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kv-kvt-390 1 Lohnordnung Buchbinder, Kartonagewaren-, Etuierzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-04
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kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Buchbinder, Kartonagewaren-, Etuierzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-04 (kv-kvt-390). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-buchbinder-kartonagewaren-etuierzeuger-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter
Geltungsdauer ab 1.4.2026

Lohntabellen

für die gewerblichen Buchbinder, Buchbindetechniker und Postpresstechnologen, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

Gültig ab 1. April 2026 bei monatlicher Lohnauszahlung bzw. ab 31. März 2026 bei wöchentlicher Lohnauszahlung

Lohntabelle für Buchbinder, Buchbindetechniker und Postpresstechnologen

Lohngruppe Std.-Lohn ab 1. April 2026 bei monatlicher bzw. ab 31. März 2026 bei wöchentlicher Lohnaus­zahlung
Lohngruppe 1
Vorarbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr 14,70 €
vom Beginn des 2. Jahres an 17,27 €
Lohngruppe 2
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre 12,79 €
vom Beginn des 2. Jahres an 16,62 €
Lohngruppe 3
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre 12,12 €
vom Beginn des 2. Jahres an 15,48 €
Lohngruppe 4
Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre 11,39 €
vom Beginn des 2. Jahres an 13,10 €
Kraftfahrer 12,55 €
Lohngruppe 5
Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit 11,39 €
vom Beginn des 2. Jahres an 11,83 €
Nachtschichtzuschlag
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von 3,56 € pro Stunde

Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter

Lohngruppe Std.-Lohn ab 1. April 2026 bei monatlicher bzw. ab 31. März 2026 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1
Vorarbeiter, Facharbeiter und Führer von Maschinengr. im 1. Jahr der Berufstätigkeit 14,70 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 16,62 €
Lohngruppe 2
Facharbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit 13,39 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 15,36 €
Lohngruppe 3
Qualifizierte Arbeiter 11,95 €
Kraftfahrer 12,79 €
Lohngruppe 4
Tisch- und Maschinenarbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit 11,39 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 11,39 €
Lohngruppe 5
Sonstige Arbeiter und Anfänger im 1. Jahr der Berufstätigkeit 11,39 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 11,39 €
Nachtschichtzuschlag
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von 3,56 € pro Stunde

Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter

Lohngruppe Std.-Lohn ab 1. April 2026 bei monatlicher bzw. ab 31. März 2026 bei wöchentlicher Lohnaus­zahlung
Lohngruppe 1
Vorarbeiter, Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr der Berufstätigkeit 15,11 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 16,62 €
Lohngruppe 2
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlussprüfung 15,80 €
Lohngruppe 3
Qualifizierte Arbeiter im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 12,48 €
nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 15,66 €
Kraftfahrer 12,55 €
Lohngruppe 4
Tisch-, Maschinen- und Stückarbeiter 11,83 €
Lohngruppe 5
Sonstige Arbeiter und Anfänger 11,39 €
Nachtschichtzuschlag
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von 3,56 € pro Stunde

Lehrlingseinkommen gültig ab 1. April 2026

Die Lehrlingseinkommen betragen pro Monat
Im 1. Lehrjahr 639,61 €
Im 2. Lehrjahr 820,83 €
Im 3. Lehrjahr 1.204,60 €
Im 4. Lehrjahr 1.673,64 €
Urlaubszuschuss für Lehrlinge
Im 1. Lehrjahr 590,86 €
Im 2. Lehrjahr 758,28 €
Im 3. Lehrjahr 1.112,79 €
Im 4. Lehrjahr 1.546,09 €

Bei Arbeitnehmern, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollendet haben, setzt sich der Urlaubszuschuss aus dem aliquoten Teil der letzten vier wöchentlichen Lehrlingseinkommen der Lehrzeit und aus dem aliquoten Teil der letzten vier Arbeiterwochenverdienste zusammen (zeitanteilige Mischberechnung).

Weihnachtsremuneration für Lehrlinge
Im 1. Lehrjahr 590,86 €
Im 2. Lehrjahr 758,28 €
Im 3. Lehrjahr 1.112,79 €
Im 4. Lehrjahr 1.546,09 €

Bei Arbeitnehmern, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollendet haben, setzt sich die Weihnachtsremuneration aus dem aliquoten Teil der letzten vier wöchentlichen Lehrlingseinkommen der Lehrzeit und aus dem aliquoten Teil der letzten vier Arbeiterwochenverdienste zusammen (zeitanteilige Mischberechnung).