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lb-url-07 7 Urlaubsablöse Lexis Briefings Personalrecht Urlaub & Karenzierung urlaub Niederfriniger/Radauer 2026-07
pdf text
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UrlG § 7
UrlG § 10
EStG § 67 Abs 1
EStG § 67 Abs 2
FLAG § 41
KommStG § 5
WKG § 122
urlaub
urlaubsablose
abloseverbot
nichtigkeit
sonstiger-bezug
lb-url-09
lb-url-10
lb-url-11
lb-url-14
lb-son-04

Urlaubsablöse

Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-url-07).

Zusammenfassung

  • Begriff: Urlaubsablöse ist eine Geld- oder sonstige vermögenswerte Leistung, die der Arbeitnehmer für den Nichtverbrauch des Urlaubs erhält (§ 7 UrlG) — der Spiegelbegriff zur Urlaubsersatzleistung, die erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfällt (→ lb-url-09).
  • Ablöseverbot: Jede Ablösevereinbarung ist absolut nichtig (§ 7 UrlG) und zwar zweiseitig zwingend — auch auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann die Nichtigkeit nur geltend machen, solange er noch nicht geleistet hat.
  • Umgehungsformen (allesamt nichtig): Abgeltung durch erhöhtes laufendes Entgelt, Einbeziehung in All-in-Vereinbarungen, „Informationsreisen" statt Urlaub, Urlaub zu Ausbildungszwecken (im Arbeitgeberinteresse), „Abkaufen" von Urlaubsansprüchen unter Kollegen.
  • Ausnahme: Ablöse bereits verjährter Urlaubsansprüche ist zulässig — der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Verbrauch in natura mehr (→ lb-url-11).
  • Folgen der Nichtigkeit: Der Arbeitnehmer kann den bereits in Geld „abgelösten" Urlaub dennoch konsumieren; der Arbeitgeber kann die Ablöse zurückfordern. Wird nach Beendigung die Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG geltend gemacht, kann die geleistete Ablöse darauf angerechnet werden.
  • Berechnung: mangels gesetzlicher Regeln wie eine Urlaubsersatzleistung zu bemessen (Grundentgelt + anteilige Sonderzahlungen + Zulagen + Durchschnittsbezüge).
  • Abgabenrechtlich: SV-pflichtig als laufendes Entgelt (einmalige, unregelmäßige Auszahlung), lohnsteuerlich „sonstiger Bezug" nach § 67 Abs 1 und 2 EStG, kommunalsteuer-, DB- und DZ-pflichtig. Die ÖGK erkennt Ablösen nach ausgesprochener Kündigung nicht an (Umgehung der Urlaubsersatzleistung).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Ablösevereinbarung § 7 UrlG: absolut nichtig, zweiseitig zwingend — auch bei Wunsch des Arbeitnehmers
Geltendmachung der Nichtigkeit durch AG nur vor Leistung der Ablöse
Rückforderung bei tatsächlichem Verbrauch des abgelösten Urlaubs; Anrechnung auf die § 10-Urlaubsersatzleistung
Zulässige Ausnahme Ablöse verjährter Urlaubsansprüche (§ 4 Abs 5 UrlG)
Bemessung wie Urlaubsersatzleistung (Grundentgelt + anteilige SZ + Zulagen + Durchschnittswerte)
SV laufendes Entgelt beitragspflichtig (einmalig, unregelmäßig)
Lohnsteuer sonstiger Bezug § 67 Abs 1 und 2 EStG (Jahressechstel-Tarif)
Lohnnebenkosten Kommunalsteuer (§ 5 KommStG), DB (§ 41 FLAG), DZ (§ 122 WKG) pflichtig
ÖGK-Praxis Ablösen nach Kündigung werden nicht anerkannt (Umgehung der Ersatzleistung)

Rechtsgrundlagen

  • § 7 UrlG — Ablöseverbot und absolute Nichtigkeit; parallel laufende Nichtigkeitsfolge § 10 UrlG (Anrechnung auf die Urlaubsersatzleistung).
  • § 67 Abs 1, 2 EStG — steuerliche Behandlung als sonstiger Bezug (§ 67-Mechanik → lb-son-04); § 41 FLAG, § 5 KommStG, § 122 WKG — Lohnnebenkosten-Pflicht.
  • Die Nichtigkeitsfolgen stützen sich auf Materialien (RV/AB BlgNR 14. GP) und OGH-Judikatur (u. a. 8 ObA 45/16z zum gleichlautenden § 9a BUAG); §-Zitate folgen der Quelle.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Kein Standard-Prozess: Urlaubsablöse darf nicht als reguläre Auszahlart verfügbar sein. Für den (rechtswidrigen) Anwendungsfall gilt: SV = laufendes Entgelt, LSt = sonstiger Bezug § 67 — d. h. steuerlich wie Urlaubsersatzleistung (→ lb-url-09), SV-rechtlich aber anders (kein einmaliger Bezug, sondern laufendes Entgelt).
  • Warnung statt Auszahlung: Report/Validierung, die Ablöse-Artikel (erhöhtes laufendes Entgelt, All-in-Abdeckung) beim Mitarbeiter markiert — Nichtigkeits- und Rückforderungsrisiko dokumentieren.
  • Anrechnungslogik: bei Beendigung geleistete Ablösen auf die § 10-Urlaubsersatzleistung anrechnen, sonst Doppelzahlung.
  • Verjährungsstatus (→ lb-url-11) entscheidet über die einzige zulässige Ablöse-Variante.

Verweise

  • KB-intern: lb-url-09 (Urlaubsersatzleistung bei Beendigung) · lb-url-11 (Verjährung — Ablöse verjährter Ansprüche zulässig) · lb-url-14 (Bemessungsbestandteile des Urlaubsentgelts) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung, All-in-Abgrenzung)
  • Querbezüge: lb-son-04 (sonstige Bezüge, § 67 EStG-Steuermechanik)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (§ 67 EStG Abschnitt 5; § 41 FLAG , § 5 KommStG Abschnitt 0/11)