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kv-kvt-279 1 Information zum Kollektivvertragsabschluss für Autobusbetrieben 2026 WKO.at Kollektivvertrag Information kollektivvertraege WKO 2026-01
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stand-jahr

Information zum Kollektivvertragsabschluss für Autobusbetrieben 2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-279). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-autobusbetriebe-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit

Im Zuge der langwierigen Kollektivvertragsverhandlungen des letzten Jahres wurde mit der Gewerkschaft vida ein 2-jähriger Abschluss für 2025 und 2026 vereinbart. Nach Bekanntgabe der maßgeblichen rollierenden Inflation (11/2410/25) steht fest:

Die Löhne erhöhen sich für 2026 um (3,29%.)

Daraus ergeben sich folgende Eckpunkte für den Abschluss 2026:

1. Stundenlöhne/Zulage

Die Stundenlöhne werden um 3,29 % erhöht.

2. Spesenvergütungen für Fahrtätigkeiten

Inlandsfahrten (ab 1.1.2026)

  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 2,50 (neues Tagesgeld somit € 30,00) angehoben.
  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Linienverkehr bei Fahrtätigkeit wird au € 2,12 (neues Tagesgeld somit € 25,44) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr wird auf € 6,26 angehoben.

Auslandsfahrten (ab 1.1.2026)

  • Die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr Ausland beträgt unverändert € 2,89 (Tagesgeld somit € 34,68).
  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Linienverkehr wird auf € 2,62 (Tagesgeld somit € 31,44) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr wird auf € 6,26 angehoben.

3. Zulage für Garagenarbeiter (Punkt 2a der Lohnordnung):

Die Zulage für Garagenarbeiter wird um 3,29 % (auf € 1,39) erhöht.

4. Ab 1.1.2026 (für den Linienverkehr): Erweiterung der 50%-Nachtzulage auf den Zeitraum von 22.00 bis 24.00 Uhr

Ab 1.1.2026 lautet der Punkt 2b wie folgt:

"b) Nachtstunden in der Zeit von 22.00 bis 24.00 sind im Linienverkehr mit einem Zuschlag von 50 % des Bundeskollektivvertrages zu entlohnen. Nachtstunden in der Zeit von 24.00 bis 05.00 sind im Gelegenheits- und Linienverkehr mit einem Zuschlag von 100 % des Bundeskollektivvertrages zu entlohnen."

5. Inkrafttreten

Der neue KV tritt mit 1.1.2026 in Kraft.

Lohntabelle 2026

Arbeitskategorie Kraftfahrer Stundenlohn in Euro Wochenlohn in Euro (Stundenlohn x 40) Monatslohn in Euro (Wochenlohn x 4,33)
Kraftfahrer vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 17,14 € 685,60 € 2 968,65
Kraftfahrer vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 17,25 € 690,00 € 2 987,70
Kraftfahrer ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 17,40 € 696,00 € 3 013,68
Berufskraftfahrer Stundenlohn in Euro Wochenlohn in Euro (Stundenlohn x 40) Monatslohn in Euro (Wochenlohn x 4,33)
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 17,25 € 690,00 € 2 987,70
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 11. bis 20.Betriebszugehörigkeitsjahr € 17,40 € 696,00 € 3 013,68
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 17,57 € 702,80 € 3 043,12
Arbeitskategorie Facharbeiter Stundenlohn in Euro Wochenlohn in Euro (Stundenlohn x 40) Monatslohn in Euro (Wochenlohn x 4,33)
Facharbeiter im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr € 15,73 € 629,20 € 2 724,44
Facharbeiter im 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 15,80 € 632,00 € 2 736,56
Facharbeiter vom 11. bis 20.Betriebszugehörigkeitsjahr € 15,94 € 637,60 € 2 760,81
Facharbeiter ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 16,01 € 640,40 € 2 772,93
Angelernte Arbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden € 15,03 € 601,20 € 2 603,20
Garagenvorarbeiter € 15,73 € 629,20 € 2 724,44
Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere, usw. € 13,43 € 537,20 € 2 326,08

Die Beträge sind jeweils Bruttobeträge.