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kv-kvt-049 1 Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2026 WKO.at Kollektivvertrag Gehaltsordnung kollektivvertraege WKO 2026-01
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kollektivvertrag
gehaltsordnung
jahr-2026

Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-049). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/gehaltsordnung-gewerbe-handwerk-dienstleistung-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit

Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung

Gehaltstabelle per 1.1.2026

Mindestgrundgehälter

Verwendungsgruppe II

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 2.059,41
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.179,68
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.315,46
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 2.457,65
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.599,83
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.742,03
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 2.863,88
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.087,28

Verwendungsgruppe III

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 2.528,04
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.705,03
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.881,97
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.058,96
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.232,73
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.409,53
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.561,04
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.838,85

Verwendungsgruppe IV

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.146,27
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.366,49
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.586,73
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.806,97
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 4.027,20
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 4.247,47
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.436,22
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.782,32

Verwendungsgruppe V

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.919,67
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 4.194,02
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 4.468,41
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 4.742,77
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 5.017,15
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 5.291,57
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 5.526,70
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 5.957,86

Verwendungsgruppe VI

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 5.482,40
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 6.167,67
nach 5 Verwendungsgruppenjahren 6.853,01

Meistergruppen

Verwendungsgruppe M I

Hilfsmeister, Betriebsaufseher

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 2.427,72
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.427,72
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.586,57
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 2.745,39
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.904,19
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.063,05
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.199,16
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.448,74

Verwendungsgruppe M II

Meister

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro ohne abgeschlossener Fachschule
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.095,50
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.095,50
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.297,98
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.500,52
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.703,01
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.905,53
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.079,13
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.397,37
Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro mit abgeschlossener Fachschule
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.241,68
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.241,68
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.453,74
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.665,79
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.877,83
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 4.089,90
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.271,68
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.605,01

Verwendungsgruppe M III

Obermeister

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.542,72
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.542,72
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.774,51
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 4.006,27
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 4.238,05
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 4.469,81
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.668,45
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 5.032,68

Lehrlinge

Die monatlichen Lehrlingseinkommen betragen

Lehrjahr Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr € 856,14
im 2. Lehrjahr € 1.080,87
im 3. Lehrjahr € 1.273,50
im 4. Lehrjahr € 1.690,87

Sondervergütung für Nachtarbeit: € 2,62

Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gehaltstabellen erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat. Die Informationen auf dieser Webseite begründen keine Rechtsansprüche.