Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

4.5 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-bnd-22 8 Entlassung Arbeiter - Arbeitsunfähigkeit Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsarten beendigungsarten Vinzenz 2026-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.pdf .lexis360/md/entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.md
GewO 1859 § 82 lit b
AngG § 27 Z 2
arbeitsunfahigkeit
dienstunfahigkeit
dauertatbestand
fuehrerscheinentzug
lb-bnd-15
lb-bnd-28
lb-bnd-31
lb-bnd-33

Entlassung Arbeiter - Arbeitsunfähigkeit

Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-bnd-22).

Zusammenfassung

  • Entlassungsgrund (§ 82 lit b GewO 1859): der Arbeiter wird zu der mit ihm vereinbarten Arbeit unfähig befunden — die zur Verrichtung der Arbeit notwendigen Voraussetzungen fehlen. Diese können geistiger, körperlicher oder rechtlicher Natur sein.
  • Parallel zum Angestelltenrecht: trotz abweichenden Wortlauts decken sich der Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit (Arbeiter) inhaltlich mit der dauernden Dienstunfähigkeit gem § 27 Z 2 AngG — das Briefing verweist für die Vertiefung und die Judikatur auf das Angestellten-Briefing (→ lb-bnd-15).
  • Voraussetzungen: (1) gänzliche Arbeitsunfähigkeit, (2) dauernde Arbeitsunfähigkeit, (3) ein Verschulden des Arbeitnehmers am Eintritt wird von der stRsp nicht gefordert.
  • Dauertatbestand: die Entlassung kann während des gesamten Zeitraums ausgesprochen werden, in dem der tatbestandsmäßige Zustand andauert; nach dessen Beendigung ist sie nicht mehr zulässig.
  • Geltendmachung: grundsätzlich unverzüglich; es schadet aber nicht, wenn der AG zuwartet, um dem AN die Möglichkeit zu geben, seine Leistung zu verbessern.
  • Fallgruppen der Judikatur: (1) Wegfall körperlicher oder geistiger Voraussetzungen — Krankheit und Unglücksfälle, die die vereinbarte Tätigkeit unmöglich machen; (2) Wegfall rechtlicher Voraussetzungen — Paradebeispiel Führerscheinentzug, daneben wenige weitere Entscheidungen.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Entlassungsgrund dauernde Unfähigkeit zur vereinbarten Arbeit, § 82 lit b GewO 1859
Inhaltliche Parallelität § 82 lit b GewO 1859 deckt sich inhaltlich mit § 27 Z 2 AngG (dauernde Dienstunfähigkeit) trotz abweichenden Wortlauts
Voraussetzungen gänzliche UNF + dauernde UNF
Verschulden nicht erforderlich (stRsp)
Dauertatbestand Ausspruch während des andauernden Zustands jederzeit möglich; nach Ende des Zustands nicht mehr zulässig
Geltendmachung grundsätzlich unverzüglich; Zuwarten zur Verbesserungsmöglichkeit schadet nicht
Fallgruppe 1 Wegfall körperlicher/geistiger Voraussetzungen (Krankheit, Unglücksfälle)
Fallgruppe 2 Wegfall rechtlicher Voraussetzungen (zB Führerscheinentzug)

Rechtsgrundlagen

  • § 82 lit b GewO 1859 (Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters) — ausdrücklich zitiert
  • § 27 Z 2 AngG (dauernde Dienstunfähigkeit, inhaltliche Parallele) — zitiert
  • Die Differenzierung der Fallgruppen beruht auf Judikatur ohne konkrete §-Norm — ⚠ RIS-Verifikation im Einzelfall offen.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Dauertatbestand → Ausspruch während des Krankenstands möglich: im Beendigungs-Workflow der hr_payroll-Engine endet das DV mit dem Ausspruch, auch wenn eine Entgeltfortzahlung/krankenstandslaufende Abrechnung (Work-Entries) noch läuft — der Ausspruchstag bestimmt den letzten Entgelttag.
  • Kein Verschuldenserfordernis — für die Abrechnung folgenlose Rechtsfrage; kein Abschlag/Anrechnung ableitbar.
  • Entgeltfortzahlung während des Krankenstands folgt den eigenen Regeln (krs/efz-Briefings), nicht diesem Entlassungstatbestand.
  • Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.

Verweise

  • KB-intern: lb-bnd-15 (Entlassung Angestellte dauernde Dienstunfähigkeit, Vertiefung) · lb-bnd-28 (Entlassung Arbeiter Krankheit und Arbeitsunfähigkeit) · lb-bnd-31 (Entlassung Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-33 (Entlassungsgründe Arbeiter und Angestellte)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (GewO/AngG-Regime)
  • Hinweis: Die drei Judikaturübersichten (Wegfall körperlicher/geistiger Voraussetzungen, Führerscheinentzug, sonstige rechtliche Voraussetzungen) sind im Export unvollständig — nicht rekonstruierbar.