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kv-kvt-538 1 Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-01
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kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-538). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-vulkaniseure-arbeiter-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Geltungsdauer 1.1.2026 - 31.12.2026

Vulkaniseure

Mindestgrundlöhne Lehrlingsentschädigungen Zulagen ab 1. Jänner 2026

Zusatzvereinbarung

(lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2024 für Vulkaniseure)

Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, andererseits.

I. Geltungsbereich

  1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet

  2. Fachlich: Für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist.

  3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.

II. Geltungsdauer

Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

III. Mindestgrundlöhne

Lohngruppen Mindestgrundlohn pro Monat in Euro
1. SpitzenfacharbeiterInnen € 3.326,55
2. Qualifizierte FacharbeiterInnen € 2.841,20
3. FacharbeiterInnen € 2.525,96
4. Besonders qualifizierte ArbeitnehmerInnen € 2.319,66
5. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen € 2.244,14
6. ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung € 2.172,82

Zur Berechnung des Stundenlohns ist der Monatslohn durch 167 Stunden zu teilen.

IV. Lehrlingseinkommen

Lehrjahr Mindestsätze pro Monat in Euro
1. Lehrjahr € 768,84
2. Lehrjahr € 1.052,64
3. Lehrjahr € 1.336,44
4. Lehrjahr € 1.780,20

V. Zulagen

(Gemäß Abschnitt VI und VII des Rahmenkollektivvertrages)

Zualgenart Betrag in Euro
1. Schmutzzulage pro Stunde € 0,590
2. Nachtarbeitszulage pro Stunde € 2,149
3. Montagezulage pro Stunde € 1,472
Taggeld pro Tag mindestens € 17,40

VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung per 1. Jänner 2026 tritt die Zusatzvereinbarung vom 11. Dezember 2024 (lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2024 für Vulkaniseure) außer Kraft.

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als diese Zusatzvereinbarung, bleiben aufrecht.

Wien, 5. Dezember 2025

BUNDESINNUNG DER FAHRZEUGTECHNIK

Bundesinnungsmeister:

MMst. Roman Keglovits-Ackerer, BA

Bundesberufsgruppenobmann:

Franz Doblhofer

Bundesinnungsgeschäftsführer:

DI Andras Gruber

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT

Bundesvorsitzender:

Reinhold Binder

Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach

Sekretär:

Patrick Stockreiter