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lb-url-06 7 Urlaub und Arbeitsverhinderung Lexis Briefings Personalrecht Urlaub & Karenzierung urlaub Niederfriniger/Radauer 2026-07
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.lexis360/Lexis360_urlaub_und_arbeitsverhinderung.pdf .lexis360/md/urlaub_und_arbeitsverhinderung.md
UrlG § 4 Abs 2
UrlG § 5 Abs 1
UrlG § 5 Abs 2
UrlG § 5 Abs 3
EFZG § 2 Abs 2
ABGB § 1155 Abs 1
EpidemieG
urlaub
krankenstand
urlaubsunterbrechung
arbeitsverhinderung
drei-tage-regel
entgeltfortzahlung
lb-url-05
lb-url-10
lb-dvh-01
lb-krs-03
lb-krs-08
lb-pfl-01
lb-pfl-02
lb-prd-02

Urlaub und Arbeitsverhinderung

Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-url-06).

Zusammenfassung

  • Grundfrage: Fällt Urlaub mit einer Arbeitsverhinderung zusammen, ist zu unterscheiden, ob die Verhinderung vor Abschluss der Urlaubsvereinbarung, danach vor Urlaubsantritt oder erst während des Urlaubs auftritt/bekannt wird.
  • Krankheit vor der Urlaubsvereinbarung bekannt (§ 4 Abs 2 UrlG): Für Zeiten der Arbeitsverhinderung (auch Kur-/Reha-Aufenthalte, § 2 Abs 2 EFZG) darf keine Urlaubsvereinbarung geschlossen werden; dennoch geschlossen → Zeitraum gilt nicht als Urlaub. Ob Entgeltfortzahlung besteht, ist unerheblich.
  • Krankheit nach Vereinbarung, vor Antritt: Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers (formfrei; die bloße Krankmeldung genügt als Rücktrittserklärung); keine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs um verlorene Tage (sonst Entlassungsgrund Arbeitspflichtverletzung).
  • Krankheit während des Urlaubs (§ 5 Abs 1 UrlG): Unterbrechung des Urlaubs, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert (nicht Arbeitstage; die vier Kalendertage müssen nicht alle in den Urlaub fallen; mehrere getrennte Krankheiten ≤ 3 Tage werden nicht addiert). Nur die auf Werktage fallenden Krankheitstage zählen nicht als Urlaub. Keine Unterbrechung bei vorsätzlicher/grob fahrlässiger Herbeiführung (Sportunfall nicht automatisch grob fahrlässig) und bei Erkrankung aus einer dem Erholungszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit (§ 5 Abs 2 UrlG).
  • Meldepflicht (§ 5 Abs 3 UrlG): nach dreitägiger Dauer unverzüglich Meldung an den Arbeitgeber + Nachweis über Beginn, Dauer und Ursache; Krankheit im Ausland zusätzlich Befähigungsbestätigung des Arztes (entbehrlich bei Krankenhausbehandlung).
  • Keine automatische Verlängerung: Die Unterbrechung verlängert den vereinbarten Urlaub nicht; eine Verlängerung wäre zu vereinbaren.
  • Andere Verhinderungsgründe: § 4 Abs 2 UrlG gilt für alle Zeiten mit Entgeltfortzahlungsanspruch (Krankenstand, Kur/Reha, Pflegefreistellung, Hochzeit, Begräbnis naher Angehöriger, Zeugeneinvernahme, Arztbesuch, Absonderung nach EpidemieG) — Urlaub „sperrend"; Dienstfreistellung nach § 1155 Abs 1 ABGB ausnahmsweise vereinbarungsfähig. Tritt der Grund während des Urlaubs auf: analoge Anwendung der § 5-Regeln (Rücktritt bzw. Unterbrechung, ebenfalls

    3 Kalendertage, ohne grobe Fahrlässigkeit).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Urlaubsvereinbarung bei EFZ-Zeiten unzulässig, wenn die Umstände bei Abschluss bekannt (§ 4 Abs 2 UrlG); sonst ist die Vereinbarung nichtig und der Zeitraum gilt nicht als Urlaub
Rücktritt bei nachträglicher, vor Antritt bekannter Verhinderung; formfrei, konkludent; Umstände sind nachzuweisen
Unterbrechungsschwelle Arbeitsunfähigkeit > 3 Kalendertage (§ 5 Abs 1 UrlG); nur Werktage werden nicht als Urlaub verbraucht
Keine Addition mehrere nicht zusammenhängende Krankheiten ≤ 3 Tage werden nicht zusammengerechnet
Ausschluss Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit (§ 5 Abs 1); Erwerbstätigkeit gegen den Erholungszweck (§ 5 Abs 2)
Meldepflicht nach 3-tägiger Krankheitsdauer unverzüglich; ärztliches Zeugnis bei Wiederantritt (§ 5 Abs 3); Ausland: Befähigungsbescheinigung des Arztes
Unionsrecht EuGH-Bedenken gegen die Drei-Tage-Regel (Art 7 RL 2003/88/EG) — ⚠ Rechtslage als in Bewegung markiert
Unterbrechung angenommen Einberufung zum Präsenzdienst; neu auftretender Pflegebedarf naher Angehöriger
Unterbrechung abgelehnt Betreuung eines gesunden Kindes; Arbeitsplatzsuche in der Kündigungsfrist

Rechtsgrundlagen

  • § 4 Abs 2 UrlG — Verbot der Urlaubsvereinbarung für entgeltfortzahlungszeiträume (urlaubssperrend); Beispiele der Pflegefreistellung → lb-pfl-01/02, Dienstverhinderungsgründe → lb-dvh-01.
  • § 5 Abs 13 UrlG — Unterbrechung, Ausschlussgründe, Melde-/Nachweispflichten (Nachweisdetails → lb-krs-03, Entgeltfortzahlung → lb-krs-08).
  • § 1155 Abs 1 ABGB — Ausnahme: Urlaubsvereinbarung während bezahlter Dienstfreistellung zulässig.
  • Drei-Tage-Regel: Die EuGH-Rechtsprechung zu Art 7 RL 2003/88/EG erweckt ernsthafte Bedenken an der Unionsrechtskonformität — Rechtsentwicklung beobachten, bevor eine starre Automatik implementiert wird.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Abwesenheits-Kollision als Engine-Thema: Überlappen Urlaubs-Work-Entries mit Krankenstand (oder anderen EFZ-Work-Entries), darf der Urlaub nicht einfach weiterlaufen — die >-3-Kalendertage-Regel (nur Werktage zurückzuerstatten) ist eine Work-Entry-Validierung, keine manuelle Korrektur.
  • Urlaubsvereinbarungs-Sperre: Beim Anlegen von Urlaub darf das System bei bekannten EFZ-Zeiten validieren/warum (§ 4 Abs 2 UrlG); die Verhinderungsgründe müssen als bezahlte/entschuldigte Abwesenheiten klassifiziert sein.
  • Keine automatische Verlängerung: Unterbrochener Urlaub endet am vereinbarten Tag; Resturlaub fällt zurück in den Saldo — keine automatische Terminverschiebung.
  • Nachweisdokumentation (Krankenstandsbestätigung, Auslandsattest) am Abwesenheitseintrag; Meldung „3 Tage" als Workflow-Hinweis (→ lb-krs-03).

Verweise

  • KB-intern: lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung, Rücktrittsrechte) · lb-url-05 (Anspruch & Ausmaß)
  • Querbezüge: lb-dvh-01 (ABC der Dienstverhinderungsgründe) · lb-krs-08 (Entgeltfortzahlung im Krankenstand) · lb-krs-03 (Mitteilungs-/Nachweispflichten) · lb-pfl-01, lb-pfl-02 (Pflegefreistellung als urlaubssperrender Grund) · lb-prd-02 (Präsenzdienst unterbricht Urlaub)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (UrlG ; AZG/EFZG-Abgrenzung Abschnitt 9)