Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_lohnordnung-chemische-industrie-2026.md
T
fegger ac060c4977 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

2.9 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
kv-kvt-392 1 Lohnordnung Chemische Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-05
html
.firecrawl/wko-kv/docs/lohnordnung-chemische-industrie-2026.html
kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Chemische Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-05 (kv-kvt-392). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-chemische-industrie-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Geltungsdauer 1.5.2026 - 30.4.2027

Kategorisierung und Entlohnung

gültig ab 1. Mai 2026

Kategorie Aufgaben und Tätigkeitsprofil Betrag in Euro
Kat. 1: Entfällt
Kat. 2: Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 2.626,26
Kat.2a: Arbeiten, mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 2.735,62
Kat. 3: Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb 2.735,62
Kat. 4: Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb 2.827,96
Kat. 5: Geprüfte Dampfkesselwärter an kleinen Anlagen. Maschinenverantwortliche für selbständige Betreuung von mehrstufigen Produktionsanlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptberufliche Staplerfahrer, die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen 3.055,51
Kat. 6: Professionisten bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbständig ausführen; Chauffeure 3.187,48
Kat. 7: Professionisten; Spezialarbeiter und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 3.482,11
Kat. 8: Professionisten oder Spezialarbeiter mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 3.752,90

Vorarbeiter erhalten einen Zuschlag von 15 % von dem ihrer Arbeit entsprechenden kollektivvertraglichen Monatsbezug.

Als "Professionisten" gelten Arbeiter mit abgeschlossener Lehre, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden.

Lehrlingseinkommen

Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt im

Lehrjahr Monatliches Lehrlingseinkommen in Euro
1. Lehrjahr € 1.275,00
2. Lehrjahr € 1.594,00
3. Lehrjahr € 1.912,50
4. Lehrjahr € 2.231,50

Schichtzulagen

Zulagenart Betrag in Euro
Nachmittagsschichtzulage € 2,0728
Nachtschichtzulage € 4,1409