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lb-url-09 7 Urlaubsersatzleistung Lexis Briefings Personalrecht Urlaub & Karenzierung urlaub Niederfriniger/Radauer 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_urlaubsersatzleistung.pdf .lexis360/md/urlaubsersatzleistung.md
UrlG § 10 Abs 1
UrlG § 10 Abs 2
UrlG § 10 Abs 3
ABGB § 1486 Z 5
urlaub
urlaubsersatzleistung
dienstverhaltnisende
aliquotierung
verjahrung
lb-url-02
lb-url-05
lb-url-07
lb-url-11
lb-url-12
lb-url-14
lb-ent-05

Urlaubsersatzleistung

Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-url-09).

Zusammenfassung

  • Grundsatz: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der einzige Fall, in dem die Abgeltung des Urlaubsanspruchs in Geld gesetzlich vorgesehen ist (§ 10 Abs 1 UrlG) — unabhängig davon, von wem die Initiative zur Beendigung ausging.
  • Laufendes Urlaubsjahr: Der gebührende Urlaub wird im aliquoten Ausmaß vom Beginn des Urlaubsjahres bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses abgegolten (Werktags- resp. Arbeitstage-Rechnung).
  • Alturlaub: noch nicht verjährter Resturlaub aus früheren Urlaubsjahren wird zur Gänze ausbezahlt (§ 10 Abs 3 UrlG); zu beachten ist die dreijährige arbeitsrechtliche Verjährung (§ 1486 Z 5 ABGB, → lb-url-11).
  • Ausnahme unberechtigter vorzeitiger Austritt: Für die fünfte und sechste Woche (über 30 Werktage hinausgehender Teil) des Anspruchs aus dem laufenden Urlaubsjahr gebührt keine Ersatzleistung (§ 10 Abs 2 UrlG).
  • Rückverrechnung von Übergenuss: Bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt oder verschuldeter Entlassung kann der Arbeitgeber zu viel konsumierten Urlaub (über die Aliquote des laufenden Urlaubsjahres hinaus) rückverrechnen (§ 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG; Details und abgabenrechtliche Folgen → lb-url-14; strikt zu unterscheiden vom Urlaubsvorgriff → lb-url-12).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Rechtsgrundlage § 10 Abs 1 UrlG — Ersatzleistung in Geld für den nicht verbrauchten, aliquoten Anspruch des laufenden Urlaubsjahres RECHTSQUELLEN Abschnitt 3
Alturlaub § 10 Abs 3 UrlG: nicht verjährter Resturlaub aus vergangenen Urlaubsjahren zur Gänze
Verjährung der Ersatzleistung 3 Jahre, § 1486 Z 5 ABGB (KV/Vertrag können kürzere Verfallsfristen vorsehen — beim Urlaubsanspruch selbst unzulässig, → lb-url-11)
Unberechtigter vorzeitiger Austritt keine Ersatzleistung für die 5. und 6ste Woche des laufenden Jahres (§ 10 Abs 2 UrlG)
Rückverrechnung § 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG: Übergenuss bei verschuldeter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigem Austritt
Initiative der Beendigung unerheblich (Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf alike)

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs 13 UrlG — aliquote Ersatzleistung, Wegfall der 5./6. Woche bei unberechtigtem Austritt, Vollausgleich des Alturlaubs. Mit RECHTSQUELLEN-Privat.md Abschnitt 3 deckungsgleich („aliquote Ersatzleistung bei Auflösung des Dienstverhältnisses für jeden nicht verbrauchten Urlaubstag").
  • § 1486 Z 5 ABGB — dreijährige Verjährung arbeitsrechtlicher Entgeltforderungen für die Urlaubsersatzleistung (→ lb-ent-05).
  • Berechnungs- und Abgabenseite verweist die Quelle auf eigene Folgebriefings („Urlaubsersatzleistung Arbeitsrecht" / „Urlaubsersatzleistung Abgaben") — beide sind im Batch-7-Export nicht enthalten; Verweisstellen daher nicht weiterverfolgt (Export-Lücke, vermerkt).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Eigene Bezugsart im Austritts-Payslip: Urlaubsersatzleistung ≠ Urlaubsentgelt — getrennte Auszahlposition mit eigener SV-/Lohnsteuer-Behandlung; die Aliquotierung läuft vom Urlaubsjahresbeginn (bzw. Kalenderjahr-Umstellungsregime, → lb-url-02) bis zum arbeitsrechtlichen Ende, taggenau.
  • Saldo-Mechanik: Alturlaub (FIFO, → lb-url-11) voll auszahlen, laufenden Anspruch aliquotieren; Verjährungsfilter vor Auszahlung prüfen (3 Jahre).
  • Berechnungsbasis: wie Urlaubsentgelt (§ 6-UrlG-Bestandteile → lb-url-14) inklusive anteiliger Sonderzahlungen.
  • Beendigungsfälle automatisiert unterscheiden: normale Beendigung vs. unberechtigter vorzeitiger Austritt (Kappung 5./6. Woche) vs. verschuldete Entlassung/unberechtigter Austritt (Rückverrechnungsoption) — als Beendigungsursachen-abhängige Regelzweige.
  • Ablöse-Anrechnung: geleistete (nichtige) Urlaubsablösen sind auf die Ersatzleistung anzurechnen (→ lb-url-07).

Verweise

  • KB-intern: lb-url-11 (Verjährung Urlaubsanspruch vs. Ersatzleistung) · lb-url-14 (Urlaubsentgelt-Bemessung, Rückforderung § 10 Abs 1 S 3 f) · lb-url-07 (Ablöse: Nichtigkeit, Anrechnung) · lb-url-12 (Vorgriff, keine Rückverrechnung ohne Vereinbarung) · lb-url-05 (aliquoter Anspruch) · lb-url-02 (Rumpfjahr-Aliquotierung)
  • Querbezüge: lb-ent-05 (Verjährung und Verfall von Entgeltforderungen)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (§ 10 UrlG ; § 6 UrlG ; Abschnitt 3/9)
  • Hinweis: Die im Briefing referenzierten Folgebriefings „Urlaubsersatzleistung Arbeitsrecht/Abgaben" fehlen im Batch-7-Export (abgeschnittene Verweisstellen, nicht rekonstruiert).