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lb-kzs-03 7 Sterbebegleitung Lexis Briefings Personalrecht Urlaub & Karenzierung karenzsonderformen Thöny-Maier/David 2026-07
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AVRAG § 14a
AVRAG § 15a
UrlG § 10
UrlG § 16
EO § 381
familienhospizkarenz
sterbebegleitung
hospizkarenz
hospizteilzeit
karenzsonderformen
kundigungsschutz
lb-kzs-02
lb-kzs-04
lb-kzs-07
lb-pfl-01
lb-son-01
lb-son-02
lb-url-09
lb-url-13

Sterbebegleitung

Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier/David, Stand Juli 2026 (lb-kzs-03).

Zusammenfassung

  • Anspruch (§ 14a AVRAG): Echte Arbeitnehmer (nicht freie Dienstnehmer!) haben Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit (Hospizteilzeit), Änderung der Lage der Arbeitszeit oder gänzliche Freistellung gegen Entfall des Entgelts (Hospizkarenz) zum Zwecke der Sterbebegleitung naher Angehöriger.
  • Nahe Angehörige (§ 14a AVRAG iVm § 16 Abs 1 UrlG; gemeinsamer Haushalt nicht erforderlich): Ehegatten/eingetragene Partner; in gerader Linie Verwandte (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel); Wahl- und Pflegekinder; Lebensgefährten; Geschwister; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Wahl- und Pflegeeltern; leibliche Kinder des Ehegatten oder Lebensgefährten. Grund (auch einer Verlängerung) und Verwandtschaftsverhältnis sind glaubhaft zu machen; auf Verlangen des Arbeitgebers schriftlicher Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (§ 14a Abs 2 AVRAG).
  • Verfahren: Schriftliches Verlangen mit Antrittszeitpunkt und Dauer; Bekanntgabe der gewählten Maßnahme spätestens 5 Arbeitstage vor Antritt (bei Verlängerung 10 Arbeitstage). Verhindern kann der Arbeitgeber nur durch Klage beim Arbeits- und Sozialgericht zwischen Zugang des Antrags und Antritt; keine Berufung, kein Kostenersatzanspruch; Antritt trotz Klage möglich, sofern nicht eine einstweilige Verfügung (§ 381 Z 2 EO) ergeht.
  • Dauer: höchstens 3 Monate, schriftlich verlängerbar auf höchstens 6 Monate insgesamt.
  • Rückkehr: Wegfall des Grundes unverzüglich bekannt geben; vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit ab 2 Wochen nach Wegfall verlangbar; auch der Arbeitgeber kann bei Wegfall der Sterbebegleitung vorzeitige Rückkehr verlangen, sofern keine berechtigten Interessen des Arbeitnehmers entgegenstehen.
  • Urlaub: Bei Freistellung wird nicht bereits verbrauchter Urlaub entsprechend der aktiven Dienstzeit im Urlaubsjahr aliquotiert (Aufrundung von Urlaubsteilen auf ganze Tage). Sonderzahlungen aliquot zur aktiven Dienstzeit im Kalenderjahr; nach Wechsel Vollzeit → Teilzeit Stichtags- oder Mischsonderzahlung je nach KV (ohne KV-Regel: Mischberechnung) — → lb-son-01, lb-son-02.
  • Beendigung während der Maßnahme: Abfertigung „Alt" auf Basis des Entgelts des letzten Monats vor Antritt der Maßnahme; Urlaubsersatzleistung bei gänzlicher Freistellung auf Basis der Bezüge des letzten Monats vor der Freistellung. Endet das Dienstverhältnis während einer Herabsetzung durch Entlassung ohne Verschulden, begründeten vorzeitigen Austritt, Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung, ist für die Urlaubsersatzleistung (§ 10 Abs 4 UrlG) die im Urlaubsjahr des Urlaubsanfalls überwiegend geschuldete Arbeitszeit zugrunde zu legen (Quellenbeispiel: Reduktion 40 → 20 Stunden, Beendigung 15. 8., Urlaubsjahr ab 1. 1. → UEL auf 20-Stunden-Basis); bei Arbeitnehmerkündigung und verschuldeter Entlassung gebührt sie auf Basis der reduzierten Arbeitszeit.
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz (§ 15a AVRAG): ab Bekanntgabe der beabsichtigten Inanspruchnahme bis 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme; Kündigung/Entlassung nur mit vorheriger Zustimmung des ASG (Zustimmung immer vor Ausspruch einholen, sonst rechtsunwirksam). Danach Motivkündigungsschutz des ArbVG.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Maßnahmeformen Hospizteilzeit, Lageänderung, Hospizkarenz (§ 14a AVRAG)
Meldung schriftlich, spätestens 5 Arbeitstage vor Antritt; Verlängerung: 10 Arbeitstage
Dauer max. 3 Monate, verlängerbar auf max. 6 Monate gesamt
Vorzeitige Rückkehr ab 2 Wochen nach Wegfall des Grundes
Kündigungs-/Entlassungsschutz § 15a AVRAG: ab Bekanntgabe bis 4 Wochen nach Ende; nur mit vorheriger ASG-Zustimmung
Urlaubsersatzleistung bei Herabsetzung idR überwiegend geschuldete Arbeitszeit des Urlaubsjahres (§ 10 Abs 4 UrlG)

Rechtsgrundlagen

  • § 14a AVRAG (Abs 2 schriftlicher Nachweis), § 15a AVRAG (erhöhter Kündigungs-/Entlassungsschutz), § 16 Abs 1 UrlG (Angehörigenkreis), § 10 Abs 4 UrlG (Urlaubsersatzleistung), § 381 Z 2 EO (einstweilige Verfügung) — im Quelltext zitiert.
  • Abgrenzung zur Pflegefreistellung nach § 16 UrlG (kurzfristige, entgeltfortgezahlte Verhinderungsfälle) — eigene Briefings lb-pfl-01: Sterbebegleitung ist die längerfristige, entgeltlose Gegenmaßnahme.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Unbezahlte Karenzform mit AMS-/BMSG-Leistung: Während der Hospizkarenz besteht kein Arbeitgeberentgelt; das Pflegekarenzgeld (§ 21c Abs 3 BPGG, → lb-kzs-07) läuft beim Bund — im Odoo nur die korrekte Unterbrechung (keine Payslip-Zeilen, SV-Ab-/Anmeldung „Familienhospizkarenz", → lb-kzs-02) abbilden.
  • Hospizteilzeit = Teilzeitreduktion: Wechsel der Normalarbeitszeit auf dem Vertrag/hr.version mit reduziertem work_time_rate; Mischsonderzahlungs-/Stichtagslogik nach KV (→ lb-son-01, lb-url-13) braucht den Maßnahmezeitraum als Nichtleistungs-/Reduktionszeitraum.
  • Urlaubs-Engine: Aliquotierung des Urlaubsanspruchs nach aktiver Dienstzeit mit Aufrundung; Urlaubsersatzleistung mit Arbeitszeit-Basisauswahl (überwiegend geschuldete AZ des Urlaubsjahres vs. reduzierte AZ) je Beendigungsart — als Bemessungsoption am Beendigungsdatensatz.
  • Kündigungsschutz-Constraint: Schutzfenster ab Bekanntgabe bis 4 Wochen nach Maßnahmeende in das gemeinsame Schutzfenster-Modell (gleiche Mechanik wie MSchG/Karenz, → lb-sch-06, lb-kar-05); ASG-Zustimmung als Dokumentpflicht.
  • Fristen-Aktivitäten: 5-/10-Arbeitstage-Bekanntgabefrist und 2-Wochen-Rückkehrfrist als konfigurierbare Fristenaufsicht.

Verweise

  • KB-intern: lb-kzs-02 (SV während Familienhospizkarenz) · lb-kzs-04 (Begleitung schwerst erkrankter Kinder — Regelungen gelten entsprechend) · lb-kzs-07 (Pflegekarenzgeld auch bei Hospizkarenz) · lb-pfl-01 (Pflegefreistellung — Abgrenzung § 16 UrlG) · lb-son-01 (Aliquotierung von Sonderzahlungen) · lb-son-02 (Sonderzahlungen — Arbeitsrecht; direkter Quellenverweis) · lb-url-09 (Urlaubsersatzleistung) · lb-url-13 (Wechsel Vollzeit/Teilzeit).
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md · personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md (landesrechtliche Sterbebegleitungs-Regelungen für GemBG-Bedienstete klären).