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kv-kvt-572 1 Zusatzkollektivvertrag Papierindustrie, Reiseaufwandsentschädigung, Angestellte, gültig ab 1.5.2025 WKO.at Kollektivvertrag Zusatz-KV kollektivvertraege WKO 2025-05
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kollektivvertrag
zusatz-kv
jahr-2025

Zusatzkollektivvertrag Papierindustrie, Reiseaufwandsentschädigung, Angestellte, gültig ab 1.5.2025

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2025-05 (kv-kvt-572). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/reiseaufwandsentschaedigung-papierindustrie-2025

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Geltungsdauer 1.5.2025 - 30.4.2026

Kollektivvertrag

mit dem der

Zusatzkollektivvertrag über Aufwandsentschädigung etc.

vom 7. November 1983 abgeändert wird.

Artikel I Geltungsbereich

Der Zusatzkollektivvertrag gilt

räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich;

fachlich: für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Papierindustrie; für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vertragsschließenden Fachverband angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft GPA festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird;

persönlich: für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Auf kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge sind die Bestimmungen über Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Wegzeitvergütungen mit dem jeweils niedrigsten Ansatz insoweit anzuwenden, als nicht Entsendungen in Lehrwerkstätten, zwischenbetriebliche Ausbildung oder Aufenthalte in Internatsberufsschulen vorliegen.

Artikel II Änderungen des Zusatzkollektivvertrages

Die Reiseaufwandsentschädigung gemäß § 7 Abs. 4 wird wie folgt abgeändert:

Angestellte der Verwendungsgruppe Taggeld Nachtgeld volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- u. Nachtgeld)
I bis VI, M I - M III 72,28 Euro 40,07 Euro 112,35 Euro

Artikel III Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung ab 1. Mai 2025 in Kraft.

Wien, am 19. Mai 2025

Fachverband der Papierindustrie

Der Obmann:

Dipl.-Ing. Ernst Brunbauer e.h.

Der Geschäftsführer:

Dr. Werner Auracher e.h.

Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft GPA

Die Vorsitzende:

Barbara Teiber, MA e.h.

Der Bundesgeschäftsführer:

Karl Dürtscher e.h.

Gewerkschaft GPA Wirtschaftsbereich Papier und Pappe erzeugende Industrie

Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Ing. Walter Kogler e.h.

Der Wirtschaftsbereichssekretär:

Mag. Bernhard Hirnschrodt e.h.