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fegger ac060c4977 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

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kv-kvt-440 1 Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2025-05
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kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2025

Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2025-05 (kv-kvt-440). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-gastronomie-hotellerie-vorarlberg-2025

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Vorarlberg

Anhang 10

Nomenklatur Vorarlberg,

gültig ab 1. Mai 2025

für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter.

1. Lohnordnung

Lohngruppe 1

Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören.

Beispiele: Restaurantchefin/ Restaurantchef, Restaurantleiterin/ Restaurantleiter Küchenchefin/ Küchenchef/, Küchenleiterin/ Küchenleiter

  1. Mai 2025:
Monatslohn bis zum 5. DJ Monatslohn ab dem 6. DJ Monatslohn ab dem 11. DJ Monatslohn ab dem 16. DJ Monatslohn ab dem 21. DJ
€ 2.641,00 € 2.707,00 € 2.773,10 € 2.839,10 € 2.905,10

Auslaufende Übergangsregelung für Arbeitnehmer:innen bei denen am Stichtag 30.4.2025 eine ununterbrochene Dienstzeit von zumindest 20 Jahren vorlag (Punkt XVI Ziffer 8 KV).

Monatslohn ab dem 19. DJ Monatslohn ab dem 22. DJ
€ 2.878,70 € 2.918,30

Lohngruppe 2

Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen

sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben.

Beispiele: Restaurantchefin/ Restaurantchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreterin/ Restaurantchef-Stellvertreter, Küchenchefin/ Küchenchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreterin/ Küchenchef-Stellvertreter, Chef de rang, Chef de partie, Barchefin/ Barchef, Housekeeping Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt

  1. Mai 2025:
Monatslohn bis zum 5. DJ Monatslohn ab dem 6. DJ Monatslohn ab dem 11. DJ Monatslohn ab dem 16. DJ Monatslohn ab dem 21. DJ
€ 2.375,00 € 2.434,40 € 2.493,80 € 2.553,10 € 2.612,50

Auslaufende Übergangsregelung für Arbeitnehmer:innen bei denen am Stichtag 30.4.2025 eine ununterbrochene Dienstzeit von zumindest 20 Jahren vorlag (Punkt XVI Ziffer 8 KV).

Monatslohn ab dem 19. DJ Monatslohn ab dem 22. DJ
€ 2.588,80 € 2.624,40

Lohngruppe 3

Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die

  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.

Beispiele: Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann mit oder ohne Inkasso, Chef de rang, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Köchin/ Koch, Chef de partie, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Systemgastronomin/ Systemgastronom, Konditorin/ Konditor, Bäckerin/ Bäcker, Elektrikerin/ Elektriker, Haustischlerin/ Haustischler, Gärtnerin/ Gärtner, Masseurin/ Masseur, Kosmetikerin/ Kosmetiker, Fußpflegerin/ Fußpfleger

  1. Mai 2025:
Monatslohn bis zum 5. DJ Monatslohn ab dem 6. DJ Monatslohn ab dem 11. DJ Monatslohn ab dem 16. DJ Monatslohn ab dem 21. DJ
€ 2.165,00 € 2.219,10 € 2.273,30 € 2.327,40 € 2.381,50

Auslaufende Übergangsregelung für Arbeitnehmer:innen bei denen am Stichtag 30.4.2025 eine ununterbrochene Dienstzeit von zumindest 20 Jahren vorlag (Punkt XVI Ziffer 8 KV).

Monatslohn ab dem 19. DJ Monatslohn ab dem 22. DJ
€ 2.359,90 € 2.392,30

Lohngruppe 4

Arbeiterinnen und Arbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich nach Absolvierung der facheinschlägigen Lehr- bzw. Schulzeiten ohne erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sowie Hilfskräfte in allen Bereichen nach zehn Jahren Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe: Arbeiterinnen und Arbeiter, die eine facheinschlägige Lehre bzw. eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere bzw. höhere Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss bei erfolgreichem Schulabschluss gemäß §34a BAG ersetzt, vollständig besucht, allerdings keinen erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung absolviert haben und

  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,

Beispiele: Analog LG 3, jeweils nach vollständigem Besuch der facheinschlägigen Lehr- bzw. Schulzeiten jedoch ohne erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Hilfskräfte in allen Bereichen, die zumindest zehn Jahre Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe vorzuweisen haben.

Beispiele: Hilfskraft im Service, Hilfsköchin/ Hilfskoch, Abwäscherin/ Abwäscher, Hausarbeiterin/ Hausarbeiter, Arbeiterin/ Arbeiter im Housekeeping, sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung mit mehr als 10 Jahren Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe

  1. Mai 2025:
Monatslohn bis zum 5. DJ Monatslohn ab dem 6. DJ Monatslohn ab dem 11. DJ Monatslohn ab dem 16. DJ Monatslohn ab dem 21. DJ
€ 2.088,00 € 2.140,20 € 2.192,40 € 2.244,60 € 2.296,80

Auslaufende Übergangsregelung für Arbeitnehmer:innen bei denen am Stichtag 30.4.2025 eine ununterbrochene Dienstzeit von zumindest 20 Jahren vorlag (Punkt XVI Ziffer 8 KV).

Monatslohn ab 19. DJ Monatslohn ab 22. DJ
€ 2.275,90 € 2.307,20

Lohngruppe 5

Hilfskräfte: Hilfskräfte in allen Bereichen mit weniger als zehn Jahren Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe

Beispiele: Hilfskraft im Service, Hilfsköchin/ Hilfskoch, Abwäscherin/ Abwäscher, Hausarbeiterin/ Hausarbeiter, Arbeiterin/ Arbeiter im Housekeeping, sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung mit weniger als 10 Jahren Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe.

  1. Mai 2025:
Monatslohn bis zum 5. DJ Monatslohn ab dem 6. DJ
€ 2.026,00 € 2.076,70

2. Lehrlingseinkommen

Lehrjahr Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr € 1.050,00
2. Lehrjahr € 1.180,00
3. Lehrjahr € 1.400,00
4. Lehrjahr oder Doppellehre € 1.500,00

3. Zulagen

Zulage/Zuschlag Euro
Nachtarbeitszuschlag € 28,50
für Arbeitsleistungen zwischen 0:01 und 2:00 Uhr: € 9,50
für Arbeitsleistungen zwischen 2:01 und 4:00 Uhr: € 9,50
für Arbeitsleistungen zwischen 4:01 und 6:00 Uhr: € 9,50
für Arbeitsleistungen die frühestens ab 5:00 Uhr beginnen: € 4,75
Für Arbeitsleistungen, die frühestens um 5:30 Uhr beginnen entfällt der Nachtarbeitszuschlag.
Fremdsprachenzulage € 40,00

4. Verfall

Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen, mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.