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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
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| wk-ins-01 | 1 | Insolvenz aus Sicht der Personalverrechnung | WIKU Fachbroschüre | Insolvenz | insolvenz-betriebsubergang | Wilhelm Kurzböck | 2024-05 |
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Insolvenz aus Sicht der Personalverrechnung
WIKU Fachbroschüre, Wilhelm Kurzböck, Stand Mai 2024 (wk-ins-01) — ⚠ älterer Stand: wo die neueren lb-ins- Einträge (Stand 2026-07/08) abweichen, haben diese Vorrang; dieses Dokument dient als Falllogik-/Erklärungshilfe.*
Zusammenfassung
- Insolvenz-Grundlagen aus PV-Sicht (80 S.): Einleitung (Begriffe, Sanierungsverfahren mit/ohne Eigenverwaltung, Konkurs, Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Sanierungsplan, Ediktedatei, Berichtstagsatzung), Insolvenz und Personalverrechnung (Q&A + Tabelle zur insolvenzrechtlichen Qualifikation der Ansprüche), geschützter Personenkreis (Präsenzdiener/Zivildiener, Mutterschutz/Mutter- und Vaterschaftskarenz, Lehrlinge, begünstigt Behinderte, Betriebsräte, entgeltfreie Zeiten/Kündigungsentschädigung), Spezialfragen (Anrechnung, Urlaubsanspruch, Krankenstande), Beispiele zur Qualifikation, Insolvenz und Lohnabgaben, Sozialversicherung, Antrag auf Insolvenz-Entgelt, zusammenfassendes Beispiel, Betriebsübergang und Insolvenz, aktuelle Judikatur (u. a. Frühwarnsystem).
- Stichtag = Kalendertag der Insolvenzeröffnung — er trennt die offenen Arbeitnehmerforderungen in Insolvenzforderungen (§ 51 IO) und Masseforderungen (§ 46 IO) (Quellentext, Stand 2024-05).
- Qualifikation (Tabelle, Stand 2024-05):
- Insolvenzforderungen (§ 51 IO): sämtliche Ansprüche, die bis einschließlich des Eröffnungstages entstanden sind; Beendigungsansprüche, wenn das Dienstverhältnis nach § 25 IO aufgelöst wird (auch bei Nichtzahlung des Entgelts während der Kündigungsfrist), wenn die Auflösungserklärung vor Eröffnung rechtswirksam abgegeben wurde oder bei Austritt nach Eröffnung (nicht nach § 25 IO). → trägt (vorerst zur Gänze) der IE-Fonds.
- Masseforderungen (§ 46 IO): laufende Bezüge und proportionale Sonderzahlungen ab dem Stichtag; Beendigungsansprüche bei vor Insolvenzeröffnung eingegangenem Beschäftigungsverhältnis, wenn die Beendigung auf Insolvenzverwalter/-verwalterin oder deren Tun (z. B. Entgeltnichtzahlung) zurückzuführen ist. → trägt die Masse.
- Lohnsteuer in der Insolvenz: Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit. g EStG 1988 (im Quelltext zitiert, Stand 2024-05); Verpflichtung zur Lohnzettausstellung, Pflichtveranlagungsfall, Zuflusszeitpunkt (Masse vs. IE-Fonds) werden fallweise gelöst.
- Sozialversicherung: Abmeldungs-Aspekte, Abrechnung mit der ÖGK, Haftung für Beiträge (Kap. 7, Stand 2024-05).
- Insolvenz-Entgelt (IE-Fonds): Antrag bei der zuständigen Stelle; der IE-Fonds erstattet die Insolvenzforderungen und holt sich den Betrag vom Insolvenzverwalter zurück (Kap. 8, Stand 2024-05).
- Betriebsübergang und Insolvenz (Kap. 10) sowie AMS-Frühwarnsystem (Kap. 11.1) — ⚠ vor Implementierung gegen die neueren lb-ins-* Einträge (Stand 2026) und RIS abgleichen.
Kernwerte & Fristen (Stand 2024-05)
| Regel | Detail |
|---|---|
| Stichtag | Kalendertag der Insolvenzeröffnung — trennt Insolvenzforderungen (§ 51 IO) und Masseforderungen (§ 46 IO) (Stand 2024-05) |
| Insolvenzforderungen | Ansprüche bis inkl. Eröffnungstag; Beendigungsansprüche bei § 25-IO-Auflösung, vor Eröffnung rechtswirksamem Austritt oder nach Eröffnung (nicht § 25 IO) — trägt der IE-Fonds (Stand 2024-05) |
| Masseforderungen | laufende Bezüge + proportionale Sonderzahlungen ab Stichtag; Beendigungsansprüche bei verwalterbedingter Beendigung — trägt die Masse (Stand 2024-05) |
| Lohnsteuer | Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit. g EStG 1988; Zuflusszeitpunkt Masse vs. IE-Fonds (Stand 2024-05) |
| Beitrags-Haftung | Haftung des Dienstgebers für Sozialversicherungs-Beiträge (Kap. 7, Stand 2024-05) — ⚠ Detailgrenzen gegen RIS/ASVG klären |
| IE-Fonds | Antrag auf Insolvenz-Entgelt; IE-Fonds trägt Insolvenzforderungen, Regression gegen Masse (Stand 2024-05) |
| Geschützter Personenkreis | Präsenz-/Zivildiener, Mutterschutz/Karenz, Lehrlinge, begünstigt Behinderte, Betriebsräte — besondere Kündigungsschutz-/Beendigungsregeln (Stand 2024-05) |
| Anrechnung | Anrechnungsvorschriften in der Insolvenz; Anrechnungsfrist (Kap. 4.1, Stand 2024-05) |
Hinweis: Älterer Stand (2024-05) — wo lb-ins- (2026-07/08) abweichen, diese Vorrang (Korpus-Konvention ⚠/⚓).*
Rechtsgrundlagen
- IO — Insolvenzordnung: § 25 (Beendigung), § 46 (Masse- forderungen), § 51 (Insolvenzforderungen) — im Quelltext zitiert.
- EStG 1988 — § 67 Abs 8 lit. g (Insolvenz-Besteuerung) — im Quelltext zitiert.
- ASVG — Sozialversicherungs-Aspekte (Abmeldung, Beitrags-Haftung, ÖGK-Abrechnung).
- ⚠ Judikatur-Belege (OGH/VwGH) im Volltext; vor Implementierung gegen RIS/OGH-Database verifizieren.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Insolvenz-Modell: die Stichtag-Logik (Insolvenzforderung vs. Masseforderung) ist die Kernregel der Insolvenz-Abrechnung — Anknüpfung an die Beendigungs-/Endabrechnungslogik im Mod (Beendigungsdatum vs. Eröffnungstag, IE-Fonds-Abzug).
- Lohnsteuer in der Insolvenz ist ein eigener Regelfall (§ 67 Abs 8 lit. g EStG) — separate Besteuerungslogik, nicht die Standard-Lohnsteuer-Engine.
- IE-Fonds-Abwicklung (Antrag, Regression) ist ein Prozess-/Dokumentations-Workflow, nicht Entgelt-Engine.
- Betriebsübergang in der Insolvenz → eigene Beendigungs-/Anrechnungs-Logik (→ lb-ins-01…05, wk-bnd-01).
Verweise
- KB-intern: lb-ins-01 (Begriff des Betriebsübergangs) · lb-ins-06 (Insolvenz-Entgeltsicherung) · lb-ins-07 (Insolvenz und Arbeitsverhältnis) · lb-ins-08 (Privilegierte Auflösungsrechte in der Insolvenz) · wk-bnd-01 (Beendigung von Dienstverhältnissen) · lb-end-24 (Kündigungsentschädigung - Arbeitsrecht)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(Insolvenz als Sonderfall der Beendigungs-/Endabrechnungslogik).