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| lb-sch-03 | 7 | Schwangerschaft - Arbeitnehmerkündigung und einvernehmliche Auflösung | Lexis Briefings Personalrecht | Schwangerschaft & Elternkarenz | schwangerschaft | Sabara | 2026-07 |
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Schwangerschaft - Arbeitnehmerkündigung und einvernehmliche Auflösung
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand Juli 2026 (lb-sch-03).
Zusammenfassung
- Arbeitnehmerkündigung: Die Kündigung durch die Schwangere selbst ist während der Schwangerschaft uneingeschränkt möglich; Fristen und Termine sind wie sonst einzuhalten. Der MSchG-Kündigungsschutz richtet sich gegen den Arbeitgeber (→ lb-sch-06).
- Einvernehmliche Auflösung (§ 10 Abs 7 MSchG): Mit einer Schwangeren nur schriftlich wirksam vereinbarbar. Bei minderjährigen Arbeitnehmerinnen muss der Vereinbarung zusätzlich eine Bescheinigung eines Gerichts (Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht, ASG Wien) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer (zB Arbeiterkammer) beigeschlossen sein, aus der die Belehrung über den Kündigungsschutz nach dem MSchG hervorgeht.
- Unkenntnis der Schwangerschaft: Wusste die Arbeitnehmerin bei der Vereinbarung noch nichts von ihrer Schwangerschaft, kann sie die Unwirksamkeit der Auflösung zum vereinbarten Termin geltend machen, wenn sie die Schwangerschaft unverzüglich nach Kenntniserlangung mitteilt (Quelle: noch am selben Tag, nachweislich nicht mehr möglich allerspätestens am nächsten Tag) und sofort die Schwangerschaftsbestätigung übermittelt. Das Dienstverhältnis verlängert sich dann bis zum Beginn des generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots (dh bis zum Beginn der Schutzfrist; → lb-msf-02). Bei verspäteter Mitteilung bleibt es bei der Auflösung zum ursprünglichen Termin.
- Praxistipp der Quelle: Zusatzklausel, wonach die einvernehmliche Auflösung auch bei bereits bestehender, aber (noch) nicht bekannter Schwangerschaft wirksam sein soll. Ob solche Klauseln gerichtlich Bestand hätten, ist ungewiss — es gibt dazu keine Rechtsprechung (⚠ Quelleneinschätzung; schadet laut Quelle jedenfalls nicht).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Arbeitnehmerkündigung | während der Schwangerschaft zulässig; gesetzliche/KV-Fristen und -termine unberührt |
| Schriftform | einvernehmliche Auflösung mit Schwangerer nur schriftlich wirksam (§ 10 Abs 7 MSchG) |
| Minderjährige | zusätzliche Bescheinigung (Gericht oder Interessenvertretung) über die MSchG-Belehrung |
| Mitteilungsfrist | „unverzüglich": noch am selben Tag, allerspätestens am nächsten Tag, plus sofortige Übermittlung der Schwangerschaftsbestätigung |
| Rechtsfolge bei rechtzeitiger Einwendung | Auflösungstermin fällt weg; Dienstverhältnis verlängert sich bis zum Beginn der Schutzfrist |
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs 7 MSchG (Schriftform, Minderjährigen-Bescheinigung) — ✅ im Quelltext zitiert.
- Verlängerungsfolge „bis zum Beginn des generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots" mit Judikaturfundstelle 8 ObA 76/06v belegt — ✅; der Begriff „Schutzfrist" wird vom Briefing selbst als Klammer gesetzt (Detailregime → lb-msf-02).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Beendigungs-Constraint statt hartem Enddatum: Bei einvernehmlicher Auflösung mit einer (möglicherweise) Schwangeren darf das Dienstenddatum nicht als fix terminierte Beendigung gebucht werden, solange das Mutterschutz-Fenster (Schwangerschaftsbeginn bis Schutzfristende) offen ist — Validierung/Warnung vor Beendigung, die das MSchG-Fenster schneidet; bei Unwirksamkeits-Einwendung endet das Dienstverhältnis erst mit Beginn der Schutzfrist (Abrechnung der Zwischenzeit, Storno der bereits erstellten Beendigungsabrechnung).
- Dokumentenpflicht (Schriftform; bei Minderjährigen Belehrungs-Bescheinigung) als Anhang-Pflicht am Beendigungs-Datensatz vorsehen (HR-Dokumentenstruktur).
- Abrechnungslogik AN-Kündigung bleibt unverändert (Kündigungszeit bezahlt bis Termin); kein Sonderfall für Schwangerschaft nötig.
- Für Gemeindebedienstete (Bgld.): MSchG nur für bundesrechtliche
Restfälle, Mutterschutz/Karenz über Bgld. MVKG/GemBG
(
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md) — Constraint-Regime je Mitarbeitergruppe konfigurierbar halten.
Verweise
- KB-intern: lb-sch-06 (Arbeitgeberkündigung/Entlassung mit Gerichtszustimmung) · lb-sch-05 (persönlicher Geltungsbereich; Motivkündigungsschutz freier Dienstnehmerinnen) · lb-sch-08 (Beginn/Ende des Schutzes, Befristung) · lb-kar-05 (Kündigungs-/Entlassungsschutz während Elternkarenz) · lb-msf-02 (Beginn der Schutzfrist vor der Geburt).
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md·personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md. - Hinweis (Export-Artefakt): Die Judikaturfundstelle ist im Export als „1 8 ObA 76/06v" mit dem Fußnotenmarker verschmolzen; Lesart 8 ObA 76/06v aus dem Kontext (ARD 5750/2/2007).