25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
6.1 KiB
6.1 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-sac-12 | 2 | Sachbezug Einrichtungen und Anlagen des Arbeitgebers | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | sachbezuge | Sabara | 2026-08 |
|
|
|
|
Sachbezug Einrichtungen und Anlagen des Arbeitgebers
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand August 2026 (lb-sac-12).
Zusammenfassung
- Freistellung: Die Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (zB Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), ist lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei (§ 3 Abs 1 Z 13 EStG, § 49 Abs 3 Z 16 ASVG).
- Mehrbetriebliche Einrichtungen (zB von mehreren Arbeitgebern gemeinsam betriebene Kindergärten) gelten laut Lohnsteuerrichtlinien als arbeitgebereigen.
- Gesundheitsförderung/Prävention: Auch der geldwerte Vorteil aus zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention ist abgabenfrei, soweit das Leistungsangebot der Krankenversicherung erfasst ist; Impfungen sind jedenfalls abgabenfrei — jeweils gewährt an alle Arbeitnehmer oder Gruppen (§ 49 Abs 3 Z 11 ASVG).
- Abgrenzungen: Die Freistellung erfasst nur die Benützung. Zahlt der Arbeitgeber einem fremden Betreiber eine Pauschale (zB Fitnesscenter, damit Arbeitnehmer es jederzeit benützen können), liegen abgabenpflichtige Einnahmen der Arbeitnehmer vor. Sachbezüge mit eigener Sachbezugswerteverordnung-Bewertung (zB Garagen- und Autoabstellplätze → lb-sac-18) fallen ebenso wenig unter den Begriff wie der verbilligte/kostenlose Schulbesuch von Arbeitnehmerkindern an kostenpflichtigen Schulen (zB Kinder von Lehrern): Hier wird keine anlage des Arbeitgebers überlassen, sondern die eigene am Markt angebotene Leistung.
- Gruppenbegriff: Großgruppen (alle Arbeiter, alle Angestellte, Schichtarbeiter) oder sachlich abgegrenzte Gruppen (Berufsgruppen wie Chauffeure, Monteure, Innen-/Außendienst, Verkaufspersonal; auch Betriebszugehörigkeit ab einer bestimmten Anzahl von Jahren); auch ehemalige Arbeitnehmer bilden eine Gruppe. Leitende Angestellte sind keine Gruppe.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Freistellungsnormen | § 3 Abs 1 Z 13 EStG (Lohnsteuer) · § 49 Abs 3 Z 16 ASVG (SV) · § 49 Abs 3 Z 11 ASVG (Gesundheitsförderung, Prävention, Impfungen) |
| Gruppen-Erfordernis | allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen (zB Berufsgruppen, Schichtarbeiter, Betriebszugehörigkeits-Gruppen; auch ehemalige AN) — leitende Angestellte keine Gruppe |
| Mehrbetrieb | von mehreren Arbeitgebern gemeinsam betriebene Einrichtungen gelten als arbeitgebereigen |
| Gesundheitsförderung — Handlungsfelder | Ernährung, Bewegung, Sucht (Raucherentwöhnung), psychische Gesundheit (LStR 2002 Rz 77a) |
| Zielgerichtet/wirkungsorientiert | definiertes Vorab-Ziel (zB Raucherstopp, Gewichtsnormalisierung); Wirksamkeit wissenschaftlich belegt; Anbieter qualifiziert und berechtigt; Abrechnung direkt Arbeitgeber mit Anbieter |
| Verfügungsmacht | Steuerfreiheit gesundheitsfördernder Maßnahmen in eigenen Einrichtungen (zB Massagen, Gymnastikkurse) oder bei langfristiger (zB wöchentlicher) Anmietung zur ausschließlichen Nutzung; Gutscheine für Massagen außer Haus/Fitnesscenter: nicht steuerbefreit |
| Betriebsarzt | betriebsärztlicher Dienst bzw. eine ärztliche Leistung im Betrieb, die üblicherweise durch diesen erbracht wird, gilt als Einrichtung; Impfungen jedenfalls abgabenfrei |
| Betrags-/Fristwerte | keine im Quelltext |
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs 1 Z 13 EStG und § 49 Abs 3 Z 16 ASVG (Benützung von Einrichtungen/Anlagen) sowie § 49 Abs 3 Z 11 ASVG (Gesundheitsförderung, Prävention, Impfungen) — ✅ im Quelltext ausdrücklich zitiert.
- LStR 2002 Rz 76–77a (Gruppenbegriff, mehrbetriebliche Einrichtungen, Gesundheitsförderung) und LSt-Protokoll 2009 (ARD 5995/8/2009, zu externen Gutscheinen) — Verwaltungsmeinung, keine Gesetzesebene.
- Die Ausklammerung der Sachbezugswerteverordnung-geregelten Sachbezüge (Garagen-/Autoabstellplätze) ist im Quelltext genannt, die dortige Bewertungsbestimmung selbst nicht (→ lb-sac-18).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Abgabenfreie Sachbezüge dieser Art gehören weder in die SV-Beitragsgrundlage noch in den lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn → keine Bezugszeile; die Abrechnung braucht nur die Verwaltungsseite (Zuordnung Arbeitnehmer→Einrichtung→Gruppe, Nachweis der Freistellungsvoraussetzungen).
- Gruppen-Erfordernis als Policy-Datum je Einrichtung: Zuordnung „alle Arbeitnehmer / Gruppe X" dokumentieren; leitende Angestellte ausdrücklich ausgenommen.
- Grenzfälle (Fremdbetreiber-Pauschale, externe Gutscheine, verbilligter Schulbesuch) sind dagegen abgabenpflichtige Einnahmen → als Bezüge abbildbar; der zentrale Umsetzungsentscheid ist die Abgrenzung Benützung (frei) vs. Geldleistung an Dritte (pflichtig).
- Keine €-Werte → keine
hr.rule.parameter-Werte erforderlich.
Verweise
- KB-intern: lb-sac-18 (Parkplatz am Dienstort — im Quelltext als Sachbezugswerteverordnung-Fall ausdrücklich ausgeklammert) · lb-sac-21 (Betriebskindergarten — vom Quelltext als Vertiefung genannt: „S zum Thema auch unter ‚Betriebskindergarten'")
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(Bezugs-/Freistellungsregime General-AT) - Hinweis: Export-Footer („Erstellt von …", „Page n") ignoriert; der Quelltext verlinkt keine weiteren Briefings außer „Betriebskindergarten".