispielkatalog: Autobahnvignetten, nicht in Bargeld lösbare Gutscheine/Geschenkmünzen, Goldmünzen/Golddukaten mit Goldwert im Vordergrund.
- Keine besondere Betriebsfeier erforderlich: zB die Verteilung von Weihnachtsgeschenken gilt als Betriebsveranstaltung, wenn die Übergabe der Geschenke eigentlicher Anlass und Inhalt der Veranstaltung ist (→ lb-ges-02).
- Jubiläen: begünstigt aus Anlass 10/20/25/30/35/40/45/50-jähriger Dienstjubiläen sowie 10/20/25/30/40/50/60/70/75/80/90/100-…-jähriger Firmenjubiläen; der €-186,–-Freibetrag steht gesondert zum Betriebsveranstaltungs-Freibetrag, bei zusammenfallendem Dienst- und Firmenjubiläum im selben Jahr aber nur einmal.
- Jubiläumsgelder (bar) sind — anders als Jubiläumssachgeschenke — steuer- und beitragspflichtig: seit 1. 1. 2016 als Sonderzahlung (§ 49 Abs 2 ASVG) bis zur SV-Jahres-Höchstbeitragsgrundlage, steuerlich nach § 67 Abs 1 und 2 EStG (bis 31. 12. 2015 SV-beitragsfrei).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Betriebsveranstaltung | Teilnahmewert bis € 365,–/AN/Jahr abgabenfrei (LSt, SV, DB/DZ, KommSt) |
| Sachzuwendungen bei BV | zusätzlich bis € 186,–/AN/Jahr abgabenfrei |
| Jubiläum (Dienst/Firma) | bis € 186,–/Jahr; nur einmal, wenn Dienst- und Firmenjubiläum im selben Jahr zusammenfallen |
| Rechtsnatur | Freibeträge (keine Freigrenzen): übersteigender Wert abgabepflichtig (Beispiel € 300 → 186 frei / 114 pflichtig) |
| Jubiläumsstufen | Dienstjubiläen: 10/20/25/30/35/40/45/50 Jahre · Firmenjubiläen: 10/20/25/30/40/50/60/70/75/80/90/100 … Jahre |
| Jubiläumsgeld | bar, abgabenpflichtig: SV als SZ nach § 49 Abs 2 ASVG bis zur SZ-Höchstbeitragsgrundlage € 13.860,–/Jahr (2026); LSt als sonstiger Bezug nach § 67 Abs 1 und 2 EStG |
| Lohnkonto | freie Werte ohne Lohnkontenpflicht; Überschreitung → Versteuerung des Mehrbetrags |
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs 1 Z 14 EStG — Steuerfreiheit der Sachzuwendungen (Betriebsveranstaltungen, Jubiläen). ✅
- § 49 Abs 3 Z 17 ASVG — parallele Beitragsfreiheit. ✅
- § 49 Abs 2 ASVG — Jubiläumsgelder als Sonderzahlung (Beitragspflicht seit 1. 1. 2016). ✅
- § 67 Abs 1 und 2 EStG — steuerliche Behandlung der Jubiläumsgelder als sonstiger Bezug. ✅
- LStR 2002 Rz 78–80 — Verwaltungsmeinung zu Freibetragshöhe, Sachzuwendungsbegriff und Beispielen; Lohnkontenverordnung — mangels Aufzählung keine Lohnkontenpflicht des freien Vorteils (ohne §-Zitat). ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Jahreswerte je AN kumulieren: € 365 (BV-Teilnahme) und € 186 (Sachzuwendungen) als Jahresparameter; die Abrechnung erfasst nur den die Freibeträge übersteigenden Wert als Sachbezug — Freibetrags-, nicht Freigrenzenlogik (Wert − Freibetrag = BG, keine Alles-oder-nichts- Schwelle; Systematik-Vergleich → lb-sac-02).
- Abgabenfreie Zuwendungen ohne Lohnkontenpflicht → keine Lohnkonto-Position, aber interne Kumulationsdokumentation der Werte für die GPLB nötig.
- Jubiläumsgelder in die Sonderzahlungs-Verarbeitung (§ 67, SV mit SZ-Jahresdeckel € 13.860,–) — getrennt von den Sachgeschenken; der Jubiläumsanlass (Dienstjahre/Firmenjubiläum) ist Stammdatenfrage.
- Jubiläumsstufen und Wertgrenzen als konstante Parameter (Jahreswerte) führen, um Rechtsänderungen ohne Regelanpassung einspielen zu können.
Verweise
- KB-intern: lb-ges-02 (Weihnachtsgeschenke als Anwendungsfall) · lb-sac-02 (Mitarbeiterrabatte — Freigrenze/Freibetrag-Systematik) · lb-sac-07 (Sachbezug Betriebsveranstaltungen) · lb-sac-20 (Zuwendungen zu Begräbnis — weitere §-3-Befreiung) · lb-son-04 (Sonderzahlungen — Steuer: Jubiläumsgeld als SZ)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md