Lohn- und Gehaltstabelle vom 1.5.2026 bis 30.4.2027
Berufsgruppe 1
Schreibkräfte und Sprechstundenhilfen
im 1. bis 3. Berufsjahr
€ 2.120,00
im 4. bis 6. Berufsjahr
€ 2.179,00
im 7. bis 9. Berufsjahr
€ 2.236,00
ab dem 10. Berufsjahr
€ 2.304,00
Berufsgruppe 2a
Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 sowie Angestellte des medizinisch-technischen Fachdienstes (MTF), die ausschließlich als Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 beschäftigt werden
im 1.bis 3. Berufsjahr
€ 2.146,00
im 4. bis 6. Berufsjahr
€ 2.207,00
im 7. bis 9. Berufsjahr
€ 2.263,00
ab dem 10. Berufsjahr
€ 2.332,00
Berufsgruppe 2b
Arbeitnehmer, die nach bzw. außerhalb der gesetzlich vorgesehenen theoretischen Ausbildung, im Rahmen eines maximal dreijährigen befristeten Arbeits- und Ausbildungsvertrages zu medizinischen Masseuren ausgebildet werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Ausbildung übernimmt