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| lb-sac-19 | 2 | Werkverkehr und Fahrtkostenersatz | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | sachbezuge | Kronberger | 2026-08 |
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Werkverkehr und Fahrtkostenersatz
Lexis Briefings Personalrecht, Kronberger, Stand August 2026 (lb-sac-19).
Zusammenfassung
- Werkverkehr: Der Arbeitgeber befördert Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder lässt sie befördern — mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels (große Busse, eigene/angemietete Kleinbusse, Fahrzeuge nach Art eines Linienverkehrs; im § 26 Z 5 lit a-Kontext auch Taxis) oder mit Massenbeförderungsmitteln, wenn dem Arbeitnehmer dem Grunde nach das Pendlerpauschale zustehen würde (ausschließlich Strecke Wohnung–Arbeitsstätte und retour). Der Vorteil (Kostenersparnis) ist abgabenfrei (§ 26 Z 5 EStG, § 49 Abs 3 Z 20 ASVG).
- Jobticket „alt" (bis 30. 6. 2021): nicht übertragbare Streckenkarte (Netzkarte nur ausnahmsweise, wenn keine Streckenkarte angeboten wird oder sie höchstens deren Kosten entspricht); Rechnung auf den Arbeitgeber, Name des Arbeitnehmers enthalten. Endet das Dienstverhältnis vor Ablauf der Gültigkeit, ist die Karte zurückzugeben — sonst liegt für die Zeit außerhalb des Dienstverhältnisses ein sonstiger Bezug vor.
- Öffi-Ticket (ab 1. 7. 2021; § 26 Z 5 lit b EStG, § 124b Z 370 EStG): Kostenersatz auch für vom Arbeitnehmer selbst gekaufte Wochen-, Monats- und Jahreskarten steuerfrei, wenn das Ticket zumindest am Arbeits- oder Wohnort gültig ist; dann auch DB-, DZ- und KommSt-Freiheit. Umfasst sind alle Ticketarten solcher Gültigkeitsdauer (auch Klimaticket, wenn Wohn-/Arbeitsort im Inland); Einzelfahrscheine und Tagestickets bleiben ausgenommen. Die Rechnung muss nicht auf den Arbeitgeber lauten; Rechnungs-/Ticketkopie zum Lohnkonto. Gilt für Neukauf ab 1. 7. 2021 (Verlängerung einer Jahreskarte gilt als Ticketerwerb); bei Dienstende nur die anteiligen Ticketkosten abgabenfrei.
- Pendlerpauschale: Für die abgedeckte Werkverkehrsstrecke besteht kein Anspruch (auch nicht der Pendlereuro); zumutbarer, aber unbenutzter Werkverkehr schließt das Pauschale für diese Strecke ebenso aus. Die Voraussetzungen erklärt der Arbeitnehmer auf dem Formular L 34 (zum Lohnkonto). Verhältnis zum KlimaTicket Ö ab 2023: LStR 2002 Rz 271a ff.
- Bezugsumwandlung: Wird die Beförderung anstelle bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns oder zustehender Lohnerhöhungen geleistet, liegt steuerpflichtiger laufender Bezug vor (Zufluss zum Zeitpunkt des umgewandelten Bezugs). Ein bisheriger Fahrtkostenzuschuss auf Basis der Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels, ersetzt durch eine Streckenkarte, ist keine Gehaltsumwandlung.
- Geldmäßiger Fahrtkostenersatz (kein Werkverkehr): SV-frei, soweit die tatsächlichen Kosten die Kosten eines Massenbeförderungsmittels nicht übersteigen (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG) — gleichgültig, ob der Arbeitnehmer Öffi, Dienstwagen oder eigenes Kfz benützt; lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Praxis: Preis der Jahreskarte durch 12; ohne zumutbares Massenbeförderungsmittel der Postbus-Fahrpreis (ÖGK NÖ: beitragsfreier Fixbetrag € 0,11/Straßenkilometer).
- Dokumentation: Im Lohnkonto und Lohnzettel sind die Kalendermonate einzutragen, in denen der Arbeitnehmer im Werkverkehr befördert wird.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Öffi-Ticket-Voraussetzungen | Wochen-/Monats-/Jahreskarten, zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig; Neukauf ab 1. 7. 2021; bei Dienstende nur anteilige Kosten abgabenfrei |
| Ausgenommene Tickets | Einzelfahrscheine, Tagestickets |
| Abgabenfreiheit | Werkverkehr/Öffi-Ticket: Lohnsteuer, SV, DB, DZ, KommSt frei · geldmäßiger Fahrtkostenersatz: nur SV-frei bis zur Öffi-Kostenhöhe, lohnsteuer-/LNK-pflichtig |
| SV-Freibetrag Kostenersatz | tatsächliche Kosten, soweit Kosten eines Massenbeförderungsmittels nicht überstiegen; Praxis Jahreskarte/12; ohne Öffi Postbus-Fahrpreis (ÖGK NÖ: € 0,11/Straßenkilometer) |
| Formulare/Dokumentation | L 34 (Pendlerpauschale dem Grunde nach) zum Lohnkonto · Rechnungs-/Ticketkopie beim Kostenersatz · Kalendermonate des Werkverkehrs im Lohnkonto/Lohnzettel |
| AG-Vergleich (Quelltext) | Fahrtkostenzuschuss verursacht ~8 % Mehrkosten (DB/DZ/KommSt) vs. Jobticket; Jobticket verwaltungsintensiver (monatliche Pendlerpauschale-Prüfung, Monatsdokumentation) |
| AN-Sicht | Jobticket lohnsteuerfrei, aber Pendlerpauschale-(Wert) entfällt; Nettobezug sinkt, wenn monatliches Pendlerpauschale > Jobticket-Wert |
Rechtsgrundlagen
- § 26 Z 5 EStG (lit a: Beförderung durch den Arbeitgeber; lit b: Öffi-Ticket) und § 124b Z 370 EStG — ✅ zitiert; Umsetzung BGBl I 2021/18.
- § 49 Abs 3 Z 20 ASVG — SV-Freiheit des Werkverkehrs und des Fahrtkostenersatzes bis zur Höhe der Massenbeförderungsmittel-Kosten ✅.
- LStR 2002 Rz 742 (Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln) und Rz 271a ff (Pendlerpauschale vs. KlimaTicket Ö, BMF vom 4. 12. 2024) — Verwaltungsmeinung.
- Die Höhe der Pendlerpauschale-Stufen nennt der Quelltext nicht — ⚠ Werte vor Implementierung aus RIS/Verordnung ergänzen.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Drei Zuwendungsarten sauber trennen: (1) Werkverkehr/Jobticket → abgabenfrei, aber Ausschluss des Pendlerpauschales für die abgedeckte Strecke — monatsscharfe Flag je AN (Reisemonate können die Zumutbarkeit und damit die Freistellung ändern); (2) Kostenersatz Zeitkarte nach § 26 Z 5 lit b → steuer-/LNK-frei, Beleg zum Lohnkonto; (3) sonstiger Fahrtkostenersatz → SV-frei bis zur Öffi-Kostenhöhe, lohnsteuer- und DB/DZ/KommSt-pflichtig.
- Monatsbezogene Dokumentation: Kalendermonate des Werkverkehrs im Lohnkonto/Lohnzettel — monatsweise Zuordnung je AN abbilden, kein pauschaler Jahreswert.
- Bezugsumwandlung als laufender Bezug mit dem (u. U. zurückliegenden) Zuflusszeitpunkt des umgewandelten Bezugs.
- Vergleichswert Öffi-Kosten: Jahreskarte/12 bzw. Postbus-Ansatz je AN-Strecke als Dateneingabe; der € 0,11-Wert ist eine ÖGK-Landesstellen-Praxis (Stand 2026-08), kein Gesetz.
- Interaktion mit der Pendlerpauschale: Streckenlogik (Werkverkehr eingerichtet + zumutbar → kein Pauschale für diese Strecke; L 34 als Nachweis).
Verweise
- KB-intern: lb-sac-01 (Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel — Jahreskarte als grundsätzlich abgabenpflichtiger Vorteil, sofern die Werkverkehrsvoraussetzungen nicht erfüllt sind)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(Bezugs-/Freistellungsregime General-AT) - Hinweis: Export-Footer („Erstellt von …", „Page n") ignoriert; keine weiteren Briefing-Verweise im Quelltext.