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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
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| lb-url-09 | 7 | Urlaubsersatzleistung | Lexis Briefings Personalrecht | Urlaub & Karenzierung | urlaub | Niederfriniger/Radauer | 2026-07 |
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Urlaubsersatzleistung
Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-url-09).
Zusammenfassung
- Grundsatz: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der einzige Fall, in dem die Abgeltung des Urlaubsanspruchs in Geld gesetzlich vorgesehen ist (§ 10 Abs 1 UrlG) — unabhängig davon, von wem die Initiative zur Beendigung ausging.
- Laufendes Urlaubsjahr: Der gebührende Urlaub wird im aliquoten Ausmaß vom Beginn des Urlaubsjahres bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses abgegolten (Werktags- resp. Arbeitstage-Rechnung).
- Alturlaub: noch nicht verjährter Resturlaub aus früheren Urlaubsjahren wird zur Gänze ausbezahlt (§ 10 Abs 3 UrlG); zu beachten ist die dreijährige arbeitsrechtliche Verjährung (§ 1486 Z 5 ABGB, → lb-url-11).
- Ausnahme unberechtigter vorzeitiger Austritt: Für die fünfte und sechste Woche (über 30 Werktage hinausgehender Teil) des Anspruchs aus dem laufenden Urlaubsjahr gebührt keine Ersatzleistung (§ 10 Abs 2 UrlG).
- Rückverrechnung von Übergenuss: Bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt oder verschuldeter Entlassung kann der Arbeitgeber zu viel konsumierten Urlaub (über die Aliquote des laufenden Urlaubsjahres hinaus) rückverrechnen (§ 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG; Details und abgabenrechtliche Folgen → lb-url-14; strikt zu unterscheiden vom Urlaubsvorgriff → lb-url-12).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 10 Abs 1 UrlG — Ersatzleistung in Geld für den nicht verbrauchten, aliquoten Anspruch des laufenden Urlaubsjahres ✅ RECHTSQUELLEN Abschnitt 3 |
| Alturlaub | § 10 Abs 3 UrlG: nicht verjährter Resturlaub aus vergangenen Urlaubsjahren zur Gänze |
| Verjährung der Ersatzleistung | 3 Jahre, § 1486 Z 5 ABGB (KV/Vertrag können kürzere Verfallsfristen vorsehen — beim Urlaubsanspruch selbst unzulässig, → lb-url-11) |
| Unberechtigter vorzeitiger Austritt | keine Ersatzleistung für die 5. und 6ste Woche des laufenden Jahres (§ 10 Abs 2 UrlG) |
| Rückverrechnung | § 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG: Übergenuss bei verschuldeter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigem Austritt |
| Initiative der Beendigung | unerheblich (Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf alike) |
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs 1–3 UrlG — aliquote Ersatzleistung, Wegfall der
5./6. Woche bei unberechtigtem Austritt, Vollausgleich des
Alturlaubs. ✅ Mit
RECHTSQUELLEN-Privat.mdAbschnitt 3 deckungsgleich („aliquote Ersatzleistung bei Auflösung des Dienstverhältnisses für jeden nicht verbrauchten Urlaubstag"). - § 1486 Z 5 ABGB — dreijährige Verjährung arbeitsrechtlicher Entgeltforderungen für die Urlaubsersatzleistung (→ lb-ent-05).
- Berechnungs- und Abgabenseite verweist die Quelle auf eigene Folgebriefings („Urlaubsersatzleistung – Arbeitsrecht" / „Urlaubsersatzleistung – Abgaben") — beide sind im Batch-7-Export nicht enthalten; Verweisstellen daher nicht weiterverfolgt (Export-Lücke, vermerkt).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Eigene Bezugsart im Austritts-Payslip: Urlaubsersatzleistung ≠ Urlaubsentgelt — getrennte Auszahlposition mit eigener SV-/Lohnsteuer-Behandlung; die Aliquotierung läuft vom Urlaubsjahresbeginn (bzw. Kalenderjahr-Umstellungsregime, → lb-url-02) bis zum arbeitsrechtlichen Ende, taggenau.
- Saldo-Mechanik: Alturlaub (FIFO, → lb-url-11) voll auszahlen, laufenden Anspruch aliquotieren; Verjährungsfilter vor Auszahlung prüfen (3 Jahre).
- Berechnungsbasis: wie Urlaubsentgelt (§ 6-UrlG-Bestandteile → lb-url-14) inklusive anteiliger Sonderzahlungen.
- Beendigungsfälle automatisiert unterscheiden: normale Beendigung vs. unberechtigter vorzeitiger Austritt (Kappung 5./6. Woche) vs. verschuldete Entlassung/unberechtigter Austritt (Rückverrechnungsoption) — als Beendigungsursachen-abhängige Regelzweige.
- Ablöse-Anrechnung: geleistete (nichtige) Urlaubsablösen sind auf die Ersatzleistung anzurechnen (→ lb-url-07).
Verweise
- KB-intern: lb-url-11 (Verjährung Urlaubsanspruch vs. Ersatzleistung) · lb-url-14 (Urlaubsentgelt-Bemessung, Rückforderung § 10 Abs 1 S 3 f) · lb-url-07 (Ablöse: Nichtigkeit, Anrechnung) · lb-url-12 (Vorgriff, keine Rückverrechnung ohne Vereinbarung) · lb-url-05 (aliquoter Anspruch) · lb-url-02 (Rumpfjahr-Aliquotierung)
- Querbezüge: lb-ent-05 (Verjährung und Verfall von Entgeltforderungen)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(§ 10 UrlG ✅; § 6 UrlG ✅; Abschnitt 3/9) - Hinweis: Die im Briefing referenzierten Folgebriefings „Urlaubsersatzleistung – Arbeitsrecht/Abgaben" fehlen im Batch-7-Export (abgeschnittene Verweisstellen, nicht rekonstruiert).