Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/abfertigung_neu_verfugungsmoglichkeiten.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

8.6 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-end-03 8 Abfertigung Neu - Verfügungsmöglichkeiten Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsansprüche & Endabrechnung endabrechnung Ghahramani-Hofer/David 2026-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_abfertigung_neu_verfugungsmoglichkeiten.pdf .lexis360/md/abfertigung_neu_verfugungsmoglichkeiten.md
BMSVG § 14
BMSVG § 17
EStG § 108b
PKG § 15 Abs 3 Z 10
PKG § 5 Z 4
PKG § 5
APG § 4 Abs 3
abfertigung-neu
bmsvg
bv-kasse
verfugungsmoglichkeiten
kapitalauszahlung
verfugungssperre
anwartschaft
lb-end-02
lb-end-14
lb-vor-02
lb-vor-03
lb-vor-06
lb-vor-10

Abfertigung Neu - Verfügungsmöglichkeiten

Lexis Briefings Personalrecht, Ghahramani-Hofer/David, Stand August 2026 (lb-end-03).

Zusammenfassung

  • Anspruch dem Grunde nach: Der Abfertigungsanspruch nach dem BMSVG entsteht bei jedem Ende eines Arbeitsverhältnisses — unabhängig von Dauer und Beendigungsart. Vom Bestehen des Anspruchs ist die Auszahlungs-/Verfügungsbefugnis über den angesparten Betrag zu unterscheiden.
  • Teilübertritt: neben dem Anspruch gegen die BV-Kasse kann ein zusätzlicher Abfertigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber aus der „eingefrorenen" Dienstzeit bestehen.
  • Fünf Verfügungsoptionen (§ 17 BMSVG): (1) Kapitalauszahlung des gesamten Betrags; (2) Weiterveranlagung bei der BV-Kasse bis zur Inanspruchnahme einer gesetzlichen Eigenpension; (3) Übertragung in die BV-Kasse des neuen Arbeitgebers oder in eine für die Selbständigenvorsorge gewählte BV-Kasse; (4) Überweisung an ein Versicherungsunternehmen, bei dem der AN bereits in einer betrieblichen Kollektivversicherung versichert ist, oder an einen Versicherer seiner Wahl als Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG); (5) Überweisung an eine Pensionskasse als Arbeitnehmerbeiträge nach Beendigung (§ 15 Abs 3 Z 10 PKG) oder an eine Einrichtung iSd § 5 Z 4 PKG, bei der der AN bereits Berechtigter iSd § 5 PKG ist.
  • Erklärungsfrist: gibt der Anwartschaftsberechtigte die Verwendungserklärung nicht binnen sechs Monaten nach Beendigung ab, wird der Abfertigungsbetrag weiterveranlagt (Regelfall).
  • Kontozusammenführung: Übertragungen beitragsfrei gestellter Abfertigungsanwartschaften auf die BV-Kasse eines neuen laufenden Arbeitsverhältnisses kann der AN verlangen, sofern nach dem Ende des vorhergehenden mindestens drei Jahre keine BV-Beiträge geleistet wurden.
  • Abtretung/Verpfändung von Abfertigungsanwartschaften ist rechtsunwirksam, soweit der AN darüber nicht als Abfertigungsanspruch verfügen kann.
  • Verfügungsausschluss (§ 14 BMSVG): keine Auswahlmöglichkeit bei AN-Kündigung (ausgenommen Kündigung während Teilzeit nach MSchG/VKG), verschuldeter Entlassung, unberechtigtem vorzeitigem Austritt — oder wenn seit der ersten Beitragszahlung nach erstmaliger Erwerbsaufnahme bzw der letztmaligen Verfügung noch keine 36 Beitragsmonate vergangen sind. Auszahlung setzt einen dreijährigen Beitragszeitraum (alle Beitragszeiten zählen) und eine abfertigungsunschädliche Beendigung voraus (AG-Kündigung, einvernehmliche Auflösung, gerechtfertigter Austritt, ungerechtfertigte/unverschuldete Entlassung). Weniger als drei Einzahlungsjahre → immer Verfügungssperre.
  • Weitere Auszahlungsfälle: Auflösung nach Vollendung des Anfallsalters der vorzeitigen Alterspension bzw nach Vollendung des 62. Lebensjahres (Korridorpension), sofern dieses Anfallsalter niedriger liegt; Beendigung bei Inanspruchnahme einer Alterspension nach § 4 Abs 3 APG; oder wenn der AN seit mindestens fünf Jahren in keinem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis mehr stand.
  • Tod: die ungekürzte Abfertigung gebührt den unterhaltsberechtigten Erben — lt Quelle jedenfalls auch bei Fehlen von Unterhaltspflichten; fehlen solche Direkterben, fällt sie in den Nachlass.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Frist Detail
Verfügungsoptionen 5 Optionen nach § 17 BMSVG: Kapitalauszahlung, Weiterveranlagung, Übertragung neue BV-Kasse/Selbständigenvorsorge, Versicherer (§ 108b EStG), Pensionskasse (§ 15 Abs 3 Z 10 PKG / § 5 Z 4 PKG) (Stand 2026-08)
Erklärungsfrist 6 Monate nach Beendigung; danach Weiterveranlagung (Stand 2026-08)
Mindestbeitragszeit 3 Jahre Beitragszeitraum (36 Beitragsmonate seit erster Beitragszahlung nach Erwerbsaufnahme bzw letztmaliger Verfügung); alle Beitragszeiten zählen (Stand 2026-08)
Verfügungssperre AN-Kündigung (außer MSchG/VKG-Teilzeit-Kündigung), verschuldete Entlassung, unberechtigter vorzeitiger Austritt; < 3 Einzahlungsjahre: immer Sperre (Stand 2026-08)
Korridorpension Auszahlung nach Vollendung 62. Lebensjahr, wenn Anfallsalter unter dem der vorzeitigen Alterspension liegt (Stand 2026-08)
Karenzfrist 5 Jahre kein BMSVG-pflichtiges Arbeitsverhältnis → Auszahlungsanspruch (Stand 2026-08)
Kontozusammenführung nur wenn nach vorhergehendem Ende ≥ 3 Jahre keine BV-Beiträge geleistet wurden (Stand 2026-08)
Abtretung/Verpfändung rechtsunwirksam, soweit keine Verfügungsbefugnis über den Abfertigungsanspruch besteht (Stand 2026-08)
Tod ungekürzte Abfertigung an unterhaltsberechtigte Erben; keine Direkterben → Nachlass (Stand 2026-08)
Abfertigungsschädlich unverschuldete/gerechtfertigte Beendigungen bleiben unschädlich: AG-Kündigung, einvernehmliche Auflösung, gerechtfertigter Austritt, ungerechtfertigte/unverschuldete Entlassung (Stand 2026-08)

Rechtsgrundlagen

  • § 17 BMSVG — Verfügungsmöglichkeiten (5 Optionen, 6-Monats-Frist) — ausdrücklich zitiert
  • § 14 BMSVG — beendigungsabhängiger Verfügungsausschluss — ausdrücklich zitiert ; deckungsgleich RECHTSQUELLEN-Privat.md (§ 14 Abs 2: Verfügungsausschluss, weniger als 36 Beitragsmonate, beitragsfreie Zeiten über Arbeitgeber hinweg summierbar)
  • § 108b EStG — Pensionszusatzversicherung als Einmalprämien-Zielrahmen — zitiert
  • § 15 Abs 3 Z 10 PKG, § 5 Z 4 PKG, § 5 PKG — Pensionskassen- Übertragungen — zitiert
  • § 4 Abs 3 APG — Alterspensionsfall als Auszahlungsvoraussetzung — zitiert
  • MSchG/VKG — für die unschädliche Teilzeit-Kündigung ohne Paragraphenzitat genannt (§-Fundstellen vor Implementierung am RIS verifizieren → lb-end-02 nennt dort § 15c MSchG/§ 8 VKG)

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Endabrechnung AbfN = Kassenprozess: die Abfertigungsanwartschaft ist kein payslip-Bestandteil — Kapitalauszahlung nur als once-off input mit 6 % LSt (§ 67 Abs 3; Übertragungen auf Versicherer/ Pensionskasse lösen lt RECHTSQUELLEN-Privat.md keine LSt aus).
  • Anwartschaft statt Staffel: Auszahlung = gutgebrachte Beiträge + Erträge (§ 15 BMSVG, RECHTSQUELLEN-Privat.md) — kein Monatsentgelt-Banding in der Odoo-Abrechnung; § 67-Abs-3-Staffeln der Alt-Abfertigung greifen nicht.
  • 6-Monats-Frist als Terminaufgabe am Vertragsende (Fristen-/ Aktivitätenlogik), nicht als Abrechnungsregel.
  • Verfügungssperre als Validierung: Beendigungsart + Beitragsmonatszählung (36-Monats-Kriterium, beitragsfreie Zeiten summierbar) vor Freigabe der Kapitalauszahlung prüfen; Systemflag Alt/Neu bzw Teilübertritt am hr.contract führen (Doppelanspruch AG-seitig aus eingefrorener Dienstzeit).
  • BV-Beiträge: laufende DG-Beiträge (Parameter → RECHTSQUELLEN-Privat.md Abschnitt 8) bleiben von den Verfügungsoptionen unberührt; hier nur Verweis (lb-vor-03).
  • Bgld.-Schiene: für Gemeindebedienstete gilt statt BMSVG das Abfertigungs-Eigenregime § 130 GemBG 2014 (so bereits lb-kar-01) → RECHTSQUELLEN-Bgld.md.

Verweise

  • KB-intern: lb-end-02 (Abfertigung Alt Arbeitsrecht: eingefrorene Dienstzeit, Übertrittsfolgen) · lb-end-14 (Freiwillige Abfertigung Lohnsteuer Abfertigung Neu) · lb-vor-02 (Betriebliche Vorsorgekasse Auswahl und Wechsel) · lb-vor-03 (Betriebliche Vorsorgekasse Beitragszahlung) · lb-vor-06 (Geltungsbereich BMSVG) · lb-vor-10 (Übertritt Abfertigung Neu)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (BMSVG-Kapitel — dort verbindlich verifiziert: § 14 Abs 2, § 15 Anwartschaftsauszahlung, § 16 Fälligkeit, § 17 Optionen); personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md (GemBG § 130 für Gemeindebedienstete).