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lb-leh-04 1 Förderungen für Lehrbetriebe Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse lehrlinge Steinbrenner/Kraft 2025-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_forderungen_fur_lehrbetriebe.pdf .lexis360/md/forderungen_fur_lehrbetriebe.md
BAG § 19c
BAG § 9 Abs 5
BAG § 8a
lehrbetrieb
foerderungen
basisfoerderung
lehre-fuer-erwachsene
lehrlingsausbildungspraemie
lb-leh-03
lb-leh-05
lb-leh-08
lb-leh-11
lb-leh-12

Förderungen für Lehrbetriebe

Lexis Briefings Personalrecht, Steinbrenner/Kraft, Stand August 2025 (lb-leh-04).

Zusammenfassung

  • System: Die betriebliche Lehrstellenförderung beruht auf dem BAG (seit 2008) und der Richtlinie gemäß § 19c Abs 1 Z 8 BAG; die betriebsbezogenen Förderungen werden bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt und ausbezahlt. Daneben gibt es personenbezogene AMS-Förderungen.
  • Basisförderung (Lehrlingsausbildungsprämie): pro Lehrjahr ein Vielfaches des KV-Brutto-Lehrlingseinkommens, ausbezahlt nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres; förderbar ist jedes Lehrverhältnis, das das ganze Lehrjahr aufrecht war oder regulär geendet hat.
  • Lehre für Erwachsene: bei Lehrbeginn ab 18 Jahren und Entlohnung mindestens nach Hilfskräften wird die Basisförderung nach KV-Hilfskräfteentgelten berechnet.
  • Weitere Fördergegenstände: Kostenerstattung für Internats-/ Unterbringungskosten (§ 9 Abs 5 BAG), Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen, insolventen oder geschlossenen Betrieben, Ausbildungsverbünde und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, LAP-Vorbereitungskurse, Ausbilder-Weiterbildung, Prämien für gute/ ausgezeichnete LAP, Nachhilfe für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, internationale Wettbewerbe, Auslandspraktika.
  • Nicht erfasst: regionale Landes-/Gemeindeförderungen; allfällige AMS-, Sozialministeriumservice-Förderungen sind separat zu prüfen.

Kernwerte & Fristen (Stand 2025-08)

Fördergegenstand Höhe (Stand 2025-08)
Basisförderung je Lehrjahr 3 / 2 / 1 / 1 KV-Brutto-Lehrlingseinkommen im 1./2./3./4. Lehrjahr; Auszahlung nach Ablauf des Lehrjahres
Lehre für Erwachsene (≥ 18 bei Lehrvertragsbeginn) 3 / 2 / 1 / 1 KV-Hilfskräfteentgelte im 1./2./3./4. Lehrjahr, sofern Entlohnung mind. nach Hilfskräften
Internats-/Unterbringungskosten (§ 9 Abs 5 BAG) Schülerheim/Internat: 100 % der Kosten; anderes Quartier nur bis zur Höhe der Schülerheims-Kosten; vorzeitiges Verlassen → aliquot; keine Doppelförderung neben § 19c-Beihilfe
Übernahmeprämie einmalig € 1.000 pro Lehrling und Lehrbetrieb nach Absolvierung der Probezeit (Übernahme aus überbetrieblicher Einrichtung, insolventem/geschlossenem Betrieb)
Ausbildungsverbünde / überbetriebliche Maßnahmen idR 75 % der Kurskosten bis € 3.000; LAP-Vorbereitungskurse 75 % bis € 500
Ausbilder-Weiterbildung 75 % der Kurskosten bis € 2.000 je Kalenderjahr
LAP-Prämien guter Erfolg € 200, Auszeichnung € 250
Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Nachhilfe/Vorbereitungskurse 100 % bis € 3.000 pro Lehrling; Dienstfreistellung: 100 % des kv-Lehrlingseinkommens
Internationale Wettbewerbe IST-Grundlohn/-gehalt (ohne SZ/Zulagen) für Arbeitszeit/Vorbereitung; Aliquotierung bei Budgetüberschreitung
Auslandspraktikum Bruttolehrlingseinkommen für Sprachkurs-/Praktikumszeitraum

Rechtsgrundlagen

  • BAG § 19c Abs 1 Z 8 (Förderungsrichtlinie) und § 9 Abs 5 BAG (Internatskosten) ausdrücklich zitiert; § 8a (Ausbildungsversuche) im Kontext genannt.
  • Die Förderhöhen sind Richtlinienwerte der Lehrlingsstellen — vor jeder operativen Verwendung ist die aktuelle Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes heranzuziehen (Quelle: „regionale Förderungen nicht berücksichtigt“). ⚠
  • Kein neueres Batch-1-Briefing zu Lehrbetriebsförderungen im Katalog — Werte Stand 2025-08 sind der jüngste Beleg. ⚠

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Förderungen sind keine Entgeltbestandteile: Basisförderung, Übernahmeprämie und Kostenersätze sind Erstattungen an den Arbeitgeber → außerhalb von SV-Beitragsgrundlage und Lohnsteuer; als Erstattungs-/Nebenkonten (keine Auszahlung über die Gehaltsabrechnung des Lehrlings) verbuchen.
  • Basisförderung referenziert das kv-Brutto-Lehrlingseinkommen → deren versionierte Werte (→ lb-leh-12) müssen auch für die Förderberechnung konsistent vorliegen; Berechnung als separater Förder-Report je Lehrjahr (Stichtag: Lehrjahr-Ende, nicht Kalenderjahr).
  • Prämien für LAP-Prüferfolge (€ 200/250) je Lehrling mit Prüfungs- erfolg verknüpfen (Ereignis „LAP bestanden“).
  • Lehrlinge liegen außerhalb des R1-Kerns der General-AT-Privatwirtschaft (personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md, Abschnitt 1) und sind im Bgld. GemBG ausdrücklich ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 1) → Förderabwicklung gehört zu einem optionalen Lehrlings-Modul.

Verweise

  • KB-intern: lb-leh-03 (Einstellung; Beitrags-/Meldewesen) · lb-leh-05 (LAP; Prämien-Anlassfall) · lb-leh-08 (Berufsschulbesuch; Internat) · lb-leh-11 (Ausbildungsvoraussetzungen; Verbünde) · lb-leh-12 (Lehrlingseinkommen als Bemessungsgrundlage)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; Erstattungsverbuchung im Kontext der VRV-Brücke gem360-seitig klären.
  • Hinweis: Tabellenstruktur des Exports teilweise gesplittert (Spaltenwiederholung „Gegenstand/Höhe“) — Werte wurden konsolidiert übernommen, nicht rekonstruiert.